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Die wahre Macht und die Abnicker

Gemeineratsitzung 2012 07 10
Die "nützlichen Werkzeuge" der Agrargemeinschafts-Mächtigen durften wieder ihre Pflicht erfüllen.
Die vergangene Gemeinderatssitzung ist ein Musterbeispiel dafür, worum es im Kern der rechts- und verfassungswidrigen Gemeindegutsübertragungen an die zu diesem Zweck gegründeten Agrargemeinschaften ging: Um die Macht im Dorf, um die Macht der Bodenbesitzer, um die Macht des Schwarzmander-Bauernbundes.

Es ist der historische Sinn der Übereignung, unter Aushöhlung der Gemeindeautonomie die Entscheidungen in die Agrargemeinschaften zu verlegen, die dann ein entsprechend beschickter Gemeinderat abnicken darf.
Die Aushöhlung der Gemeindeautonomie besorgten die Mächtigen in der Landesverwaltung des Schwarzmanderlandes:
  • Das alleinige Verfügungsrecht der Gemeinde zu Substanzangelegenheiten wurde ersetzt durch ein nachträgliches Zustimmen, besser Abnicken,
  • Die Kontrollrechte und -pflichten der Gemeindeorgane wurde durch ein rechtswidriges Merkblatt des Landes nullifiziert, jedes Blatt Klopapier im Gemeindehaus ist besser kontrolliert als das Substanzvermögen der Gemeinde in arargemeinschaftlicher Hand.
  • Befangenheit gibt es nach Auffassung der Gemeindeaufsicht nur in den wenigsten Fällen
Höchstgerichtlich wurde bereits alles gesagt, die Nutzungsberechtigten verfügen über keinerlei Recht zu Substanzangelegenheiten, die Landesbehörden halten sich nicht daran, die Agrargemeinschaften als öffentlich körperschaftliche Organisation der Nutzungsberechtigten halten sich nicht daran und Bürgermeister bzw. Mehrheitsfraktionen spielen ihnen in die Hände.

Alle Mieminger Agrargemeinschaften sind als Gemeindegutsagrargemeinschaften festgestellt. Was von Anfang an völlig klar war, aber der begehrte Rechtsweg mußte natürlich eingehalten werden. Substanzwerte und Substanzerträge standen und stehen der Gemeinde seit jeher zu.

Was einem nicht gehört, gibt man zurück.
Wie es um diesen Teil des persönlichen und gesellschaftlichen Anstands in Tirol bestellt ist, zeigen die neuesten Beispiele aus der Gemeineratsitzung vom 10 07 2012 in Mieming:

Beschlüsse zu den Jahresrechnungen der Agrargemeinschaften Feldernalpe, Obermieming und See-Tabland-Zein:
"Der Gemeinderat erteilt jeweils mit 10 Ja- und 4 Neinstimmen sowohl zu den vorliegenden Abrechnungen der Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 als auch zu den Voranschlägen für das Wirtschaftsjahr 2012 für die Agrargemeinschaften Feldernalpe, Obermieming und See-Tabland-Zein ihre Zustimmung."

Gemeinsam ist diesen Jahresrechnungen
  • die Gesetzwidrigkeit der fehlenden Kostenumlage an die Nutzungsberechtigten,
  • die Abdeckung der Verluste aus Rücklagen und
  • somit Abbau der Rücklagen, die dem Substanzvermögen der Gemeinde zuzurechnen sind.
Alle substanzrelevanten Positionen wurden zum Schaden der Gemeinde beschnitten. Trotzdem erfolgten die Beschlüsse der Mehrheitsfraktionen. Mit jedem Jahresabschluss, mit jedem Abnicken wurde vom Gemeindevermögen eine Scheibe abmontiert. Kleinweise und schamlos.

Beschluss zum LAS-Erkenntnis Obermieming:
"Der Gemeinderat erkennt mit 10 Ja- und 4 Nein-Stimmen das vorliegende Erkenntnis des Landesagrarsenates vom 23.05.2012, GZ: LAS-867/13-06, hinsichtlich der Agrargemeinschaft Obermieming in der vorliegenden Form an und wird in der Folge diesbezüglich auch keine Beschwerde erheben."
Gegen die Empfehlung des Rechtsvertreters der Gemeinde haben die agrarischen Mehrheitsfraktionen im Gemeinderat beschlossen, offene Rechtsfragen nicht mehr weiter zu verfolgen. Oder anders formuliert, auf Wunsch der Mehrheitsfraktionen gewährt oder schafft der Gemeinderat den Agrargemeinschaften den verfahrenstaktischen Vorteil, sich selbst vor den Höchstgerichten nicht mehr vertreten zu wollen.
Der Bürgermeister, die Liste des Bürgermeisters und die Liste des Ortsbauernobmannes sehen es als "Gemeindevertreter" für sinnvoll und gerechtfertigt an, die Rechte und die Ansprüche der Gemeinde nicht weiter zu vertreten. Das Gemeindevermögen ist ihnen "wurscht".
Worüber sich sein Listenfreund als Vertreter der Agrargemeinschaft Obermieming freuen darf. Manus manum lavat.
Die Gemeindeaufsichtsbehörde meint jedoch in dieser Hinsicht, dass keiner der Eigeninteressensvertreter befangen sein kann.
Durch diese Vorgangsweise wird auf Grund mangelhafter Gesetzeslage leider nicht eindeutig festgestelltes Gemeindevermögen grob fahrlässig gefährdet.
Im Falle Obermieming geht es um Grundstücke im Ausmaß von rund 1,3 Hektar direkt an der Hauptstraße zwischen Blumenladen und altem TIWAG-Haus. Der Bereich ist derzeit als Wald gewidmet, hat aber auf Grund der Lage außerordentlichen Wert in der künftigen Gemeindeentwicklung. Was zwar vom Bürgermeister in der Sitzung völlig in Abrede gestellt wurde, jedoch im Bescheid der Grundverkehrskommission ausdrücklich angeführt wird.
Die Fläche wurde von der Agrargemeinschaft Obermieming mit Mitteln des Substanzvermögens der Gemeinde zurückgekauft.
>>Bescheid Grundverkehrskommission>>
Die Empfehlungen des Rechtsvertreters der Gemeinde zum LAS-Erkenntnis

Vom "Grundtausch" zur Eigentumsübertragung ohne sonstige Gegenleistung
Dem Tagesordnungspunkt 9.b.2. "Grundtausch mit Pirktl Franz hinsichtlich einer Teilfläche des Gst. 3606/2 im Ausmaß von ca. 4000 m² (Dorfplatz Obermieming)", ist ein eigener Beitrag gewidmet.

 
Rekursbeschluss
Auf Antrag der Liste Stern wurde dieser Tagesordnungspunkt nachträglich in die TO aufgenommen und nach Diskussion wurde folgender Beschluss gefasst:
"Der Gemeinderat beschließt einstimmig, betreffend des Rekursbeschlusses des LG Innsbruck hinsichtlich der Gp. 9535/2 EZ 533 GB 80103 im Rahmen von Gesprächen mit der Agrargemeinschaft Obermieming eine Einigung zu erzielen. Im Falle einer fehlenden Zustimmung der Agrargemeinschaft Obermieming hinsichtlich der Abänderung des Eigentums der vorgenannten Parzelle von „Fraktion Obermieming“ in „Gemeinde Mieming“ soll ein Feststellungsverfahren beim Land eingeleitet werden."

Fast wie ein Hohn wirkt der verpflichtende Schlußsatz im Protokoll:
Gemeindebewohner, die behaupten, dass Organe der Gemeinde Gesetze oder Verordnungen verletzt haben, können beim Gemeindeamt Mieming schriftlich Aufsichtsbeschwerde erheben.
Wie die Gemeindeaufsicht mit Beschwerden umgeht, ist mittlerweile bekannt.
Der Bürgermeister erweist sich bei jedem agrargemeinschaftlichen Tagesordnungspunkt als Handlanger der Agrargemeinschaften.

In klar erkennbarer Verzögerungsstrategie werden Ansprüche der Gemeinde hinausgeschoben und vermutlich rechtswidrige Geld- bzw. Vermögensflüsse zu den Nutzungsberechtigten toleriert. Das noch vorhandene Substanzvermögen wird von den Agrariern verbraucht, aber in keinem Fall von der Gemeinde mit Nachdruck eingefordert.
Bis eines Tages nichts mehr da sein wird und das verschobene Vermögen uneinbringlich bleibt.
Die Nutzungsberechtigten leben mit der Sicherheit, dass ihre nützlichen Handlanger im Gemeinderat keinen Beschluss zur Vertretung der Gemeindeinteressen fassen werden. Und die Gemeindeaufsicht wird die Abnicker weiter als unbefangen erklären.
"Mieming ist ein Musterfall" sagte Steixner und sprach damit eine gefährliche Drohung aus.

Die Gemeinde wird vor den Augen der Bürger scheibenweise abmontiert.