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Fraction Untermieming - Seebenalpe

Fraktionsgut war immer Gemeindegut und nie Eigentum einer Agrargemeinschaft. Die ohnehin bekannte Tatsache ist die klare Schlußfolgerung aus dem zufälligerweise in der Mai-Ausgabe der Dorfzeitung erschienenen Beitrag des Mieminger Dorfchronisten.
>>Mieminger Dorfzeitung Mai 2013>>

Es geht um den Streitfall bezüglich einiger irrtümlich oder unberechtigt gefällter Bäume auf Ehrwalder Gemeindegebiet.
Der zugehörige Schriftverkehr wird zwischen der Aufsichtsbehörde, der Bezirkshaptmannschaft Imst, und dem Mieminger Gemeindevorsteher geführt.

Fazit:
Nur der Gemeindevorsteher, heute Bürgermeister, war für Gemeindevermögen nach außen vertretungsbefugt, wie heute auch.
Das heißt, mit diesem Schriftverkehr wird dokumentiert, dass die Seebenalpe im Jahre 1882, sicher auch schon lange vorher bei der Erstellung der Katasters, eindeutig Gemeindegut bzw. Fraktionsgut war.

Der Briefwechsel zwischen Bürgermeister und Aufsichtsbehörde ist auch ein wunderbares Beispiel dafür, dass der ständig wiedergekäute Hinweis, die Behörden hätten nicht gewußt, was eine Fraktion, eine Parzelle oder eine Gemeinde sei, völliger Unsinn ist.
Siehe die Stellungnahme des Landes Tirols vor dem VfGH Erkenntnis 1982, der in Buchform gegossene Unfug von Oberhofer/Kohl mit dem Beitrag des Verwaltungssrechtlers Prof. DDr. Mayer, aufmerksamst eingebaut in die Schriftsätze des Anwaltes der Obermieminger und Untermieminger Agrargemeinschaften, detto das Gutachten von Prof. Sandgruber, detto von em. Prof. Dr. Raber verkündet in der Plattform-Hochglanzpostille "Gemeindegut".
>>Gemeindegut Mai 2013>>

Vom Bürgermeister/Vorstand wurde die Fraktion Untermieming abwechselnd als Parzelle Untermieming und als Untermieming bezeichnet.
Die Bezirkshauptmannschaft Imst als Aufsichtsbehörde bezeichnete die Fraktion klar als Fraction Untermieming, die der Gemeinde in der Zuständigkeit untergeordnet war:
"Da die Reparatur der Sennhütte und des Alpstalles der Gemeinde Mieming respektive der Fraction Untermieming obliegt, ...".

Das Eigentum, seine Zuordnung und die Zuständigkeit sind völlig klar dargelegt.
Dies elf Jahre vor dem Fraktionengesetz 1893 und mehr als 25 Jahre vor der Grundbuchanlegung.

"Schwarz auf weiß könne er beweisen, dass seine Vorfahren die rechtmäßigen Eigentümer gewesen seien, so Kuprian."

>>Untermieminger Agrarier wollen "Eigentumsfeststellung">>
Hinweis: Die Mitglieder der Agrargemeinschaft Untermieming sind identisch mit den Mitgliedern der Agrargemeinschaft Seebenalpe.

Unser Mieminger Dorfchronist hat Geschichte geschildert. Der Obmann der Agrargemeinschaft Untermieming hat G'schichtln erzählt.
Der Rechtsstaat hat sich schon längst an objektiven Dokumenten orientiert. Hier wurden einige mehr vorgelegt.
Bei meiner Ehr'.