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Vorarlberger Nachrichten 2012 03 14: Weiler geht wegen Agrar zum VfGH

Vorarlberg wurde wie Tirol im VfGH-Erkenntnis 1982 direkt angesprochen. In Tirol gab es nach dem heimtückischen Nachbessern für die Teilwaldberechtigten im Jahre 1984 auch noch die Gesetzesnovelle zum TFLG 2010. Der VfGH hat sie als nicht verfassungswidrig eingestuft. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.

In Vorarlberg ist nichts dergleichen erfolgt. Die Einschätzung der Tiroler Vorgänge ist nach Landesrat Schwärzler negativ.
Er begrüßt den Gang zum VfGH: "Es tut uns allen gut, wenn es Rechtssicherheit gibt."
Da hat er recht. Es ist zu hoffen, dass dies nicht, wie in Tirol, ein Lippenbekenntnis bleibt.
Die allemannische Trockenheit des Berichts der VN ist erfreulich und bemerkenswert.

Die Schwarzmander-Agrarier haben die Gemeinden, die Bevölkerung, offensichtlich auch im Ländle "gelinkt". Die ehrenwerte Gesellschaft sollte bundesweit über Rechtsstaatlichkeit nachdenken. Ein Staatsgefüge wurde von ihnen in Frage gestellt.
Eines ist sicher, nicht nur das Gemeindegut in der Gemeinde Weiler ist zu klären.
Bei meiner Ehr'.