Liste Stern

Der ÖVP-Hut brennt und der Feuerwehrhäuptling sorgt sich um den Brandstifter Bauernbund und entschuldigt sich fürs Löschen

Platters Dilemma und die ambivalente Haltung der Schwarzmander-Truppe erschließt sich aus einer Gesprächsnotiz des Toni Riser über ein Treffen mit Platter und Steixner vom 14.12.2011  und dem TT-Interview Platters am 05.02.2012.

>>Gesprächsnotiz 14 12 2011>>
>>TT 05 02 2012 Interview>>

Platter drückt sich vor der Verantwortung, wenn er in der TT verkündet, der  „Bauernbund muss klaren Schnitt machen“.  Dabei hat er dem Techtelmechtel mit Plattform/AGVW lange genug zugesehen und die öffentliche Unterstützung seines Landtagspräsidenten für Oberhofer ist wohl auch eine Parteiangelegenheit.

In der Gesprächsnotiz Risers sagt Platter "Bei der TFLG Novelle wurde ausgehend von den Forderungen aus sämtlichen Parteien und auch des Gemeindeverbandes das Höchstmögliche für die Agrargemeinschaften und deren Mitglieder erreicht, das es in der Koalition mit der SP zu erreichen gab."  D.h. Platter entschuldigt sich bei den Agrarfunktionären dafür, dass die Gemeinden nicht mehr über den Tisch gezogen werden konnten. Sie hätten vor diesem Hintergrund eh' das Höchstmögliche für die Agrargemeinschaften herausgeholt, wird betont.
Seine demokratische und rechtsstaatliche Verpflichtung beim Gemeindegut für verfassungskonforme Zustände zu sorgen, steht offensichtlich nicht im Vordergrund.
Oder er kennt sie nicht.
Nicht der „Bauernbund muss klaren Schnitt machen“, sondern er selbst muß beim Gemeindegut für verfassungskonforme Zustände sorgen. Als Regierungs-Chef, als Gemeindereferent und als Parteiobmann mit brennendem Hut. Er selbst als Landeshauptmann muß das tun, er kann sich nicht "abputzen".

Platters Stellvertreter aus dem Bauernbund brüstete sich noch in der Bauernzeitung im Oktober 2011:
"Wir haben aber gewusst, dass viele Fragen noch offen sind." So steht in den nächsten Monaten eine Entscheidung zu den Teilwäldern an. Diese Frage betrifft vor allem die Agrargemeinschaften in Mieming und Obsteig. „Alle wollten auch die Teilwälder als Gemeindegut klassifizieren. Wir haben das verhindert und fordern die Höchstgerichte auf, das zu entscheiden. Das gilt auch für den Jagdpacht und den so genannten Überling über den Haus- und Gutsbedarf hinaus bei der Holznutzung".
Siehe auch >>Steixner und Raggl in Mieming>>
Im TT-Interview liest sich das so: "Noch gibt es aber zwei offene Frage: die Jagdpacht und den Holzüberling. Diese Fragen muss das Höchstgericht klären, danach dürfte eigentlich alles klar sein."  Logischerweise kein Wort davon, dass die beiden "Fragen" in den Abteilungen seiner Landesregierung mit Absicht "konstruiert" wurden. Vermutlich weisungsgemäß. Aus Verzögerungsgründen.
Gegenüber Riser und Danzl gibt sich Platter in der Gesprächsnotiz als Prognostiker:
"... dass derzeit schon einige höchstgerichtliche Verfahren laufen, in denen zu Jagd, Einkünften von gewerblichen Betrieben, errichteten Gebäuden usw. bald Erkenntnisse zu Gunsten der Agrargemeinschaften erwartet werden.  ...".
Faktum ist jedoch, nur die vielfach bereits unter Maria Theresia festgeschriebenen Nutzungsrechte stehen den Agrargemeinschaftsmitgliedern nach alter Übung zu. Nicht mehr.
Der VfGH hat dies bereits mehrfach formuliert. Siehe auch  >>VfGH 1929>> und >>Oberhofers Rechtsstaat>>

Riser berichtet  "Zum Abschluss ersuchten der Herr Landeshauptmann und Stv. Steixner weiterhin einvernehmliche Lösungen mit den Gemeinden zu suchen und Vereinbarungen abzuschließen. Langfristig werde es sicher zu weiteren Hauptteilungen kommen."
Dass es hiebei nur um die verfassungswidrige Beschneidung der Substanzrechte zu Lasten der Gemeinden geht, erkennt man aus dem jetzt behobenen Sponring - Kriminalfall von >>Häselgehr>>  und  der vor wenigen Wochen von Steixner bejubelten Einigung zu Biberwier.

Platters Einschätzung: "Rechtlich hält die Einstufung durch die Feststellungsbescheide der Abteilung Agrargemeinschaften. Das Team von Bernhard Walser leistet ausgezeichnete Arbeit." ist offenkundig einäugig.  Denn er übersieht wissentlich, dass diese  Feststellungsbescheide laut VwGH nur deklarativen Charakter haben, d.h. unnotwendigerweise erlassen wurden und daher reine Verzögerung waren. Leerlaufarbeit wird schöngeredet.
Sie "halten" nicht, sie sind  völlig "wurscht". Gemeindegut bleibt Gemeindegut. Feststellungsbescheid hin oder her. Die ausgezeichnete Arbeit des  Teams von Bernhard Walser war unnotwendig. Unsere Landesverwaltung ist möglicherweise brav, liegt aber juristisch daneben und ist weisungsgemäß verzögernd.

Wenn Platter nun in der TT sagt "Meine Botschaft an die Agrargemeinschaften ist klar: Trennt Euch von Bernd Oberhofer, er verliert ein Verfahren nach dem anderen. Dessen Bauernfängerei ist abzulehnen. Natürlich wird hier viel Geld verdient, aber das ist das Geld der Agrargemeinschaftsmitglieder. Sollten Agrargemeinschaften nur einen Euro für Anwaltskosten aus dem Substanzwert der Gemeinden verwenden, wird regressiert."
und "150 Rechnungsabschlüsse sind erledigt, sie sind der erste wichtige Schritt.",
dann verschweigt er, dass die Oberhofer-Kosten von seinen Behörden zum Schaden der Gemeinden bereits in einzelnen Fällen genehmigt wurden. Trotz Aufsichtsbeschwerden. Oder er hat keine Ahnung davon.
Dreieinhalb Jahre nach VfGH-Mieders I und fast 30 Jahre nach VfGH-1982 erkennt Platter den Substanzwert als "... (gewerbliche Einnahmen) erhält die Gemeinde." Er kann oder er will offensichtlich die VfGH-Erkenntnisse nicht verstehen. Der Substanzwert ist das, was über die genau begrenzten Holz- und Streunutzungsrechte hinaus geht. Nach "alter Übung".

Schlichter Unsinn ist Platters "Die ständigen Zurufe der Opposition wie Eigentumsübertragung an die Gemeinden oder dass die Gemeinden die Verwaltung der Agrargemeinschaften übernehmen, ist verfassungswidrig"  und eine Ausrede für die politische Weigerung, klare Verhältnisse zu schaffen.
Rechtswidrige Bescheide sind aufhebbar und eigentlich wäre das Land Tirol dazu verpflichtet. Zur Erinnerung z.B. bei der Pitztalgletscher-Talabfahrt hat Frau Dr. Hosp ohne jedes Problem einen rechtskräftigen, aber rechtswidrigen Bescheid behoben. Alle Gemeindegut-Regulierungsbescheide sind rechts- und verfassungswidrig. Jede gesetzliche Regelung dazu ist natürlich möglich.
Die Reparatur von offenkundig verfassungswidrigen Eigentumsübertragungen kann nicht an unserer Verfassung scheitern. Das sagt schon die Logik.

Zum Vorwurf der "Agrar-Hardliner sprechen davon, dass sie enteignet werden." hätte dem Gemeindereferenten des Landes Tirol doch auch einfallen können, dass den Gemeinden das Gemeindgut genommen wurde und dass lt.VfGH die Nichtberücksichtigung des Substanzwertes eine Enteignung der Gemeinden bedeuten würde. In keinem VfGH-Erkenntnis steht jedoch "Das Eigentum bleibt bei der Agrargemeinschaft, den Substanzwert (gewerbliche Einnahmen) erhält die Gemeinde".  Nur die Nutzungsrechte nach alter Übung sind unbestritten. Die Reduktion der Substanzwerte auf gewerbliche Einnahmen wäre hingegen eine Teil-Enteignung der Gemeinden.

In der TT ist Platters Prognose für die Gemeindegutsagrargemeinschaften  beschönigend:
"Wir haben rund 250 Gemeindegutsagrargemeinschaften. Rechtlich hält die Einstufung durch die Feststellungsbescheide der Abteilung Agrargemeinschaften. Das Team von Bernhard Walser leistet ausgezeichnete Arbeit. 150 Rechnungsabschlüsse sind erledigt, sie sind der erste wichtige Schritt. Einige Rechnungsabschlüsse stehen kurz vor der Genehmigung. Noch gibt es aber zwei offene Frage: die Jagdpacht und den Holzüberling. Diese Fragen muss das Höchstgericht klären, danach dürfte eigentlich alles klar sein."
In der Gesprächsnotiz Risers liest sich die "Klarheit" realistischer:
"Mag. Baldauf erklärt dazu, dass diese Regulierungsanpassung bereits laufe, die Einladung zu Parteiengehör in Mieders zugestellt sei und nun zu sehen sei, welches Ergebnis zu erreichen ist.
LH Platter stellt dazu fest, dass er damit rechne, dass dieses Ergebnis auch die Instanzen beschäftigen werde und er finde die Abklärung bis zu den Höchstgerichten sinnvoll, das diene der Rechtssicherheit."

Platter rechnet also damit, dass in Mieders nach dreieinhalb Jahren,  nach  zwei VfGH-Erkenntnissen und einem VwGH-Erkenntnis der Instanzen-Zirkus von vorne beginnt.
Die Beteuerung, dass das Gesetz kein zahnloser Tiger sein darf, ist vor dem Hintergrund des "rechtlosen"  Sachwalters von Mieders reiner Hohn. Dieser Sachwalter hatte keine Entscheidungskompetenz, weil es der Landesagrarreferent so wollte. Das ist die Schwarzmander-Politik in Tirol: Der Häuptling verkündet Sachwalter und der Vizehäuptling gibt diesem keine Kompetenz.
Die Häuptlinge reden mit gespaltener Zunge. Bei meiner Ehr'.
Platters Frotzelei und Dampfplauderei zu den Sachwaltern wird aktuell durch den Protest der Lermooser Bürgermeisterin Zwölfer entlarvt.
>>TT 07 02 2012 Lermoos>>
Schon daraus kann jeder vernünftige Mensch erkennen, dass es zur Rückübertragung des Gemeindegutes an die Gemeinden keine Alternative gibt.
Zu Platter gäbe es mehrere.