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TT: Schönreden und Gaukeln Fortsetzung

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Fr, 06.05.2011
Innsbruck
 
Gemeindegut darf künftig im Grundbuch vermerkt werden
Land Tirol erzielte Erfolg beim Obersten Gerichtshof. 240 Rechnungsabschlüsse vorgelegt, zwölf Agrargemeinschaften stellen sich hingegen quer.
Von Peter Nindler

Innsbruck – Bernhard Walser hat derzeit den wohl härtesten Job in der Landesverwaltung. Der Leiter der Abteilung Agrargemeinschaften ist für die Umsetzung des Agrargesetzes in den 287 Gemeindegutsagrargemeinschaften zuständig. Zum einen muss er die Rechnungsabschlüsse überprüfen, andererseits Feststellungsbescheide erlassen. Bei den Bilanzen sind erstmals zwei Rechnungskreise auszuweisen: einer, der die agrarischen Einnahmen umfasst, der zweite führt den Substanzwert an, also die Einkünfte die über den Haus- und Gutsbedarf hinausgehen. Dieses Geld steht den Gemeinden zu.
„Inhaltlich kann ich zu den Abschlüssen noch nichts sagen, aber die Rücklaufquote ist ausgezeichnet“, betont Walser. 240 Gemeindegutsagrargemeinschaften haben bis 5. Mai ihre Bilanzen vorgelegt. Vielfach haben die Gemeinden jedoch ihre Unterschrift verweigert, weil sie mit der Gewichtung der Rechnungskreise nicht einverstanden sind. 30 Agrargemeinschaften hatten um Fristerstreckung angesucht, ihre Gebarung sollte in den nächsten Tagen bei der Agrarabteilung einlangen. Ein paar baten nochmals um einen Aufschub, zwölf ignorierten bisher überhaupt die Aufforderung des Landes. „Hier gehen wir konsequent vor“, kündigt Walser Maßnahmen­ an.
Insgesamt hat seine Abteilung bisher 241 Feststellungsverfahren bearbeitet, 178 wurden bisher bescheidmäßig erledigt. Doch mit den Bescheiden der Abteilung Agrar­gemeinschaften beginnt erst der Instanzenzug, weil oft Einspruch erhoben wird. Zwei Entscheidungen der Höchstgerichte bestätigen jetzt aber die Arbeit der Landesbehörden. Die nachträgliche Eintragung von festgestelltem Gemeindegut ins Eigentum im Grundbuch wurde jetzt bis zum Obersten Gerichtshof durchgefochten. Ist eine Agrargemeinschaft aus Gemeindegut entstanden, so kann dies in der Einlagezahl vermerkt werden.
Nichts auszusetzen hatte der Oberste Agrarsenat indessen, dass die Agrargemeinschaft Trins aus Gemeindegut entstanden ist. Die Beschwerde der Agrargemeinschaft gegen einen Bescheid des Landesagrarsenats wurde als unzulässig zurückgewiesen, weil es darin nicht um die Frage Gemeindegut oder nicht gegangen sei, sondern um die Neuregulierung. Da diese aber noch nicht vorgenommen wurde, fühlt sich der Oberste Agrarsenat als Berufungsbehörde dafür noch nicht zuständig.
Der Beirat der Plattform Agrar, Bernd Oberhofer, beurteilt das Erkenntnis nüchtern. Die Agrar Trins habe ohnehin schon bei Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen das Erkenntnis­ eingelegt. Apropos Plattform Agrar: Im Vorjahr erhielt sie 100.318 Euro an Spenden. 65.000 Euro davon wurde für das Forschungsprojekt „Die Agrargemeinschaften in Tirol“­ aufgewendet. Das Projekt kostete insgesamt 250.000 Euro,­ 185.000 Euro hat Oberhofer selbst an Spenden dafür aufgetrieben.