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Verfahrensverschleppung


       

Agrarsenat: Verfahrensverschleppung

Mit einem Dringlichkeitsantrag an den Landtag machte das Bürgerforum Tirol in der vergangenen Landtagssitzung erneut darauf aufmerksam, wie die Verfahren im Zusammenhang mit den Tiroler Agrargemeinschaften verschleppt werden.

Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 13:54 Uhr

Im VfGH-Erkenntnis vom Juni 2008 war festgestellt worden, dass es längst Aufgabe der Agrarbehörden gewesen wäre, die Änderung der Verhältnisse von Amts wegen aufzugreifen und die Regulierungspläne diverser Gemeindeguts-Agrargemeinschaften zu ändern. „Obwohl seit Erlassung dieses Erkenntnisses inzwischen fast 2 1⁄2 Jahre (!) vergangen sind, liegt derzeit – soweit ersichtlich – noch in keiner einzigen Tiroler Gemeinde ein rechtskräftig geänderter Regulierungsplan vor", heißt es im Antrag. Beispielsweise war der Regulierungsplan der Agrargemeinschaft Musau im März 2009 von der Agrarbehörde I. Instanz erlassen worden. Der Landesagrarsenat (2. Instanz) war bis März 2010 untätig geblieben, obwohl § 73 AVG zwingend vorgeschrieben hätte, dass innerhalb von sechs Monaten entschieden werden muss. Und der Oberste Agrarsenat in Wien, der aufgrund der gesetzwidrigen Untätigkeit der heimischen Behörde, per Antrag der Gemeinde Musau vom 18. März 2010, zuständig wurde, ist seither ebenfalls untätig geblieben und ließ die gesetzliche Höchstfrist von sechs Monaten verstreichen. Die gesetzlichen und behördlichen Irrsinnigkeiten im Zusammenhang mit den Agrargemeinschaften gehen fröhlich weiter. Und durch die Verschleppung der Verfahren durch die zuständigen Behörden tragen sie federführend dazu bei, dass den betroffenen Tiroler Gemeinden jährlich weiterhin ein Schaden von mindestens 30 Millionen Euro entsteht.

Mittwoch, den 01. Dezember 2010 um 13:54 Uhr