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Graubereiche des Rechtsstaates im Schatten der Schwarzmander

Unser Bericht >>Wieder Lob für den Bürgermeister>> hat ein bemerkenswertes Echo auf der website dietiwag.org von Markus Wilhelm ausgelöst.
Die Entscheidung des Bezirksgerichtes Silz hatte in diesem Forum in der weiteren Diskussion heftige Angriffe auf eine Richterin des VwGH zur Folge.

>>Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes>>


Auf den rechtsstaatlichen Wert der Unabhängigkeit von Justiz und Verwaltung fallen weitere Schatten der interessensorientierten Schwarzmander-Politik.

Drei Graubereiche seien angesprochen:

Erstens die politisch motivierte Besetzung von richterlichen Funktionen.
Die passende Besetzung der Agrarsenate ist ein augenscheinliches Phänomen in unserem Staat. Ein Musterbeispiel für einen Interessensvertreter auf dem Richterstuhl ist Dr. Sponring geworden, dem vom VfGH objektive Willkür vorgeworfen wurde.
Siehe die Echo - Beiträge
>>Hackl ins Kreuz>>,
>>LAS - im Fadenkreuz der Mächte>>
und
>>Emotionsloser Inquisitor>>.

Dazu muss auch noch festgehalten werden, dass die Einrichtung der Agrarsenate eine republikanische Entwicklung ist. In der Monarchie entschieden noch normale Gerichte über agrarische Streitfragen. Siehe unser Beitrag >>OGH 1905>>.
Die Ernennung der zuständigen Richter der Monarchie stand natürlich nicht unter dem Einfluss irgend eines Landesagrarreferenten.
Mit der Abspaltung der agrarischen Rechtssprechung wurde ein Stück Rechtsstaatlichkeit am Altar des agrar-republikanischen Föderalismus geopfert.

Zweitens hat man den Eindruck, dass sich die Justiz manchmal eher an landespolitischer Opportunitäten als an strafrechtlich relevanten Sachverhalten orientiert.
Die Inaktivität des direkt involvierten Alt-Oberstaatsanwaltes Dr. Eckart Rainer in der Sache Innereiterhof in Osttirol steht im starken Kontrast zu überbordenden Aktivitäten bei Treppenstürzen, Sprechproblemen und Beweismittelfälschungen im Amtsbereich. Dies verstärkt nebst Anderem den Verdacht der Polithaberei einzelner Verantwortungsträger in der Justiz.
und Echo Juli 2011 >>Highlight der Gruselgeschichte>>

Drittens
wird die Landesverwaltung durch die Geschäftsordnung des Amtes der Tiroler Landesregierung verpflichtet, rechtswidrige Weisungen auszuführen, es sei denn, sie wären strafrechtlich relevant.
Es geht immer um Angelegenheiten von Grund und Boden im Verantwortungsbereich von Anton Steixner, wo derartige Beeinflussungen sichtbar werden.
Siehe >>Innerreiterhof>> und auch Echo Beitrag >>Perfide Wege>>

Macht korrumpiert, absolute Macht korrumpiert absolut und gefährdet den Rechtsstaat. Es ist höchste Zeit, aufzuräumen.