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Horrorvision statt Denkmalschutz

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Durch die Erlassung der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes wird eine Horrorvision denkbar. DI Karl Krachler hat dies mit einer Fotomontage visualisiert.
Mit dem Raumordnungskonzept wurde die Tür für eine Umwidmung aufgemacht.
Es ist die fahrlässige Schädigung von wertvollem Kulturgut durch einen 14:1 Beschluss der "Mirfirins"-Fraktionen im Gemeinderat.


Dazu sei noch einmal der Kurzkommentar zur GR-Sitzung vom 09 06 20116 in Teilen  wiederholt.

Der TO-Punkt 6) brachte eine neue Faktenlage zu der schon im Vorfeld stark kritisierten Änderung im Bereich der St. Georgs-Kirche. Alt-Gemeinderätin Regina Westreicher und ihr Mann Karl haben nach ihren Einsprüchen die Recherchen fortgesetzt und herausgefunden, dass es bereits im Jahr 1972 eine klare, ablehnende Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes zu Widmungswünschen in diesem Bereich gegeben hat. Was vom damaligen Bürgermeister Karl Spielmann selbstverständlich zur Kenntnis genommen wurde.
Das Bundesdenkmalamt und der Verein Tiroler Heimatpflege haben darüber hinaus aktuelle Stellungnahmen in aller Deutlichkeit abgegeben. Die Recherche-Ergebnisse wurden an die Gruppierungen im Gemeinderat berichtet.
Die Stellungnahmen wurden vom Bürgermeister zitiert und dem Gemeinderat bekannt gegeben.

>>Stellungnahme Bundesdenkmalamt>>
>>Landeskonservator Ablehnung 1972>>
>>Stellungnahme Verein Tiroler Heimatpflege>>
>>Schreiben Westreicher>>

Als direkten Vergleich noch ein Foto von der Website www.tyrol-guide.com.

Beurteilen Sie selbst!
Die St. Georgs-Kirche zählt zu den bedeutendsten Landmarken der Region und eine Erweiterung des Baugebietes im Bereich dieser Kirche hat der damalige Landeskonservator von Tirol, Hofrat Dr. J. Gritsch bereits im Jahe 1972 dezidiert abgelehnt.

in allen Diskussionen bisher war nur die „weiche“ Formulierung des Raumplaners zu hören, dass auf den denkmalschützerischen Aspekt beim Bebauungsplan Rücksicht genommen werden sollte.
Eine grundsätzliche Abklärung mit Bundesdenkmalamt ist nicht erfolgt, da dies laut Bürgermeister im Raumordnungsgesetz nicht vorgesehen sei.
Wenn man so will, ist dies ein gesetzlich gedeckter Verfahrensmangel.
Gemeinde und Bürgermeister wären verpflichtet, im öffentlichen Interesse den bereits 1972 ausgesprochenen Schutz dieses Ensembles zu gewährleisten.
Bauliche Veränderungen in diesem Bereich sind jedoch ohne jeden Zweifel rein private Interessen.
Hier die Tür für eine Umwidmung aufzumachen, ist die fahrlässige Schädigung von wertvollem Kulturgut. Wobei noch die Zusatzgefahr besteht, dass im stillgelegten Hof dahinter nach Beschluss der neuen Raumordnungsnovelle auch noch Zweitwohnsitze entstehen könnten. Eine Maßnahme, die für den finanziell potenten Miteigentümer wohl kein Problem darstellen würde.
GR Ulrich Stern hat daher den Antrag gestellt, den vorgesehenen Beschluss lt. TO-Pkt 6) zurückzustellen und eine offizielle Stellungnahme des Bundesdenkmalamtes einzuholen.

Der Antrag wurde mit 1:14 Stimmen abgelehnt und der TO Pkt. 6) wurde mit 14:1 beschlossen.
Nicht im öffentlichen Interesse, sondern im Sinne eines Gleicheren.
Oder, der Denkmalschutz beim Kulturstadel war wohl wichtiger als der beim Barock-Juwel St. Georgs-Kirche.

>>Wikipedia St. Georgskirche Mieming>>
>>Tyrol-guide>>