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Platters Agrarsichten - Lüge oder Ahnungslosigkeit

Tiroler Tageszeitung, Onlineausgabe vom Di, 12.04.2011  12:46
aktualisiert: Di, 12.04.2011  15:11
Knapp ein Viertel der Agrargemeinschaften sind Problemfälle
Etwa 30 Agrargemeinschaften haben um Fristverlängerung angesucht. Den restlichen Agrariern droht der Landeshauptmann mit der Staatsanwaltschaft.   >zum Artikel>

Tiroler Tageszeitung, Printausgabe vom Di, 12.04.2011
Trotz Befangenheit segnete Ortschef die Agrarbilanz ab
Sellrainer Bürgermeister und Agrarvize akzeptierte, dass alle Rücklagen bei der Agrargemeinschaft bleiben. BürgerKlub fordert sachliche Lösungen.    >zum Artikel>

Mieming Transparent meint:
Wenn Platter betont „Das Gesetz ist ok, die politische Arbeit ist erledigt“ und „Wir werden von diesem Weg keinen Millimeter abweichen und das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs auf Punkt und Beistrich umsetzen“, dann hat er entweder keine Ahnung wovon er spricht oder er lügt bewußt.

 
Der VfGH sagt in seinen Erkenntnissen glasklar, dass die Eigenart des Gemeindegutes zur Geltung zu bringen ist. Das gilt selbstverständlich auch für die organisatorische Seite:
„Demgemäß hat der VfGH bereits in den Erk. VfSlg. 4229/1962 und 5666/1968 klargestellt, daß unter Gemeindegut iS des Flurverfassungsrechts jenes zu verstehen ist, dessen Rechtsgrundlage ausschließlich die Gemeindeordnungen waren“.
TFLG §32 Abs2  "c) Das einer gemeinschaftlichen Benutzung nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung unterliegende Gemeindegut bzw. ehemalige Ortschafts- oder Fraktionsgut;"
Das Land Tirol  ist verpflichtet, die Gemeindeordnung heranzuziehen.
Mit allen ihren Regeln, die die verfassungsrechtlich garantierte Gemeindeautonomie umsetzen. Hier vor allem zu Gemeindegut, Gemeindevermögen, die zugehörigen Kontrollen und Befangenheiten.
Genau das aber hat das Land Tirol nicht getan.
Im Gegenteil:
Das Land Tirol hat den Gutachter Univ.Prof. Dr. Karl Weber für eine Interpretation der VfGH-Erkenntnisse bezahlt. Dieser verdreht die VfGH-Erkenntnisse insbesondere was den Umfang der Substanzrechte der Gemeinde und der Nutzungsrechte anbelangt, wie auch die Zuständigkeit und organisatorischen Rechte der Gemeinde.
Diese Rechtsverdrehungen schreibt die Gemeindeabteilung unter der Verantwortung Platters in ein Merkblatt und glaubt damit, die Position des VfGH und geschriebenes Gesetz umgehen zu können. Das Merkblatt und die daraus erfließende Handlungsanleitungen werden auch von der Agrarbehörde unter der Verantwortung Steixners empfohlen.
Merkblatt und darin veröffentlichte Gutachten haben grundsätzlich in etwa die Rechtsverbindlichkeit der Tiroler Tageszeitung.
In diesem Merkblatt wird die vollständige Kontrollfunktion der Gemeinde für ihr Gemeindevermögen, im völligen Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Gemeindeautonomie, widerrechtlich außer Kraft gesetzt.
Platter hat entweder keine Ahnung oder er lügt. Beides ist von Übel.
Bürgermeister Jordan hat sich vermutlich an das Merkblatt gehalten. Damit hat sich mit Stempel und Unterschrift, jedoch ohne Kontrolle der zuständigen Gemeindeorgane, ein Teil des Gemeindegutes, also des Gemeindevermögens, ohne irgendeinen  Gemeinderatsbeschluss in Luft aufgelöst.
Das alles ist nur durch ein gewollt unbrauchbares Gesetz und die zugehörigen Richtlinien möglich.

Wenn ÖVP-Klubobmann Geisler sagt: "Richtlinien gebe es zudem bereits". ... und positiv heraus
streicht , dass es laufend zunehmend mehr Einigungen in der Causa gibt: "und das, obwohl es inzwischen mehr Rechtsmeinungen als Juristen gibt“, dann ist dies reiner Zynismus und Bürgerverarschung.
Das Problem der Angelegenheit ist, daß das Land Tirol und seine Behörden nicht entsprechend den VfGH-Erkenntnissen und der Tiroler Gemeindeordnung - also geschriebenem Gesetz - handeln und handeln wollen. Der VfGH äußert sich glasklar, die TGO ist ebenso glasklar. Nur durch die Haltung Platters und Steixners, die Meinungen des Bauernbundes, der Plattform, der bezahlten Gutachter, des weisungsgebundenen Landesverfassungsdienstes etc. wird das Bild
gewollt vernebelt