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TT 2012 03 17 Mieders Neuregulierung

"Agrar Mieders empört über Neuaufteilung"
"Dreieinhalb Jahre nach dem Höchstgerichtserkenntnis liegt der Mieders-Bescheid vor. Die Entscheidung ist richtungsweisend."

Einem "Gemeindegut-Nehmer" ist mehrfach durch VfGH und VwGH beschieden worden, dass er sein Beutegut zurückzugeben hat. Die zuständige Behörde hat nun in einem Bescheid festgestellt, was zurückzugeben ist. Das "was", also die Detailinhalte, sind in Hinblick auf das bisherige, vielfach inkriminierte Behördenverhalten jedenfalls zu überprüfen.
Nach einem Vermögenddelikt wurde nur die Wiedergutmachung beschieden.
Nur die Beute muß zurückgegeben werden. Strafe gibt es ohnehin keine.
Empörung steht bestenfalls den Gemeindebürgern über das Verhalten der Agrarier zu.

Am Tag danach wird die Mitleidsmasche ausgespielt:
Jenewein gegenüber der TT: „Ich kann mir vorstellen, dass ich meinen Mitgliedern raten werde, es zu lassen. Denn was macht das alles noch für einen Sinn.“