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SPÖ: Bei den Gemeindegutsagrargemeinschaften geht nichts weiter

Medieninformation der SPÖ
Gasteiger: Anfragebeantwortung bestätigt, dass immer noch nicht viel weiter geht!
 „Die Agrargemeinschafts-Anfragebeantwortung, die heute an mich aus dem Büro Steixner übermittelt wurde, ist gelinde gesagt tendenziös.


>>zur Anfragebeantwortung>>

"Wenn von Seiten des Landesrates den Agrargemeinschaftskritikern `Stimmungsmache´ vorgeworfen wird, ist das schon sehr sonderbar, wenn im gleichen Text schwarz auf weiß herauszulesen ist, dass die Erledigung der Causa keinen Deut weiter ist als am 11. Juni 2008, dem Tag des Miederer VfGH Erkenntnisses“, meint SP-Gemeindesprecher Klaus Gasteiger.
 
Von 277 Rechnungsabschlüssen wurden 122 von den Gemeinden nicht unterfertigt Und selbst hinsichtlich der von den Bürgermeistern unterfertigten Rechnungsabschlüssen sind Vorbehalte anzumelden, weil die Gemeinderäte niemals damit befasst wurden So z.B. in Sellrain.
Nur 66 von 277 Rechnungsabschlüssen - also knapp ein Viertel - sind erledigt, d.h. von der Gemeinde unterfertigt und von der Agrarbehörde zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
 
„Eine positive Erledigung sieht anders aus und das hat nichts mit Stimmungsmache zu tun, sondern vielmehr mit der Tatsache, dass die von den Agrargemeinschaften vorgelegten Abschlüsse schlichtweg falsch sind“, sagt Gasteiger.
In den Formularen der Agrarbehörde steht, dass Guthaben vom Rechnungsabschluss 2009 dem Rechnungskreis I, also den Agrareinnahmen, zuzuordnen sind. Eine Aufarbeitung der Vergangenheit ist demnach ebenso wenig passiert, wie eine Bewertung des Vermögens im Rahmen einer Eröffnungsbilanz. So fehlen in den Aufstellungen beispielsweise die nachträglich erworbenen Grundstücke bzw. deren Gegenwert, der in der Regel der Gemeinde zuzuordnen wäre. Die Salden aus den Rechnungskreis II (Antwort auf Frage 7) sind daher mit äußerster Vorsicht zu genießen.
 
Zusätzlich wurde offenbar noch kein einziger Regulierungsplan rechtskräftig geändert. Der `jederzeitige´ Zugriff der Gemeinden auf den Substanzwert ist also weiterhin nicht möglich. Anders kann die vorliegende Antwort nicht interpretiert werden.
 
Wenn es in diesem Tempo weitergeht, werden die Gemeinden noch lange nichts vom Substanzwert haben“, vermutet Gasteiger, dass sich eine gewisse Verzögerungstaktik dahinter verstecken könnte.
 
Theoretisch und praktisch ist doch auf Grundlage der letzten VwGH und VfGH Urteile alles klar. Maßstab für den Substanzwert ist der Gemeindegutsbegriff der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) 2001 (bzw. der vorherigen Gemeindeordnungen). Demnach gehört der Gemeinde rückwirkend bis zur Regulierung alles, was über den Haus- und Gutsbedarf der Nutzungsberechtigten hinausgeht.
 
Dass tatsächlich nicht viel weiter geht, sieht man auch in der Gemeinde Axams. Dieser hochstilisierte Musterfall ist keineswegs erledigt (wie in der angefügten Liste aus der Anfragebeantwortung angeführt wird), sondern wird bis zu den Höchstgerichten durchgefochten“, schließt Gasteiger.

Siehe dazu >>TT Agrar Schönberg und Mieders noch ohne Jahresabschluss>>