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Published date: Sonntag, 06 Juli 2025 11:22

Mit einer Untat zur Macht

Als Schwierige Arbeit[1] –  „Die der Landesbauernschaft und den ihr unterstellten Kreisbauernschaften, die nunmehr Bezirksbauernschaften hießen, zugefallenen Aufgaben waren schwer.“ – wird mit Recht die Übergangszeit nach 1945 beschrieben.

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Published date: Dienstag, 01 Juli 2025 20:01

Update 02 07 2025

Aus Anlass der verfehlten Hauptteilung in Zams forderte die Liste FRITZ in ihrem Antrag sämtliche der verbliebenen 138 Feststellungsbescheide mit der Begründung „Hauptteilung“, „vermögensrechtliche Auseinandersetzung mit der Wirkung einer Hauptteilung“ oder „vormals kein Gemeindeeigentum“ von Amts wegen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.“

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Published date: Montag, 19 Mai 2025 19:15

Stellungnahme des Amtes der Tiroler Landesregierung zu VfSlg 9336/1982

Das Erkenntnis zitiert drei Absätze der Stellungname, die alle nicht Abweichungen von bestehendem Recht mit rechtlichen Gegenargumenten begründen, sondern Vermutungen zu denkmöglichen historischen und agrarrechtlichen Entwicklungen anstellen.

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Published date: Montag, 12 Mai 2025 17:29

Eigentumsverschiebung, Rechtsbeugung und politischen Willkür können auch mit knappen Worten beschrieben werden. Die „Zehn Gebote“ reichen aus. Der sichtbar mangelnde Respekt vor bestehenden Entscheidungen und vor dem geltenden Recht ist ein Sittenbild der Agrarjuristerei in Tirol seit der Grundbuchsanlegung. Das siebente und das achte  Gebot beschreiben das Fehlverhalten der Landesregierung und des Landesagrarsenates zum Gemeindegut in Anras[1].

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Published date: Dienstag, 22 April 2025 18:45

Eduard Wallnöfer[1]: „Ohne täglich zweimal einen Missbrauch der Amtsgewalt zu begehen, kann man dieses Land nicht regieren“.[2]  Dies nur als launiges Bonmot eines „Landesfürsten“ zu verstehen ist ein Fehler.

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Published date: Dienstag, 01 April 2025 12:37

Durch diese Kurzbiographie einer Gemeinde wird augenscheinlich, dass die Tiroler Landesregierung Wiederholungstäter ist. Es wurden nicht nur die gesetzlosen, rechts- und verfassungswidrigen Eigentumsübertragungen durchgeführt, nein, das rechtswidrige Tun wurde zu einem erheblichen Teil (kein Gemeindegut, zuzüglich der in der Auskunft fehlenden Grundbuchskörper) auch aktuell nochmals bestätigt. Statt es  zurückzugeben, legalisiert der Täter das Beutegut.

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Published date: Dienstag, 25 März 2025 14:27

Desinformation und Fake folgen

Die Ausführung und  Aufrechterhaltung Tiroler Agrarunrechtes war und ist nur mit der redaktionellen Unterstützung der Tiroler Tageszeitung möglich. Diese Hypothese wird durch die hier vorliegenden Texte einmal mehr in der Praxis bestätigt. Die Methodik ist immer ähnlich, es wird auf Nebensächlichkeiten abgelenkt und das Unrecht mit Sprüchen wie „Bei Gericht und auf hoher See …“ relativiert.

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Published date: Sonntag, 16 März 2025 18:57

Überarbeitet am 21 03 2025

„Wie lange noch, Geisler, wirst du unsere Geduld missbrauchen?“,[1]   „O Zeiten, O Sitten!“[2]

Ein agrarisches Trauerspiel in mehreren Akten. (mehr …)

Published date: Freitag, 07 März 2025 08:32

Das ist eine ehrenvolle Auszeichnung, die mich mit Freude, Stolz und Dankbarkeit erfüllt. Ich danke Hermann Arnold für die wertschätzenden Worte und Alois Schöpf für die mutige Veröffentlichung .

Hofrat Dr. Hermann Arnold

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Published date: Sonntag, 23 Feber 2025 09:35

Lexis 360®, ZfV – Zeitschrift für Verwaltung

Das Gemeindegut als Rechtsproblem. Ein verfassungswidriger Rechtszustand als Folge der Aufrechterhaltung einer gesetzlosen Eigentumsentziehung?

Von Heinrich Kienberger    Verlag LexisNexis, Wien 2018. XII, 75 Seiten, broschiert, € 38,-.

Fachliteratur · Bearbeiter: Eberhard W. Lang · ZfV 2019/28 · ZfV 2019, 277  · Heft 3 v. 8.10.2019

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