Tiroler Gemeindezeitung: Schöpf zu Überling und Agrar
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Published: Monday, 23 April 2012 11:19
Präsident Mag.Schöpf zitiert VfGH 1982: „wenn der Ertrag den Haus- und Gutsbedarf der Berechtigten übersteigt – sei es durch Verbesserungen auf dem Gute, sei es durch Änderungen des Wirtschaftsbetriebes der Berechtigten – so kommt der Überfluss in die Gemeindekasse“. Damit erschließt sich wunderbar, wo der Holzüberling hingehört.