Aktuelles

Ortschaften

Gemeinde-Gebietskörperschaften
 Kataster-Kennzahlen
link zum Grundbuch
Name
Ant.
KG
EZ
Auszug
Kopie-alt
Ortschaft Fiecht, Stand 1912 Ersitzung
39
1/1
80103
229
Ortschaft Fronhausen, Stand 1912 Ersitzung
48
1/1
80103
230
Ortschaft Krebsbach, Stand 1912 Ersitzung
110
1/1
80103
231
Ortschaft Lehnsteig, Stand 1912 Ersitzung
23
1/1
80103
309
80103-309
Ortschaft See, Stand 1912 Ersitzung
48
1/1
80103
232
Ortschaft Tabland, Stand 1912 Ersitzung
37
1/2
80103
297
Ortschaft Zein, Stand 1912 Ersitzung
37
1/2
80103
297
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
341
 
 
 
 
 


Hier sind jene EZ eingetragen, die offensichtlich bewußt nicht dem Eigentum der Agrargemeinschaften zureguliert wurden.
Es sind die Kapellen in den einzelnen Ortsteilen.
Die Rechtsnachfolge für diese Gemeinde-Gebietskörperschaften ist durch die Überleitungsgesetze nach 1945 mehrfach und ausreichend geklärt.
Siehe auch das Urteil des LVwGH Punkt 6.4. auf Seite 12.
>>Erkenntnis LVwGH>>

Die Tiroler Landesverwaltung hat es seit 1945 verabsäumt, den Grundbuchsstand dem geltenden Recht anzupassen. Es sind viele kleine Baustellen einer säumigen Verwaltung. Nicht nur in Mieming.

Es handelt sich durchwegs um kleine Kulturdenkmäler. Schon allein aus diesem Grund ist die eindeutige Zuordnung der Verantwortung notwendig. Das Eigentum daran, auf der Basis des geltenden Rechts, kann nicht der Interpretationsfähigkeit einzelner Agrarausschüsse überlassen werden.

Die Kapellen wurden zumindest teilweise von den Agrargemeinschaften verwaltet, obwohl sie, wie ersichtlich nicht in ihrem Eigentum stehen.
>>Kapellenrenovierung See>>
Die Kapelle in der Ortschaft Fronhausen wurde hingegen durch eine Bürgerinitiative renoviert. Ein Sparbuch mit dem aus der Sammlung verbliebenen Restgeld wird in der Gemeindebuchhaltung geführt und verwahrt.