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Der "Schtiel" des Josef Geisler und Schöpfs Anwort darauf

Josef Geisler, Landeshauptmannstellvertreter von Schwarzmander-Bauernbundes Gnaden, hat einen Hang zu flapsigen und abwertend gemeinten Bemerkungen zu politisch Andersdenkenden. Vor allem dann, wenn ihm in der Sache nichts einfällt. Das hat wohl etwas mit Erziehung, mit Horizont zu tun und "a Bissl" agrarische Hybris ist auch dabei.

TT vom 09 03 2014
Die Auseinandersetzungsverfahren entpuppen sich für Schöpf als lupenreine und verfassungswidrige Hauptteilungen – endgültige Vermögensauseinandersetzungen. „Die Novelle ist in weiten Teilen verfassungswidrig und widerspricht in vielen Teilen der verfassungsrechtlich zugesicherten Gemeindeautonomie.“
Überrascht von diesen Aussagen ist ÖVP-Bauernbundobmann und Agrarreferent LHStv. Josef Geisler. „Es gibt keine Hauptteilungen, das weiß Schöpf. Aber wahrscheinlich ist diese Vorgangsweise der Stil des Präsidenten.“ Geisler geht davon aus, dass es sich um Schöpfs Privatmeinung handle. „Unsere Experten und Verfassungsjuristen sagen ganz klar, dass das Gesetz verfassungskonform ist.“
>> TT 09 03 2014 Aufstand gegen das neue Agrargesetz>>

Die Antwort Präsident Schöpfs fiel klar aus:

------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Schöpf Ernst / Gemeinde Sölden <
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Datum: 09.03.2014 10:13 (GMT+01:00)
An:
This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.,"This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.'" <This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.>,"Jakob Wolf / Gemeinde Umhausen (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.)" <This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.>
Betreff: WG: TT-Beitrag, 09.03.2014
…. Zur Kenntnis.
 
Von: Schöpf Ernst / Gemeinde Sölden
Gesendet: Sonntag, 9. März 2014 10:12
An: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.'
Betreff: TT-Beitrag, 09.03.2014
 
… bitte um Weiterleitung an LHStv. Geisler.
 
Lieber Josef,
 
du stellst in der heutigen TT fest, dass dass es im neuen TFLG keine Hauptteilungen gebe und ich das wisse. Folgendes dazu:
 
Im § 49b Abs. 2 des Entwurfes ist zu lesen:
 
(2) Das Auseinandersetzungsverfahren besteht in der Abfindung der substanzberechtigten Gemeinde
in Grundstücken oder, wenn die substanzberechtigte Gemeinde dem zustimmt, ganz oder teilweise in
walzenden Anteilsrechten, wenn
a) die Bedeckung der auf den Grundstücken im Sinn des § 33 Abs. 2 lit. c Z 2 lastenden land- und
forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte auf den der Agrargemeinschaft verbleibenden
Grundstücken gewährleistet ist und
b) nicht nach Abs. 3 vorgegangen wird.
In einem solchen Fall bleibt die Agrargemeinschaft auf den nicht der substanzberechtigten Gemeinde
zugewiesenen Grundstücken bestehen.
Dies ist nicht nur eine lupenreine Hauptteilung, sondern auch noch eine verfassungswidrige, da bei dieser „Abfindung“ die vollständige Bedeckung der Nutzungsrechte aufrecht bleiben würde, somit würde das Eigentum dazu geschenkt.
Eine besondere Pointe und vor dem Hintergrund des Gesetzeswortlautes völlig wertlos ist es, wenn in den EB behauptet wird, eine Hautteilung sei künftig nicht mehr zulässig (EB, S 2, Pkt. 3, 1. Absatz).
Noch ein Wort zum Stil. Mein Stil ist es, die Dinge beim Namen zu nennen. Dass das nicht allen passt, habe ich in den vergangenen 6 Jahren mehrfach erlebt. Eine Stilfrage ist es auch, wie mit dem Gemeindeverband umgegangen wird. Uns wurde ab dem 01. Juli 2013 (Clubklausur in Längenfeld) mehrfach versprochen, dass wir in die Ausarbeitung einer TFLG-Novelle eingebunden werden, und zwar bevor ein Entwurf in Begutachtung geht. Ich  bin dann einmal am 13.08.2013 zu einer Besprechung ins Landhaus geladen worden (große Runde mit Geisler, Tratter, Wolf, Mair, Weratschnigg und Fachbeamten) und ein weiteres Mal am 01.10.2013 in den VP-Club (Wolf, Kuenz, Walser und Ludwig). Nach dem Pflach-Erkenntnis hat es am 02.12.2013 eine Besprechung zur Punktation mit LH Platter und Bürgermeisterkollegen aus dem Gemeindeverbandsvorstand gegeben und dann habe ich bis zum 28.02.2014 nichts gedrucktes mehr gesehen. Das war die Einbindung des Gemeindeverbandes. Dass die bäuerliche Interessensvertretung gründlich eingebunden war, erschließt sich aus dem Entwurf.

Mit freundlichen Grüßen aus Sölden
Mag. Ernst Schöpf

Der Unterschied zwischen im Novellenentwurf geschriebenen und in der Öffentlichkeit gesagtem ist für jeden Interessierten greifbar. Die Tiroler Bevölkerung soll offensichtlich - und das mit Grünen-Hilfe - wieder einmal verarscht werden. Wenn dies von jemanden mit politischem Gewicht aufgezeigt wird, dann spricht als Reaktion einer der Haupttäter von Stil.

Dies wurde von einem von Geisler in der Öffentlichkeit so bezeichneten "Hobbydetektiv" herausgefunden.
Bei meiner Ehr'.