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Die Versammlung der Verblendeten

Blut und Boden – Pathos der Einladung zur Gründung des Agrargemeinschaftsverbandes Westösterreich und die Vorkorrespondenz liessen Schlimmstes befürchten:

"Die Eigentumsfrage hat in Tirol zu einem Enteignungswahn geführt, und das ist wiederum politisch so gewollt."

"Die Frage ist, ob das die derzeitige Politik überlebt, oder wir eine Knechtschaft verhindern können."
"Um in Tirol zu bleiben, hier ist kein Eigentum mehr vor dem Zugriff der Politik sicher, ein neues Gesetz und jeder ist sein Eigentum los."
„Das Erbe unserer Väter zu erhalten und mit dem Stammsitz weiterzugeben, das ist unsere Schuldigkeit gegenüber der Geschichte“
>>Sonntag im Anarcho Stadl>>
 
Das Ergebnis der Veranstaltung ist erwartungsgemäß.
 
 
Nindler frägt in seinem Leitartikel mit Recht:
"Welches Recht verlangen die Funktionäre der Agrar West eigentlich?
Welches Eigentum wollen sie schützen?
Ihr Ausblenden der Realität und ihre Ignoranz gegenüber höchstgerichtlichen Entscheidungen macht die Diskussion so schwierig.
 
Eines steht nämlich unmissverständlich fest: Die Übertragung von Gemeindegut an die Agrargemeinschaften war offenkundig verfassungswidrig. Denn das Eigentum aller Gemeindebürger gehörte plötzlich nur noch wenigen Privilegierten."

Die Antworten liegen in den Verhaltensweisen des Verbandes und in den mittlerweile bekannt gewordenen Dokumenten.

Sie verlangen als erstes Eigentumsschutz für die Beute aus jenem "Übertragungsvorgang", den >>man landläufig Diebstahl nennt>>. Der in der Verfassung garantierte Eigentumsschutz wird im Namen von 18.000 Tirolerinnen und Tirolern
zum Beuteschutz umfunktioniert.

Sie verlangen die Einhaltung von Übereinkommen und Verträgen, die der VwGH mit dem Erkenntnis Mutters als rechtswidrig eingestuft hat. Z.B. das Recht der Mehrheit in Gemeinderäten wurde umgedeutet in das Recht der Gemeinderäte, das Gemeindevermögen in den eigenen Hosensack hinein zu beschließen. Wie es auch in Mieming geschah. In Mutters wurde nun ein 86 Jahre zurückliegender Gemeinderatsbeschluss vom VwGH als rechtswidrig erkannt.

Sie verlangen vom Land Tirol die Einsetzung einer unabhängigen Historikerkommission, welche die Eigentumsgeschichte der Tiroler Gemeinschaftsliegenschaften untersucht, z.B. die Grundbuchsanlegung:
 
Die Grundbuchanlegung nach der Jahrhundertwende war ein mehrstufigen Verfahren unter Leitung von Richtern des Landesgerichtes. Allen Bauern, die Urkunden vorlegen konnten, wurde ihr Eigentum zugesprochen. Nur, es wurde kaum etwas vorgelegt. Alle Nutzungsberechtigten haben vor ortskundigen Zeugen in den Grundbuchanlegungsprotokollen das Eigentum der Gemeinden durch Unterschrift bestätigt.
Die Vorfahren der Herren Danzl und Riser konnten keine Urkunden vorlegen, obwohl sie mehrfach dazu eingeladen waren und daher wurde ihnen in all diesen Verfahren auch kein Eigentum zugesprochen. Alle Vorfahren der in Mils Versammelten haben das Gemeindeeigentum bestätigt.

Eine historische Betrachtung der Regulierungen in der Nazizeit in Osttirol wäre sicherlich interessant. Wie auch die zugehörigen Personalkontinuitäten und die Pflege des Gedankengutes im Bauernbund.
Bemerkenswert ist die Forderung nach der Historikerkommission auch im Hinblick auf den Pfusch, den die bezahlten Schreiberlinge im Oberhofer-Buch abgeliefert haben. Die Stammsitzliegenschaftsbesitzer des tirolstämmigen Besitzervolkes ohne Landwirtschaft wollen den Plattform-Oberhofer weiter G'schichtln erzählen lassen.

Die Forderungen sind vollständig nachzulesen im
 
Interessant sind u.a. die letzten drei Absätze:
 
"Für die behaupteten Ansprüche der Ortsgemeinden auf "Bereicherungsausgleich" für die Vergangenheit fehlt jede Grundlage im Gesetz."
 
Laut VfGH stehen die Substanzerträge den Gemeinden seit jeher zu. Gesprochenes Recht ist wie kodifiziertes Gesetz von den Betroffenen einzuhalten.

"Sachwalterbestellungen sind zur Durchsetzung der behaupteten Gemeindeansprüche denkbar ungeeignet."
 
Nona, wie wahr. Steixner und Raggl werden dies beherzigen.

"Die Agrarbehörde I. Instanz hat Entscheidungen des Landesagrarsenates – auch wenn diese zu Gunsten der Agrargemeinschaften ausfallen – zu Kenntnis zu nehmen (Beispiel: Zuordnung der Jagd)."
 
Wesentlich im Sinne des Rechtsstaates wäre jedoch, dass beide Behörden und ihr Chef die über zwei Dutzend VfGH und VwGH-Erkenntnisse endlich zur Kenntnis nehmen und in ihrer Arbeit umsetzen. Da fehlt es aber noch recht grob.

Die Einstellung ist: "Wir sind wir" und wir haben Recht. Wenn "praxisfremde" Höchstgerichte "rechtstheoretisch" entgegen unserem Rechtsempfinden entscheiden, sind die Gesetze anzupassen. Im Namen von 18.000 Tirolerinnen und Tirolern. Die restlichen 600.000 sind egal.

Soweit die Programme, ein praktischer Schritt wurde bereits mit dem BZÖ-Antrag an das Parlament gesetzt:

"... Der Bundesgesetzgeber ist deshalb gefordert durch eine kleine Reparatur im Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 Fehlentwicklungen in der Judikatur des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs, die uns den heutigen "Gemeindeguts-Wahnsinn" beschert haben, zu reparieren. Dies auch deshalb, um in anderen Bundesländern Demagogen, wie sie in Tirol 2008 als Rattenfänger aufgetreten sind und das halbe Land in Aufruhr gebracht haben, zu verhindern. ..."

>>BZÖ-AGVW Gesetzesantrag>>

Steixner war nicht anwesend, hält aber seine schützende Hand darüber und ist froh, dass die verstockten Hardliner eigene Verbände bilden. Von diesen kann man sich im Notfall distanzieren, vom eigenen Bauernbund nicht. >>Lebenslüge des Bauernbundes>>
Und Oberhofer hält die Hand auf. Bei seiner Ehr'.
Rechtsstaat und Demokratie sind allen Beteiligten egal.