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Sachwalter für die Agrargemeinschaft Untermieming

Agrargemeinschaftsgeschehen, das die Gemeinde unmittelbar betrifft, aus der Zeitung zu erfahren, ist für einen Gemeinderat etwas besonderes. Das ist in Kenntnis des Kommunikations-Verhaltens des Bürgermeisters und der „Mir fir ins“-Fraktionen* zwar nicht überraschend, für den Gemeinderat jedoch ein Zeichen der Missachtung.
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Copyright Markus Koschuh

Auch dieses ist nicht neu. In regelmäßigen Abständen, jedenfalls bei Agrargemeinschaftsthemen, ergibt sich dieser Eindruck.

Der TT-Artikel
hat nicht nur den direkten Mieminger Bezug mit dem Sachwalter für die Agrargemeinschaft Untermieming, sondern auch klare Bezüge auf jüngste Gemeinderatsbeschlüsse zu den Jahresabschlüssen.
Die TT schreibt:
"Nordwestlich von Axams, in der Gemeinde Mieming gehen die Wogen erneut hoch. Denn in einer weiteren Agrargemeinschaft setzte die Abteilung Agrargemeinschaften einen Sachverwalter ein. Über das Zustandekommen gibt es jedoch verschiedene Interpretationen. Einmal mehr ging es um die Jahresrechnungen der Agrargemeinschaft Untermieming, die die Agrarbehörde nicht akzeptiert hatte. Der Einsetzung eines Sachverwalters durch das Land kam die Agrargemeinschaft jedoch mit einem eigenen Antrag zuvor. „Die Agrarbehörde hat uns die Jahresrechnungen zweimal zurückgeworfen und uns Mutwilligkeit unterstellt“, klagt Agrarobmann Martin Kuprian. „Aber was können wir dafür, wenn nach Abzug der Verwaltungskosten kein Geld für die Gemeinde übrig bleibt.“ Der Sachverwalter wird jetzt die Rechnungsabschlüsse für 2010 und 2011 sowie den Jahresvoranschlag für 2012 ausarbeiten."

Dazu ist festzuhalten, dass die Abschlüsse der Agrargemeinschaft Untermieming bisher nicht dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt wurden. Schon mangels einer Zustimmung der Gemeinde können sie rein formal nicht durch die Agrarbehörde genehmigt werden. Es müssen wohl, wie der Obmann andeutet, grobe buchhalterische Zuordnungsmängel zu den gesetzlich vorgegebenen Rechnungskreisen vorhanden sein, die das ohnehin rechtswidrig großzügige Zustimmungsverhalten der „mir fir ins“ Fraktionen unmöglich machte.
Näheres ist nicht bekannt, da weder der Bürgermeister, noch die Gemeindevertreter oder ein Untermieminger Gemeinderat die Problematik im Gemeinderat aufzeigte. Es sei hier jedenfalls auf das Naheverhältnis des Bürgermeisters zur AG Untermieming hingewiesen.
Zur Information über die vorhandenen Größenordnungen den gesetzwidrigen Jahresabschluss 2009 und den Voranschlag 2010:

Ein Verhaltensbild: Der Gemeinderat hat im September 2008 einem Ansuchen der AG Untermieming zu Grundverkäufen zugestimmt.
Beschluss: „Der Gemeinderat stimmt auf den Antrag des Bürgermeisters mit 14 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme den Grundstücksverkäufen der Agrargemeinschaft Untermieming an Eller Thomas und Ivana (Telfs), Juen Herbert (Telfs), Lexer Doris und Walter (Zirl) und Tol Anja (Mieming) unter der Voraussetzung, dass der dabei erzielte Erlös auf einem Treuhandkonto hinterlegt wird, zu. Der Gemeinderat beschließt weiters mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung, dass von diesem Treuhandkonto € 80.000,-- (= Erlös des Verkaufs eines Grundstücks) für die Kirchenrenovierung zur Verfügung gestellt werden.“
Die Auflage war die Hinterlegung dieser Substanz-Erlöse auf einem Treuhandkonto bis zu einer „endgültigen“ rechtlichen Klärung. Nach einem Obmann- und Ausschusswechsel in der Agrargemeinschaft hat der Gemeinderat nichts mehr von diesem Treuhandkonto gehört. Wie dies in der Agrargemeinschaftsbuchhaltung dargestellt wurde und ob die Erträge „nach Abzug der Verwaltungskosten“ noch vorhanden waren, ist dem Gemeinderat nicht bekannt gegeben worden. Die Rechtslage wäre an sich endgültig geklärt. Vertragstermine können keine Rolle spielen, da laut VfGH der Substanzwert der Gemeinde seit jeher zustand. Insgesamt ergibt sich daraus die Vermutung, dass die Gemeinde schlicht und einfach um diese Substanzerträge geprellt wurde.
Nachfragen oder rechtliche Schritte des Bürgermeisters zur Wahrung des Gemeindeanspruches sind nicht bekannt.

Das OAS-Erkenntnis zu Axams birgt bindende Rechtsauslegungen für alle Agrarinstanzen in Tirol in sich.
Der Steixner'sche „Musterfall“ Axams bindet auch den Steixner'schen „Musterfall“
Mieming.
Aufteilungen bzw. Vereinbarungen zur Aufteilung der Substanzerträge zwischen den Gemeinden und den Agrargemeinschaften wurden den Betroffenen von den obersten Stellen im Land und von der Interessensvertretung eingeredet, "auf's Aug" gedrückt.

In der Sache gesteuert wurde dies durch die von der Landwirtschaftskammer angeblich gemeinsam mit der Agrarbehörde erarbeiteten, völlig gesetzwidrigen Vollzugsrichtlinie für die Agrargemeinschaften, deren Funktionäre und die Gemeinden. Das Landesmerkblatt zur völlig intransparenten Rechnungsprüfung und beauftragte Mustergutachten von Bezirksforstinspektionen rundeten die Verdunkelungspolitik des Landes ab.
Alles nur mit dem Ziel, den Agrariern einen möglichst großen Teil des Kuchens, der ihnen nicht zusteht, zu sichern und den Substanzwert der Gemeinden zu beschneiden.
 

Diesem Unfug wurde durch das aktuelle OAS-Erkenntnis jegliche Rechtsgrundlage entzogen.
Der OAS schreibt wörtlich, dass die von der Agrarbehörde verfügte prozentuelle Festlegung des
Gemeindeanteils an verschiedenen Substanzeinnahmen zu Unrecht erfolgt ist: "zumal gerade die hier genannten Substanzerträge der Gemeinde Axams im Hinblick auf § 33 Abs. 5 TFLG 1996 zur Gänze zustehen müssten." Erkenntnis Seite 28.
Kurz gesagt: Aufteilungen sind gesetzwidrig. Punktum.

Dies ist auch bei den kürzlich von den „mir fir ins“-Fraktionen im Gemeinderat genehmigten Jahresrechnungen von Obermieming, See-Tabland-Zein und Feldern-Alpe der Fall.
Es wird interessant sein, zu sehen, wie die Agrarbehörde mit diesen klaren Rechtswidrigkeiten umgeht.

Es wird ebenso interessant sein, wie Bürgermeister und „prüfende“ Gemeindevertreter bei den Agrargemeinschaften mit den noch ausstehenden Jahresrechnungen zu Untermieming, Barwies, Fronhausen-Gschwendt und Seeben-Alpe umgehen werden.
Nochmals: Aufteilungen sind gesetzwidrig. Punktum.

Ausreden gibt es jetzt keine mehr.
Bei meiner Ehr'.