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TT 22 03 2013 Agrarfrage beeinflusst die Wahl

Breiten Raum widmete die TT in ihrer Ausgabe vom 22 03 2013 der Agrarfrage und einer in diesem Zusammenhang gemachten Umfrage. Bei genauerer Betrachtung werden einige wesentliche Ungenauigkeiten in der Sicht auf die Rechte des Landtages erkennbar.

Wenn es heißt:
"Ihrer Ansicht nach sollte die Landesregierung vor einer Entscheidung im Landtag das Gesetz vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts prüfen lassen", dann ist dies eine demokratiepolitisch bedenkliche Fehlinterpretation der Rechte von Regierung und Landtag.

Eine Landesregierung kann und darf nicht wegen eines zusätzlichen Gutachtens
die Beschlussfassung eines Gesetzes im Landtag aufhalten.
Der Landtagspräsident darf dies schon gar nicht.
Das war ein klarer Rechtsbruch.
Eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt ist auch nur ein Gutachten.

Der Landtag entscheidet und nicht der Präsident.

Die gewählten Vertreter des Souveräns haben die alleinige Gesetzgebungsgewalt.

Und für einen Gesetzesbeschluss genügt die einfache Mehrheit.
Eine Landesregierung kann natürlich Gutachten einholen soviel sie will.
Diese sind aber in jedem Fall für den Landtag unverbindlich.
Verbindlich für den Landtag ist nur das Ergebnis der nachträglichen Prüfung eines beschlossenen Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof.

Daher kann die Frage nicht gestellt werden, was eine Landesregierung soll oder nicht. Die nach aussen erkennbare Fragestellung in der Umfrage billigt der Landesregierung Rechte zu, die sie gar nicht hat.

Der Rechtsbruch des Landtagspräsidenten scheint in der Befragung überhaupt nicht auf und wird dadurch in höchst bedenklicher Weise verharmlost.


>>TT 22 03 2013 Agrarfrage beeinflusst die Wahl>>
>>TT 22 03 2013 Agrarfrage läßt Politik nicht los>>

Siehe auch

>>basics: Die Macht des Präsidenten>>

>>Der Landtagspräsident glaubt sich rechtfertigen zu müssen>>

Agrar West:

Eine kräftige Wortwahl ist nicht nur bei der Agrar West üblich. Es sei an den verwendeten Begriff "Justizputsch" aus Anlass des VfGH-Erkenntnisses Mieders I in der Bauernzeitung erinnert.
Recht kann nur für diejenigen zur Katastrophe werden, die sich jahrzehntelang rechtswidrig verhalten haben.

>>TT 22 03 2013 Agrar West krtitisiert "politische Rechtskatastrophe">>

Rückzahlungen:
Einzelnen Almbauern kann man, mangels Möglichkeiten, sicherlich nichts vorwerfen. Die überall präsente Agrarbürokratie hat das Debakel verursacht.
Sie haben es einfach probiert und damit ihren Bauern Schaden zugefügt.
Alle, Landwirtschaftskammern, Bauernbund und AMA, sind an der Nase zu nehmen. Ihre Selbstkontrolle funktioniert nicht.
Hier fehlt es grob an verantwortlicher Einstellung gegenüber den öffentlichen Geldern, letztendlich dem Steuerzahler.

Transparenz und unabhängige Kontrolle aller Agrarförderungen sind ein dringendes Gebot. Der angesprochene Minister Berlakovich hat dies verhindert.
>>TT 22 03 2013 Bauern drohen Rückzahlungen>>