Aktuelles

Unterlangkampfen - Staatsanwaltschaft erhebt Anklage

APA0188 5 II 0345 WI Mo, 12.Mär 2012
Immobilien/Landwirtschaft/Gericht/Justiz/Tirol

Innsbrucker Stawa klagt Agrargemeinschaft im Unterland an
Utl.: Wegen Ausbezahlung von 1,360 Millionen Euro an Mitglieder =


Innsbruck (APA) - Der in Tirol ausgetragene Dauerstreit rund um die Agrargemeinschaften wird die Mitglieder der Agrargemeinschaft Unterlangkampfen im Unterland nun vor Gericht führen. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck brachte am Montag beim Landesgericht Innsbruck Anklage gegen die Ausschussmitglieder wegen des Verdachts des Verbrechens der Untreue zum Nachteil der Gemeinde Langkampfen ein. Dabei ging es um die Auszahlung von 1,360 Millionen Euro, die mittlerweile wieder retour erstattet wurden.

Die Staatsanwaltschaft beantragte außerdem, über die Agrargemeinschaft eine sogenannte Verbandsgeldbuße nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz zu verhängen. Die Agrargemeinschaft als Verband haftet nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz für das Verhalten ihrer Entscheidungsträger, wenn die Tat zu ihren Gunsten begangen wurde, argumentierte die Staatsanwaltschaft. Eine Verbandsgeldbuße könnte bis zu einem Drittel des Jahresertrages der Agrargemeinschaft betragen.

Den Ausschussmitgliedern wurde in der Anklage vorgeworfen, dass sie im Dezember 2010 den Betrag, bei dem es sich um den Erlös aus dem Verkauf von Gemeindegut, also um Erträge aus der Substanzwertnutzung handle, an die Mitglieder ausbezahlt habe. Erträge aus der Substanzwertnutzung stünden jedoch nach dem Tiroler Flurverfassungsgesetz der Gemeinde zu.

Die Ausschussmitglieder hätten laut Staatsanwaltschaft gewusst, dass sie das "Darlehen" ohne bestimmte Rückzahlungsverpflichtung gar nicht auszahlen hätten dürfen. Zuvor sei der Agrargemeinschaft dies von der Agrarbehörde wiederholt untersagt worden. Dass es sich um eine Gemeindegutsagrargemeinschaft handle, habe mit der zweitinstanzlichen Entscheidung des Landesagrarsenates vom 8.4.2010 rechtskräftig festgestanden.

Zuständig ist nun ein Schöffengericht. Ein Verhandlungstermin stand vorerst noch nicht fest. Bei einem Schaden von über 50.000 Euro droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren.

Fast vier Jahre nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) schwelt der Streit zwischen Gemeinden und Agrargemeinschaftsvertretern unvermindert weiter. Viele Gemeinden warten nach wie vor auf die Erlöse aus dem Substanzwert, also auf jene Gewinne, die beispielsweise aus der Jagdpacht, Schottergruben, Autobahnraststätten oder dem Verkauf von Bauland stammen. Dabei stellte der VfGH in seinem Erkenntnis im Juni 2008 eindeutig fest, dass die Gemeinden und nicht die Agrargemeinschaften über das Gemeindegut verfügungsberechtigt sind. Im Wesentlichen bestätigte der VfGH damit seine Feststellung von 1982.
(Schluss) gr/cts

APA0188 2012-03-12/11:18

121118 Mär 12

>>ORF Tirol heute am 12.03.2012>>
>>TT 13 03 2012 Steixner rät zur Einsicht>>
>>TT 13 03 2012 Leitartikel Nindler>>