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Langkampfen: Freispruch im Zweifel

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sagt ein Sprichwort. Auch bei einem „Klassiker für eine Untreue“, möchte man glauben. "Bestärkt würden die juristisch ungebildeten Landwirte in ihrer Meinung durch fachkundige Juristen", meint Richter Mair.
Es gibt eben Gleiche und Gleichere. So wie in Kärnten, wo der Landeshautmann Dörfler trotz juristischer Beratung straffrei ahnungslos sein durfte.
Und so lautet das Urteil schließlich - Freispruch, im Zweifel für die Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftigt, die Staatsanwältin legte Berufung ein.

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