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TT: "angebliches" Agrarunrecht - ein skandalöser Vorfall

Dutzende höchstgerichtliche Erkenntnisse, in denen unmißverständlich die Übertragungen des Gemeindeguts an Agrargemeinschaften als verfassungswidrig, rechtswidrig und darüber hinaus vor allem auch als Verstoß gegen das Eigentumsrecht erkannt wurden, sind offensichtlich nicht genug, einen TT-Redakteur zu überzeugen. Gegen jede Realität der Rechtssprechung richtet sich die Formulierung "angebliches Agrarunrecht".
Ist es schon wieder so weit? Nach dem vom Chefredakteur verordneten Schluss der Debatte, darf bereits wieder der gesicherte Tatbestand als "angeblich" hingestellt werden:

Unbekannte entrollen Protestplakat am Inn
Innsbruck – Die Innbrücke wurde am Samstag als Bühne für einen ungewöhnlichen Protest genutzt. Unbekannte befestigten ein Transparent, in dem sie auf das angebliche Tiroler Agrarunrecht und „hinterlistigen Landraub“ hinwiesen. Slogans wie „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“ waren auf der Stofffahne zu lesen. Nicht wirklich schlüssig ging hervor, gegen wen die bei der Polizei gemeldete Aktion gerichtet war. (TT)
>>TT 13 04 2013 angebliches Agrarunrecht>>
>>TT Schluss der Debatte>>

Man darf entweder Ahnungslosigkeit oder gezielte Desinformation vermuten. Beides ist für ein Leitmedium unerträglich. Das Leugnen der geltenden Judikatur ist kein Strafbestand, jedoch eine höchst politische Maßnahme.
Es kann über einen Tiroler Anti-Pulitzer-Preis nachgedacht werden.
Bei meiner Ehr'.