Aktuelles

Agrarische Herbstoffensive

Im Schwarzmander-Bauernbund, also jenem Bund, dessen Funktionäre in der Vergangenheit nachgewiesenermaßen nicht zwischen Mein und Dein unterscheiden konnten, brodelt es. So schreibt Peter Nindler in der TT vom 03.10.2011.
Die in der Plattform Agrar versammelten Nutznießer der politisch beabsichtigten "Mein und Dein"-Verwechslung sind unzufrieden mit der Judikatur und der ohnehin nur vorgetäuschten Haltung des Landesagrarreferenten Steixner zur Umsetzungsnotwendigkeit der VfGH-Erkenntnisse in Tirol.


Diese Unzufriedenheit ist nicht neu, schon Bauernbunddirektor Peter RaggI nannte das VfGH-Erkenntnis 2008 eine "Rechtstheoretische Entscheidung ohne Praxisbezug"
>>TBZ 2008 07 24>>

Die agrarischen "Outlaws" versammeln sich am 03.10.2011 in Unterperfuß zur ersten Vollversammlung des "Agrargemeinschaftsverband Innsbruck West", der am 11.07.2011 "erfolgreich" gegründet wurde. Ziele der Versammlung sind:
" ... Der Bundesgesetzgeber ist deshalb gefordert durch eine kleine Reparatur im Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951 Fehlentwicklungen in der Judikatur des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofs, die uns den heutigen "Gemeindeguts-Wahnsinn" beschert haben, zu reparieren.
Dies auch deshalb, um in anderen Bundesländern Demagogen, wie sie in Tirol 2008 als Rattenfänger aufgetreten sind und das halbe Land in Aufruhr gebracht haben, zu verhindern. ..."
Weitere Gesetzesverbiegungen werden angestrebt, diesmal auf Bundesebene. Die Missionstätigkeit gegen Demagogen und Rattenfänger in anderen Bundesländern ist ebenfalls ein Anliegen.

Plattform-Danzl berichtet in seinem August-Rundschreiben an die Plattform-Mitglieder von den Niederlagen beim VwGH und wirbt für die Subskription beim neuesten Oberhofer Elaborat. Es soll eine 450-Seiten Schwarte werden. Zwangslektüre für alle Agrargemeinschaftsmitglieder und sonstige zielgerichtet Beteilte im Dorf.

Es werden wieder unglaubliche Beträge aus den Substanzgeldern der Gemeinden verpulvert werden. Es ist nicht zu erwarten, daß die wissenschaftliche Konsistenz sich wesentlich verbessern wird. Die Rechtslagen seit 1847 und früher sprechen dagegen.
Siehe auch

Wie man hört, hat Fiasko-Oberhofer mittlerweile nicht nur pfuschende Rechtshistoriker auf seiner Zahlungsliste, sondern auch Sprachwissenschaftler. Deren Vorbringungen werden VfGH und VwGH tief beeindrucken. Aber das ist nur die erste Runde. In der geplanten zweiten Runde wird die geballte Argumentationsgewalt der pfuschenden Rechtshistoriker und Sprachwissenschaftler den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte über den Haufen rennen. Wie von Goldmacher-Oberhofer angekündigt mit 10.000 Einzelfällen. Straßburg wird dankbar sein.
Die dritte Runde findet dann vor dem jüngsten Gericht statt. Bei seiner Ehr'.

Wie weit die "Wissenschaftlichkeit" in der neuen 450-Seiten Schwarte gehen wird, kann man bereits aus dem zitierten Beispiel erahnen:

"Die maßgebliche Bestimmung lautet wie folgt:
§ 117 Tiroler Gemeindeordnung 1935 LGBI 36/1935: "Für die Regelung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Gerneindeguts, insoweit dieses aus agrargemeinschaftlichen Grundstücken im Sinne des Flurverfassungslandesgesetzes besteht, sind die Bestimmungen des Flurverfassungslandesgesetzes maßgebend.

Plattform-Danzl hat dabei scheints gerne übersehen, daß es im TFLG 1935 geheißen hat:  
§ 36
(1) Agrargemeinschaftliche Grundstücke im Sinne dieses Gesetzes sind solche, 
 
d) das einer gemeinschaftlichen Benutzung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung unterliegende Gemeindegut, bzw, Ortschafts- und Fraktionsgut.
e) die der Ortsgemeinde grundbücherlich zugeschriebenen Waldgrundstücke, für die zugunsten bestimmter Liegenschaften oder Personen ausschließliche Holz- und Streunutzungsrechte einverleibt sind (Teilwälder)
Diese Formulierung blieb auch bei der Novellierung 1952 erhalten. Erst 1969 wurde es überhaupt in einer neuerlichen Novelle möglich gemacht, daß Gemeindegut im Eigentum von Agrargemeinschaften sein kann. Bis dahin war den Gemeinden schon das meiste genommen worden. Im Zuge der Ausführung der größten Politgaunerei der jüngeren Geschichte Tirols. Verantwortet vom Schwarzmander-Bauernbund unter Führung von Eduard Wallnöfer.
Es war eine, wie oben angestrebt, "kleine Reparatur" oder richtigerweise Verbiegung des Gesetzes, die rückwirkend das bereits getätigte Unrecht der Tiroler Landesverwaltung abgesegnet hat.
 

>>TFLG 1935 bis 1969>> 
 
Danzl behauptet auch das historische Recht der Agrarbehörden, Eigentum zu übertragen: "...agrargemeinschaftlich genutztes Gemeindegut steht im Eigentum desjenigen, der von der Agrarbehörde in einem rechtsstaatlichen Verfahren als Eigentümer festgestellt wird."
Dem entgegen hat VfGH 1962 festgestellt:
"... nur die Befugnis der Agrarbehörden, die Ausübung der Nutzungsrechte innerhalb dieser Gemeinschaft zu regulieren."
Und sonst nichts.
>>VfGH 1962>>
 
Eine Offensive zur Vernaderung des Rechtsstaates, der Höchstgerichte und zur Verunsicherung der Bauern ist im Entstehen.
Danzls "Offensichtlich versuchen gewisse Leute die Agrarier seit bald dreißig Jahren für dumm zu verkaufen!" gilt für ihn selber, Steixner, den Schwarzmander-Bauernbund, die Plattform und den Fiasko-Oberhofer.