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Agrar-Mieders: € 415.000.- werden gesucht

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Sa, 21.01.2012
Innsbruck Land
Agrar-Fronten in Mieders sind verhärtet
Trotz Höchstgerichtserkenntnisse ist für die Agrarier noch nicht entschieden, dass die Agrar aus Gemeindegut entstanden ist.
Von Peter Nindler

Innsbruck – Am Donnerstag wurde zwischen der Gemeinde Mieders und der Agrargemeinschaft wieder über die Regulierung verhandelt, die Gutachten dazu sind eindeutig: Der ermittelte Substanzwert aus nichtagrarischen Einnahmen aus dem Gemeindegut, der der Gemeinde Mieders zusteht, beträgt bis 31. Dezember 2009 2,076 Millionen Euro. Wie schwer es die Gutachter und der Sachverwalter in Mieders allerdings haben, beweisen folgende Feststellungen in den Gutachten: „Die Agrar Mieders ist dem Ersuchen nach Offenlegung der Bankdaten nicht nachgekommen. Bei der Agrar Mieders existieren verschiedene Konten und Abrechnungen, die teilweise gar nicht in den agrarbehördlichen Haushaltsrechnungen erfasst wurden“, heißt es.
„Deshalb ist auch der Geldfluss von 415.000 Euro nicht nachvollziehbar“, betont Gemeindeanwalt Andreas Brugger. Die Agrarbehörde müsse jetzt klären, wo das fehlende Geld geblieben sei, „gleichzeitig ist es notwendig, dass die Gutachter direkte Informationen von der Bank bekommen“.
Dreieinhalb Jahre nach dem Verfassungsgerichtshoferkenntnis und der jüngsten Rüge des Verwaltungsgerichtshofs („gesetzwidriges Handeln“) steht Mieders nach wie vor am Anfang. BM Manfred Leitgeb ist empört, auch über den Behördenleiter des Miederer Verfahrens: „Obwohl höchstgerichtlich eindeutig geklärt ist, dass die Agrar aus Gemeindegut entstanden ist, dürfen die Agrarfunktionäre sogar mit einer Powerpointpräsentation das Gegenteil behaupten. Und Anwalt Bernd Oberhofer sagt erneut, es sei noch nichts entschieden.“ Für Leitgeb hat das nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun, die Verhandlungsführung bezeichnet er als Farce.
Bernhard Walser, Leiter der Abteilung Agrargemeinschaften, nimmt seinen Mitarbeiter in Schutz: „Mieders ist eindeutig aus Gemeindegut entstanden. Aber es ist die Aufgabe des Verfahrensleiters, sich alle Argumente anzuhören.“ Doch damit gibt sich Leitgeb nicht zufrieden. „Es kann doch nicht sein, dass der Vertreter des Landes Buhrufe und Verunglimpfungen zulässt. Das hat noch ein Nachspiel.“
Bernd Oberhofer, der gestern ebenfalls am Regulierungsverfahren teilnahm, versteht hingegen die Aufregung nicht. Unabhängig von den Höchstgerichtserkenntnissen betont er einmal mehr, „dass noch nicht rechtskräftig entschieden ist, dass die Agrargemeinschaft Mieders aus Gemeindegut entstanden ist“.

Fortsetzung folgt.

Zum Apropos von Alois Schöpf  >>Geiselhaft>>

Anmerkung:

Anfang dieser Woche hat der VwGH gesagt, dass die AG Organe von Mieders vorsätzlich rechtswidrig handeln. Und die Agrarbehörde lässt sie nur zwei Tage später bei der Regulierungsverhandlung weitermachen wie bisher. Jeder möge sich selbst ein Bild machen, ob die Lippenbekenntnisse von Platter, Steixner und Co., wonach in Tirol zügig an der Aufarbeitung der höchstgerichtlichen Erkenntnisse zu den offenkundig verfassungswidrigen Gemeindegutsregulierungen gearbeitet wird, den Tatsachen entsprechen. Wohl nicht.
Die Öffentlichkeit wird glatt belogen und "verarscht". Von Platter, Steixner und Co.
Angesichts der Schwere der Vorwürfe wäre Mag. Walser gut beraten, von sich aus die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Eine "Nebenbuchhaltung" in einer Körperschaft öffentlichen Rechts im Verantwortungsbereich der Abteilung Agrargemeinschaften kann wohl nicht sein. Ungeklärte € 415.000.- in den angeblich vorbildlich geprüften Jahresrechnungen rufen eindeutig nach dem Kadi.
Der offenbar unfähige und befangene Sachwalter ist umgehend zu ersetzen. Es gibt genügend qualifizierte Landesbeamte, die geeignet wären, die heikle Aufgabe zu lösen. Beispielsweise der ehemalige Landesrechnungshof-Chef, der derzeit eher unterbeschäftigt zu sein scheint.
Angesichts der "jüngsten Rüge des Verwaltungsgerichtshofes" hat kein Agrargemeinschaftsfunktionät und kein Beamter das Recht, noch irgendeinen Verzögerungsschritt zu setzen. Dieser wäre rechtswidrig und nach dem StGB zu beurteilen.
Es besteht jetzt schon Anlass für die Staatsanwaltschaft, von sich aus tätig zu werden.

Die Fortsetzungen werden spannend.