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ORF-Tirol heute: Bauland und Agrargemeinschaften

Es geht alle Bürger an. Der Zusammenhang zwischen verfügbarem Bauland und den Agrargemeinschaften hat durch die Mieminger Vorgänge ein für Tirol aufklärendes Format erhalten.

>>Tirol heute 13 06 2015>> 
>>ORF Tirol>>

Der ORF-Bericht fügt zwei Mosaiksteine zusammen.
Erstens den jedenfalls unverschämten Bereicherungsversuch eines Verwandten eines Agrargemeinschaftsmitgliedes
>>… und sie schämen sich nicht>>
und zweitens die konkrete aktuelle Bauland-Situation in Mieming in der Sicht des Landesumweltanwaltes.
>>TT 28 05 2015 - 450 Bauplätze>>

Es geht in beiden Fällen um das den Gemeinden rechtswidrig entzogene Gemeindegut, um den Verstoß gegen das Eigentumsrecht der Gemeinden. Der Diskussionsgegenstand, das Bauland, wurde den Gemeinden „en detail und auch en gros“ „geklaut“.
Die Gemeinden haben nur zurückzufordern, was ihnen immer gehört hat.
Auf Grund der Baulandbedarfslage einerseits und der Rechts- und Vertragslage andrerseits, sind alle Tiroler Bürgermeister und Substanzverwalter gefordert, die Sachlage zu prüfen, denn es wird nicht nur in der Gemeinde Mieming diese Situation vorliegen.
Und sie sind gefordert, im Sinne aller Gemeindebürger, die entsprechenden Vorgangsweisen zu wählen.
Die Vertrags-Raumordnung wäre eine Vorgabe.
Im Falle von Mieming geht es um ca. 30 ha gewidmetes Bauland, die 450 Bauplätze sind nach den heute üblichen Größen eher eine Untergrenze. Der weit überwiegende Teil ist aus dem Gemeindegut abgezweigt worden.
Der aktuelle Verkehrswert liegt ganz vorsichtig geschätzt bei 60 Millionen €.
Bürgermeister Dr. Dengg drückt im Vorfeld bereits auf die Tränendrüse. Offensichtlich abgestimmt mit dem Obmann der Agrargemeinschaft Obermieming.
Es könnte ja „Sozialfälle“ geben.
D.h. nach Meinung des Juristen Dr. Franz Dengg, könnte es auch Sozialfälle beim „bedenklichen Ankauf“ von Gemeindegut geben.
Martin Spielmann, als Obmann der AG Obermieming singt diese Melodie mit.
Man muss ihn erinnern: Sein Vater, ein höchst ehrenwerte Mann, hat 1970 bei der Agrarbehörde seinen Rücktritt eingereicht, weil er mit der Art der praktizierten Grundstücksgeschäfte nichts zu tun haben wollte. Er glaubte an den Selbstverwaltungsgedanken, die Bereicherung war nicht sein Thema.
>>Rücktrittsschreiben Spielmann>>

Es herrscht Handlungsbedarf. Auch die Landesverwaltung darf nicht aus der Pflicht genommen werden.
Bei meiner Ehr'.