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Kaffeesudlesen in der TT

Den Beiträgen zu den Agrareinkünften und den daraus resultierenden Gemeindegeldern in der TT vom 12.02.2011 muss aus Mieminger Sicht heftigst widersprochen werden.


Es wurde zwar erst eine Agrargemeinschaft vom Überprüfungsausschuss kontrolliert. Aus den dazu erfolgten Äußerungen kann man jedoch schließen, dass die grundsätzlichen Umstände auf alle Mieminger Agrargemeinschaften zutreffen.

Die Erträge aus den Teilwaldrechten werden nicht über die Agrargemeinschaft verrechnet, sie fließen den Nutzungsberechtigten direkt zu. Sie sind in den Aufzeichnungen nicht vorhanden. Der tatsächliche Umfang der Bewirtschaftung der Gemeindegutswälder wird weder in der Schlussrechnung noch im Voranschlag abgebildet. Die geringen verzeichneten Holzerträge können nur aus dem unverteilten Wald stammen. Diese stehen aber von Rechts wegen der Gemeinde zu. Alle verzeichneten Erträge stammen aus Nutzungen, die über die Nutzungsrechte hinausgehen und somit gemäß VfGH der Gemeinde zustehen.

Die Aufwendungen für die Bewirtschaftung des Waldes sind jedoch vollständig vorhanden. Diese wurden weder in Abschlussrechnung noch in Voranschlag auf die Mitglieder umgelegt. Diese fehlende Umlage ist jedoch gesetzlich vorgegeben und die Nichtberücksichtigung schmälert die Einnahmenseite erheblich. Schon der Rechnungshof hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass nur in der Hälfte der geprüften Agrargemeinschaften Umlagen erfolgt seien.

Aus diesen Gründen sind die Aufzeichnungen völlig lückenhaft und für pauschale Aussagen absolut ungeeignet. Diese Aussagen sind bestenfalls Kaffeesudleserei und in jedem Fall unkorrekt.

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