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TT: Höchstgericht hakt Agrarfrage ab

Anton Steixner schlägt argumentative Purzelbäume:
Für ihn sind die vorliegenden Erkenntnisse der Beweis dafür, „dass unser Agrargesetz passt und die Behörde sehr gut arbeitet“. Steixner geht davon aus, das trotz Klärung des Holzüberlings durch den Obersten Agrarsenat diese Frage noch von den Höchstgerichten behandelt wird. „Offen ist dann noch das Thema Rücklagen.“
Wenn das TFLG so gut wäre, dann müßten derlei Fragen nicht mehr gestellt werden. Abgesehen davon, daß er mit dem Thema Rücklagen einen neuer Verzögerungs-Weg eröffnet. Auch dieses Thema ist an sich längst entschieden, denn der VfGH sagte bereits mehrfach, "das Gemeindegut ist nie untergegangen" und der Substanznutzen steht dern Gemeinden seit "jeher" zu.
>>TT 2012 07 14 Höchstgericht hakt Agrarfrage ab>>

Nicht alle sind mit Steixner und dem Gesetz zufrieden.

>>TT 2012 07 14 Gemeinden sind unzufrieden>>

Und LA Fritz Dinkhauser erklärt: „Im Bezirk Imst sind 17 von 24 Gemeinden vom Agrarunrecht direkt betroffen. Der neue Fall der Agrargemeinschaft Tanzalpe zeigt, wie die Agrarfunktionäre auch vier Jahre nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes die Gemeinden zum Narren halten. In einem Schreiben von letzter Woche stellt die Agrarbehörde der Agrargemeinschaft jetzt ein Ultimatum und droht ihr einen Sachwalter, also einen Zwangsverwalter, an. Die vorgelegten Wirtschaftsabrechnungen für 2010 und 2011 seien nämlich mutwillig und tendenziös, die Agrarier vernachlässigten ihre Aufgabe gröblich zum Nachteil der Gemeinde. Den Sachwalter muss freilich erst wieder die Gemeinde bezahlen, einen FRITZ-Antrag dies zu ändern haben ÖVP und SPÖ abgelehnt. Die Agrarier lachen über die scheinbare Härte des Landes. Vier Jahre Platter sind vier Jahre Stillstand beim Agrarunrecht, die Agrarier genießen politische und rechtliche Narrenfreiheit, die ÖVP-SPÖ Landesregierung agiert hilflos und unwillig, das Agrarunrecht zu lösen. Unseren Antrag auf Rückübertragung des Gemeindegutes an die Gemeinden blockieren ÖVP und SPÖ seit eineinhalb Jahren im Landtag, obwohl sogar ein Rechtsgutachten des Gemeindeverbandes die Rückübertragung empfiehlt“.
>>PA Liste Fritz>>

Tatsache ist jedoch, daß die Gemeinden immer noch keinen Cent gesehen haben. Es wird, wie am Beispiel Tanzalpe zu sehen ist, sogar nach zwei VfGH-Erkenntnissen und einem VwGH-Erkenntnis alles verweigert.
>>TT 2012 07 14 Tanzalpe>>

Auch auf die magere Bilanz von vier Jahren Behördenarbeit wird hingewiesen:
>>TT 24 Neuregulierungen>>

Bei meiner Ehr'.