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Volksverdummung

Der Artikel "Agrar Sölden stark defizitär" im Bezirksblatt ist ein sichtbarer Ausfluss des politischen Auftragsartikelwesens. Die vermutlich vom Verleger vorgegebene Blattlinie wird fallweise zu dem Strich, auf den die "vierte Säule der Demokratie" geschickt wird. "Lernen'S Geschichte Herr Redakteur" ist bereits ein geflügeltes Wort. Es ist mit "und studiern'S das rechtliche Material" zu erweitern.
 
Es ist empörend und ungeheuerlich, ein festgestelltes Vermögensdelikt auf eine betriebswirtschaftliche Frage zu reduzieren. Das ist im Hinblick auf die Reichweite des Mediums gezielte Volksverdummung. Unverzeihlich und fahrlässig.
Erstens: Der Verfassungsgerichtshof sagte nun schon mehrfach glasklar, dass die Eigentumsübertragung rechtswidrig, verfassungswidrig und ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Gemeinden war.
Verstösse gegen das Eigentumsrecht sind beim normalen Staatsbürger eine strafrechtliche Kategorie. Bei Behörden käme noch derAmtsmißbrauch hinzu. Betriebswirtschaftliche Überlegungen kommen naturgemäß in den VfGH-Erkenntnissen nicht vor und hätten dort auch nichts verloren.
Ebenso wie sie in den nunmehrigen Aktivitäten des Landesgesetzgebers und der Behörden nicht enthalten sind und auch nicht anzustellen wären.
Zweitens: Das saudumme Argument des Plattformers Danzl, "die Verwaltung der Agrargemeinschaft durch die Gemeinde habe versagt", ist auch in Mieming in der beginnenden Diskussion gebracht worden. Hier hieß es, "die Gemeinde wäre dazu nicht fähig gewesen".
Das ist bestenfalls eine Art von Selbstqualifikation der Akteure. Denn Tatsache ist es, dass die gleichen Personen, die die eigene Unfähigkeit am Gemeinderatstisch sitzend einstimmig festgestellt haben, in der gleichen Zusammensetzung sich am Agrargemeinschaftstisch durchaus für fähig gehalten haben, die Verwaltung zu führen.
Der Unterschied ist, vorher mußten sie treuhändig als Mandatare über Gemeindegut verfügen und nachher über das, was sie ungetreu in den eigenen Hosensack hinein beschlossen haben.
Ihre Beschlüsse waren kein Akt von Basisdemokratie, sie waren Untreue.
Derlei Blödheiten als gleichberechtigte Perspektive den VfGH-Erkenntnissen beiläufig gegenüber zu stellen ist unverzeihlich, fahrlässig und der gezielte Versuch der Volksverdummung.
Also "Lernen'S Geschichte und studiern'S das rechtliche Material Herr Redakteur ".
Das Publikum darf und wird darüber nachdenken.