Gemeindegeschehen und Kommentare
Gemeindeverband: Rundschreiben zu den Jahresrechnungen
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- Published: Thursday, 09 August 2012 21:43


>>Jahresrechnungen>>
Für die Agrargemeinschaft Obermieming hieß das im Jahresabschluß 2011:
Jagdpacht gesamt 20.284,45
Rechnungskreis I 11.519,15
Rechnungskreis II 8.765,30
Etwa 28% derGesamtjagdpacht müßte auf die Plattig-Parzelle entfallen, die eindeutig Gemeindevermögen ist. Der Bürgermeister hat hier durch seine Untätigkeit der Agrargemeinschaft ein Argument in die Hand gegeben, vorerst nicht den anteiligen Betrag an die Gemeinde abzuführen.
Die Aufteilung des Restes auf die beiden Rechnungskreise folgt möglicherweise einer Empfehlung der Landwirtschaftskammer oder der Bezirksforstinspektion, ist aber jedenfalls rechtswidrig und nicht nachvollziehbar. Im Übrigen behauptet die Agrargemeinschaft im Begleitschreiben an den Bürgermeister, das Jagdrecht ersessen zu haben und kündigt diesbezüglich ein gesondertes Verfahren an.
Für die Agrargemeinschaft Alpe Feldern hieß das im Jahresabschluß 2011:
Jagdpacht gesamt 18.661,50
Rechnungskreis I 0,00
Rechnungskreis II 18.661,50
Hier wird im Begleitschreiben an den Bürgermeister ebenfalls die Ersitzung behauptet und angekündigt, dass "die Entnahme der Jagderlöse durch die Gemeinde nicht möglich sein wird". Punktum. Fälschlicherweise wird am Ende des Schreibens "im Namen und Auftrage der Agrargemeinschaft Obermieming" um Zustimmung ersucht.
Für die Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein hieß das im Jahresabschluß 2011:
Jagdpacht gesamt 5.544,12
Rechnungskreis I 2.844,24
Rechnungskreis II 2.699,88
Die Zuordnungskriterien werden auch hier weisungsgemäß von einem Kammer oder BFI-Gutachter erfunden worden sein. Sie sind jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Es ist immerhin festzuhalten, dass die Agrargemeinschaft ohne anwaltliches Begleitschreiben auskommen kann.
Im Schreiben des Gemeindeverbandes wird noch hervorgehoben, dass in einem Fall auf "Empfehlung des Leiters der BFI Beiträge für die Äsung des Wildes in Höhe von 2,7 €/ha im Wald und 8,5 €/ha in der Wiese, für die Wegbenützung pauschal 15 % der Jagdpacht und ein Verwaltungskostenanteil von ca. 25 % " als gerechtfertigt anzusehen sind.
Daraus ersieht man, dass das Wild im Tal auf Agrargemeinschaftsgrund äst, auf der Almwiese hingegen nicht.
Die Aufteilungsversuche sind nicht nur rechtswidrig, sondern in der Sache völlig inkonsistent.
Die so beschlossenen Aufteilungen sind jedenfalls zum Schaden der Gemeinde. Die beschließenden Gemeinderäte werden das zu verantworten haben.
Bei meiner Ehr'.
>>Gestörte Idylle>>Aktuell dazu die TT vom 2012 08 27: