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Oberster Agrarsenat: Versuchsballon Jagdpacht geplatzt

Die erste von zwei politisch motivierten Versuchsballon-Entscheidungen der Tiroler Agrarverwaltung ist geplatzt. Die Jagdpachteinnahmen der Agrargemeinschaften wurden den Gemeinden zugesprochen. Im Widerspruch zu allen VfGH- und VwGH-Erkenntnissen glaubt der OAS, den Überling den Agrargemeinschaften zuordnen zu können. Das letzte Wort liegt bei den Höchstgerichten.
>>Agrarsenat: Überling für Agrar, Jagdpacht an die Gemeinden>>

Die Rechtssprechung der agrarischen Sondergerichtsbarkeit ist sichtbar politisch orientiert. Es gibt auch beim Überling keinen Spielraum:
"Hinsichtlich des Überlings kündigte Mader bereits den Gang zu den Höchstgerichten an. Er beruft sich dabei auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Ende Februar ebenfalls zu Unterperfuss und auf ein so genanntes „obiter dictum“. Der Verfassungsgerichtshof, so Mader, weise darauf hin, dass das Tiroler Flurverfassungsgesetz (Agrargesetz) zum Substanzwert – nicht landwirtschaftliche Einnahmen – mit einer einheitlichen Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs auszulegen sind."
Es kann die Auslegung des Rechts in Pflach nicht anders sein als in Mieders.Die agrarischen Sondergerichtsbarkeit in Österreich stellt sich selbst in Frage.

>>Agrar: Land fühlt sich bestätigt>>
Wo Steixner das Land bestätigt sieht, wird wohl ein Rätsel bleiben. Seine Behörde hat die Versuchsballon-Entcheidungen getroffen. Dies wurde behoben. Er wird damit wohl nicht sagen wollen, dass er schon immer gewußt hätte, dass der LAS falsch entscheidet.