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Tiroler Gemeindezeitung: Schöpf zu Überling und Agrar

Präsident Mag.Schöpf zitiert VfGH 1982:  „wenn der Ertrag den Haus- und Gutsbedarf der Berechtigten übersteigt – sei es durch Verbesserungen auf dem Gute, sei es durch Änderungen des Wirtschaftsbetriebes der Berechtigten – so kommt der Überfluss in die Gemeindekasse“. Damit erschließt sich wunderbar, wo der Holzüberling hingehört.

Tiroler Gemeindezeitung Ausgabe 03/04 2012
>>Die Meinung des Präsidenten>>