Aktuelles

Landtags-Anfrage der LISTE FRITZ zur Aufsichtsbeschwerde und Dengg's Gschichtln

Nach der Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeaufsicht BH Imst wird auch den zuständigen Referenten der Landesregierung, den Landesräten Tratter und Geisler  die Gelegenheit geboten, zur eigentümlichen Anregung der Agrarbehörde, die Anträge betreffend der Agrargemeinschaften Barwies und See Tabland Zein zurückzuziehen, Stellung zu nehmen.

>>Anfrage an Landesrat Tratter>>
>>Anfrage an Landesrat Geisler>>

Es wird interessant sein zu hören, wie die verantwortlichen Regierungsmitglieder die aktive Verprellung der Gemeinde Mieming kommentieren, da ja genau das Gegenteil der öffentlichen Argumentation geschah.
TT: "Ähnlich argumentieren die zwei schwarz-grünen Hauptverhandler, Klubchef Gebi Mair (Grüne) und der stellvertretende ÖVP-Klubobmann Hermann Kuenz. ... Jedenfalls sollten die Gemeinden nicht im Stich gelassen werden, ... "

>>TT 29 10 2016 Rasche Lösung für zweiten Agrar-Schlussstrich>>

Bürgermeister Dr. Franz Dengg verabsäumt es natürlich nicht, seine Gschichtln auch den Medien und damit der Öffentlichkeit vorzuplaudern:
>>TT 15 11 2016 Beschwerde gegen Agrarbeschluss>>

„Wir hatten 2011 diese An­träge an die Agrarbehörde gestellt“, erklärt dazu der Mieminger Bürgermeis­ter Franz Dengg. Allerdings kam dann 2014 die Novelle des Flurverfassungsgesetzes - „und damit waren unsere Forderung umgesetzt“. Man habe als Gemeinde die Ver­fügungsgewalt über das Ge­meindegut erhalten.
2014 wurde durch die Novelle im Sinne der Gemeinde bestenfalls etwas pro futuro umgesetzt, die Wahrung der Rechte aus der Vergangenheit jedoch vollständig vernichtet. Denn die darin enthaltene Stichtagsregelung hat alle in die Vergangenheit reichenden Forderungen der Gemeinde abgeschnitten.
Die Stichtagsregelung ist mittlerweile als verfassungswidrig behoben worden. Die Agrarbehörde hätte nunmehr unverzüglich die Anträge der Gemeinde behandeln müssen.

Die Aufrechterhaltung der Anträge „wäre doppelt ge­moppelt“ gewesen.
Was für ein hanebüchener Unsinn!
Im Gegenteil, die Gemeinde müsste nun wieder die Anträge neu stellen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Es ist aber zu erwarten, dass jede neue Antragsstellung im Gemeinderat von der bewährten "mirfirins"-Koalition unter der Führung des Bürgermeisters und Substanzverwalters verhindert wird. Was bedeutet, dass die Gemeinde am St.Nimmerleins-Tag zu ihrem Recht kommen wird.
Was ja offensichtlich der Sinn und Zweck der hinterlistigen Aktion war.


Siehe dazu der Kurzkommentar zur >>Gemeinderatssitzung vom 19. Oktober 2016>> betreffend den TO Punkt 11) bzw. nochmals die

Aufsichtsbeschwerde

Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 19 10 2016 wurde gemäß TO Punkt  
11) Zurückziehung der Anträge an die Agrarbehörde vom 14.03.2011 betreffend GG-AG Barwies und GG-AG See Tabland Zein; Dikussion und Beschlussfassung die Zurückziehung dieser Anträge mit 14:1 Stimmen beschlossen.
Siehe die Beilagen.
Die Anträge an die Agrarbehörde waren bereits rechtkräftig und vom Landesagrarsenat in allen Punkten als zu Recht bestehende Ansprüche bestätigt und beinhalten dadurch einen konkreten Handlungsauftrag an die Ararbehörde.
Insbesondere Punkt 3 hat wesentliche Vermögensansprüche der Gemeinde zum Gegenstand:

3.           weiters möge die Agrarbehöde unter Beiziehung von Sachverständigen aus dem Fachgebiet "Verkehrswertschälzung lmmobilien” ermitteln, in wie weit die aus dem Verkauf von Grundstücken erzielten Erlösen den Verkehrswert dieser Grundstücke entsprochen haben. Dabei möge für allenfalls auf verkauften Grundstücken lastenden Teilwaldrechte lediglich eine Entschädigung genäß § 40 Abs. 5 TFLG abgezogen werden. So weit aufgrund dieser Ermiltlung feslgestellt werden sollte, dass Grundslücke unter dem Verkehrswert verkauft wurden, möge die Agrargeneinschaft schuldig erkannt werden, der Gemeinde Mieming den daraus entstandenen Schaden zu refundieren uncl mögen die verantwortlichen Organe der Agrargeneinschaft Barwies ermittelt und schuldig erkannt werden, der Agrargeneinschaft Barwies den aus einem unterpreisigen Verkauf von Grundstücken  entstandenen Schaden zu ersetzen. Weiters möge in einem solchen Fall ermittelt werden, welche Agrargemeinschaftsmitglieder aus einem unterpreisigen Grundstücksverkauf Vorteile gezagen haben. Die betreffenden Agftrgemeinschaftsmitglieder mögen schuldig erkannt werden, der Agrargemeinschaft Barwies die auf diese Weise bezogenen Vorteile zu ersetzen. 

Es ist einfach zu erkennen, dass es einen riesigen Vermögensnachteil für die Gemeinde Mieming bedeutet, diesen rechtskräftig bestehenden Anspruch und die damit einher gehende Handlungsverpflichtung der Agrarbehörde zurückzuziehen, unbeschadet des Ausganges des Gesetzesbeschwerde-Verfahrens vor dem VfGH.
Der Verdacht der Untreue von 14 Gemeinderäten gegenüber der Gemeinde gemäß § 153 StGB muß ausgesprochen werden. Wie auch der Verdacht der Beitragstäterschaft gemäß § 153 StGB durch die Agrarbehörde zu vermuten ist.
Der mit der Zurückziehung verbundene Verzicht auf die obigen Ansprüche ist als Verstoß gegen § 69 und § 124 TGO zu werten.
Durch die nunmehrige Veröffentlichung des  VfGH-Erkenntnisses mit der Behebung der Stichtagesregelung in § 86d TFLG, wird der große Schaden des Beschlusses für die Gemeinde konkret.
Es ist auszuschliessen, dass der gleiche Gemeinderat per 01 01 2018 einen Antrag, im Inhalt dem obigen Punkt 3. entsprechend, stellen könnte.
Ich ersuche daher, den gegenständlichen Beschluss zu TO Punkt 11) der GR Sitzung vom 19 10 2016 aufzuheben.
Nicht zuletzt mit dem Ziel, die beschliessenden Gemeinderäte vor strafrechtlicher Verfolgung zu schützen.

H
ochachtungsvoll
Ulrich Stern
Gemeinderat

CC BH Imst zur Vorinformation.