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Raggls Unwahrheiten in der Bauernzeitung – HR Dr. Hermann Arnold liest ihm die Leviten

Die Tatsachenverdrehungen des Dr. Raggl in der Bauernzeitung führen auch sein ureigenstes Klientel hinters Licht. Der profunde Kenner der gesamten Materie, Landesamtsdirektor i.R. Hofrat Dr. Hermann Arnold antwortete darauf in einem Mail aus Verantwortungsbewußtsein und "weil Irreführungen dieser Art kein Boden für eine solide Gesellschaft sind und im übrigen Schweigen Zustimmung bedeutet".
Eine Perle!

HR Dr. Arnolds Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Bauernbunddirektor !
Die in der Bauernzeitung vom 12.4.2012 - offenbar aus Ihrer Feder stammende - täuschende Darstellung betreffend den Überling veranlasst mich zu folgender Feststellung:
In der derzeit in Geltung stehenden Fassung des TFLG 1996 LGBl. Nr. 7/2010 ist in § 33 bestimmt:
„Der Substanzwert eines agrargemeinschaftlichen Grundstückes ist jener Wert, der nach Abzug der Belastung durch die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungsrechte verbleibt. Der Substanzwert steht der Gemeinde zu."
Dass der Haus- und Gutsbedarf die zitierte Belastung ist, darf als bekannt vorausgesetzt werden.
Es mag nun sein, dass der Oberste Agrarsenat- ein politisch zusammengesetztes Gremium wie der Landesagrarsenat- diese Bestimmung nicht gelesen hat oder aber war doch der Wunsch der Vater des Gedankens, nämlich wie es in Tirol von einschlägigen Politikern seit langem kolportiert wurde, der Senat werde den Jagdpacht der Gemeinde und den Überling der Agrargemeinschaft zusprechen, der zu dieser eigenartigen Entscheidung, wenn man nicht sagen will, klar gegen oberstgerichtliche Erkenntnisse getroffenen Judizierung, geführt hat.
Zur Erinnerung einige wörtliche Aussagen des Verfassungsgerichtshofes:
  • Die rechtskräftig gewordene Eigentumsübertragung hat jedoch nur das Eigentum auf die Agrargemeinschaft übertragen, an der Eigenschaft des Gemeindeguts nichts verändern können und wollen und daher auch nichts verändert (s. VerfGH. B 464/07-30 betreffend Mieders)
  • …. so dass die Substanz und also auch der Substanzwert und ein allfälliger Überschuß der Nutzung der Gemeinde als solcher zugeordnet bleiben (VfSlg.9336 aus 1982)
  • Der über die Summe der Nutzungsrechte hinausgehende Substanzwert des Gemeindegutes …steht daher der Gemeinde zu (VerfGH B 464/07-30).
Noch deutlicher kann man eine strittige Frage nicht beantworten. Unstrittig ist bis jetzt geblieben, dass den Agrargemeinschaftsmitgliedern Nutzungsrechte im Umfang des Haus- und Gutsbedarfes (im geltenden TFLG definiert) zustehen, diese nicht erweiterbar sind – etwa durch höhere Hiebsätze – und auch keinen Anspruch auf Unentgeltlichkeit begründen (siehe §§ 71 ff TGO).

Wenn nun in Ihrer Darstellung erneut zum Ausdruck gebracht wird, dass die Einnahmen aus dem Wald „eindeutig als land- und forstwirtschaftlicher Nutzen“ qualifiziert werden, dann ist das zwar richtig, doch gehören sie, soweit sie den Haus- und Gutsbedarf (nicht den Geldbedarf der Mitglieder der Agrargemeinschaft und auch nicht den Bedarf für den Aufwand) übersteigen, eindeutig der Gemeinde, wie aus den zitierten Erkenntnissen und dem geltenden TFLG klar zu entnehmen ist.

Ich halte es für eine bewusste Irreführung der Leser, wenn ihnen vermittelt wird, dass den Mitgliedern der Agrargemeinschaft sozusagen der gesamte Erlös aus der Holznutzung zukommt. Dies dann noch damit zu begründen, dass auf diese Weise die Bewirtschaftung des Schutzwaldes gesichert wurde, ist besonders verlogen, wenn man weiß, wer für diese Kosten abgesehen von der Waldaufsicht (die ohnedies die Gemeinden wesentlich hiefür tragen) überwiegend aufkommt. Vielleicht könnte man einmal die Geld- und Sachleistungen öffentlich machen, die die Agrargemeinschaften zu Lasten der Anteilberechtigten, also durch Einschränkung bzw. Verzicht auf einen Teil ihrer Ansprüche, für den Schutzwald aufbringen.
Nach meinem Wissenstand sind es Steuergelder, die hier im Interesse der Sicherheit eingesetzt werden. Dass Nutzungen im Schutzwald im übrigen kaum das Interesse der Mitglieder der Agrargemeinschaften strapazieren, wissen Insider ebenso wie ihnen Subventionen für die Bringung in diesem Bereich nicht unbekannt sind.
Tatsache ist, dass nahezu alle über das gewöhnliche Maß hinausgehende Aufwände – auch im Wald – jeweils mit Subventionen, also Steuergeldern – unterstützt werden.
Jüngstes Beispiel: Beseitigung der winterbedingten Schneedruckschäden, wenn sie ab einer bestimmten Entfernung von Wegen im Wald angefallen sind.

Auffällt in Ihrer offensichtlich einseitigen Darstellung auch noch, dass sie dem Verfassungsgerichthof unterstellen wollen, er habe "die Sicherstellung des wirtschaftlichen Überlebens der Agrargemeinschaften" angeordnet. Dem ist nicht so. Diese Meinung haben Univ. Professoren von Innsbruck in ihrer Auslegung der Erkenntnisse geboren ohne darauf Bedacht zu haben, dass mit jedem Recht auch Pflichten verbunden sind und sowohl der private Waldeigentümer wie auch das Mitglied der Agrargemeinschaft über Eigenleistungen (Geld oder Sachleistung) eben Aufwände aus eigenem abzudecken haben.

Man kann sich bei Ihrer – irreführenden- Darstellung - die übrigens schon bisher gleich tendenziös war - des Eindrucks nicht erwehren, dass für die dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft zugehörigen Landesbürger Entscheidungen und Gesetze nicht gelten können. Der von dieser Schicht geborene Leitspruch „Bei meiner Ehr“ scheint änderungsbedürftig.
Wenn nun gar noch Vorwürfe erhoben werden, dass zu befürchten ist, die Gemeinden werden sich wehren und die Liste Fritz eine analoge Rechtsmeinung vertrete, verkennt man, dass die Gemeinde für alle und nicht nur einige Privilegierte da zu sein hat.

Schließlich ist es grotesk, wenn das von Telekom subventionierte, ebenfalls zum Bauernbund gehörige, "Forum Land“ unter dem auch Funktionär Keuschnigg durch das Land zieht, die Probleme der Gemeinden aufzeigen will, deren fehlende Finanzmittel beklagt und gleichzeitig von Funktionären des Bauernbundes Vertretern der Gemeinden Bauernfeindlichkeit vorgeworfen wird, wenn sie sich um die Rechte aller Gemeindebürger bemühen.
Diese meine Meinung deponiere ich nicht, weil ich etwa Verantwortung für die einen oder anderen Interessen hätte, sondern schlicht und einfach, weil Irreführungen dieser Art kein Boden für eine solide Gesellschaft sind und im übrigen Schweigen Zustimmung bedeutet..
Des Bauernbundes in dieser Materie gesäte Saat geht auf – Agrar West!
Ich bitte um Verständnis für meine klaren Worte, ich habe mich ein Leben lang bemüht ohne Visier zu sagen, was ich meine und bin im übrigen überzeugt, dass es in diesem Land notwendig ist Unrecht aufzuzeigen, und zwar auch dann, wenn es jene, die sich als Volksvertreter geben, nicht gerne hören.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Arnold