Aktuelles

Bauernzeitung: Raggl-Interview - Die Lernfähigkeit des Bauernbundes hält sich in Grenzen

Nach Jahren skandalösen Verhaltens wird nun im Bauernbund das Agrargemeinschaftsthema mit der Basis diskutiert. Bauernbunddirektor Raggl gab ein Interview zu seinen Erfahrungen.

Der Eindruck ist, der Bauernbund kommt aus seiner >>Lebenslüge>> nicht heraus.
Heute dürfen die Bauern leider immer noch nicht die gesamte Wahrheit erfahren.

"Bauernbund für einvernehmliche Vereinbarungen" lautet ein Zwischentitel und weiter heisst es "Die Bürgermeister würden sich jedoch auf Druck des Gemeindeverbandes nicht trauen, einvernehmlichen Lösungen zuzustimmen." Auch Steixner forderte die Bauernfunktionäre im untenstehenden Artikel auf, in den Gemeinden Vereinbarungen abzuschließen.
Was aber der VwGH von Übereinkommen hält, hat er in seinem Erkenntnis zur Mutters klar ausgedrückt und seither schon zwei Mal wiederholt. Übereinkommen sind wertlos, ein Zugriff von Nutzungsberechtigetn auf die Substanz kann nur über eine Hauptteilung erfolgen. Das geschah nirgends. In Mutters wurde eine 75 Jahre alte Vereinbarung aufgehoben.
Steixner und Raggl verkünden das Gegenteil des rechtlich Möglichen und reden es auch jetzt noch den Agariern ein.
"Im Zentrum der Kritik durch die Funktionäre der Agrargemeinschaften stand dabei Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf."
Der "Druck des Gemeindeverbandes" ist eine von jenen infamen Behauptungen, wie man sie in der Bauernzeitung immer wieder lesen kann.
Schöpf hat nur den Druck der guten Argumente aus der klaren Rechtssprechung, die er im Sinne der Gemeinden pflichtgemäß und eloquent vertritt. Der Gemeindeverband hat nicht das geringste Druckmittel im Gegensatz zu Steixner, der, wie z.B. angeblich in Wenns, Bedarfszuweisungen von der passenden Haltung des Gemeinderates zu örtlichen Agrargemeinschaften abhängig zu machen versucht.


"Akzeptiert der Bauernbund die Entscheidungen der Höchstgerichte?
Raggl: Von Seiten des Bauernbundes wird darauf hingewiesen, dass höchstgerichtliche Urteile zu akzeptieren sind. Der Bauernbund hat erreicht, dass jede einzelne Agrargemeinschaft ihre Geschichte bis zu den Höchstgerichten tragen kann. Wenn die Höchstgerichte auf die Argumente nicht eingehen, dann müssen die Entscheidungen umgesetzt werden."
Das Grundrecht in einem Verfahren bis zu den Höchstgerichten zu gehen, hat immer für jedermann bestanden. Dazu hat es keinen Bauernbund gebraucht. Und eine klare Gesetzesnovelle hätte dieses Recht in keiner Weise geschmälert.
Der Bauernbund hat "erreicht",
  • dass sehr klare höchstgerichtliche Erkenntnisse nicht ebenso klar durch die Gesetzesnovelle umgesetzt werden können.
  • dass die Gemeinden nur in kostspielige Verfahren zu ihrem Recht kommen können.
  • dass das Gemeindegut von ein paar Nutzungsberechtigten bis zum Abschluss dieser Verfahren weiter hemmungslos geplündert werden kann.
  • dass Gemeinden wie Langkampfen und Jerzens trotz aller überhaupt möglichen höchstgerichtlichen Entscheidungen noch immer nichts von ihren Substanzgeldern gesehen haben.
Am Ende des Geschehens werden die Gemeinden, wie bereits in vielen Fällen, Recht haben, aber die Schadenssumme wird uneinbringlich verloren sein. Das hat der Bauernbund "erreicht".
Eine staatstragende Haltung sieht anders aus. Der Wähler wird es dem bespielten Klavier ÖVP vergelten.

"Raggl: In den Veranstaltungen haben die Funktionäre auf die Notwendigkeit beider Verbände hingewiesen. Der Bauernbund anerkennt, dass durch sie eine wertvolle historische und wissenschaftliche Aufarbeitung geschehen ist und diese zu den Höchstgerichten hingetragen werden konnte. Trotzdem gilt nicht die Meinung eines Verbandes als rechtsverbindlich, sondern die höchstgerichtliche Entscheidung."
Hier ist ein Hauch von Erkenntnis zu bemerken.
Der "wertvollen historischen und wissenschaftlichen Aufarbeitung" wurde sogar vom Landesagrarsenat Fehlerhaftigkeit nachgewiesen.
Sie war und ist darüber hinaus irrelevant für die Rechtssprechung der Höchstgerichte. Es zählt nur die Judikatur.
Die Begründungen der Höchstgerichte haben sich nicht entscheidend verändert. Ob >>OGH 1905>> oder >>VwGH 1954>>, >>VfGH 1962>>, >>VfGH 1982>>, >>VfGH Mieders 2008>>, >>VfGH Mieders II>> und alle weiteren Erkenntnisse, insbesonders >>VwGH Mutters>>, sie alle haben die Rechte der Gemeinden klar betont.
Über die Rechtswidrigkeit des Tuns der gegängelten Agrarbehörde seit den 50er Jahren gibt es keinen Zweifel.
Es wird Zeit, dass der Bauernbund dies einsieht und nicht nur auf die Verhinderung der Umsetzung des gesprochenen Rechts stolz ist.