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Verurteilt

Gemeinderat Ulrich Stern wurde von Richterin Dr. Cosima Told im Namen der Republik mit Zustellungsdatum 6. Dez. 2012 zur Veröffentlichung des nebenstehenden Widerrufs, zur Löschung zweier inkriminierter Sätze und zur Unterlassung verurteilt.

Berufung wurde keine erhoben, das Urteil ist rechtskräftig.

>>Urteil>>
>>Klage>>

Die Entstehungsgeschichte:

Die Folgen:
  • Die vom Grundbuchgericht auf Antrag der Gemeinde durchgeführte Änderung ist objektiv unrichtig;  als Grundlage für das Eigentum der Gemeinde wird im Hauptbuch ein Bescheid angeführt, obwohl es ein Tauschvertrag zwischen Gemeinde und Aerar ist.
  • Für das Landesgericht sind die bindenden, mehrfachen oberstgerichtlichen Entscheidungen, dass bei Grundbuchseintragungen, denen ein Behördenbescheid zugrunde liegt, zur vollen Information über den Eigentumserwerb Einblick in die Urkundensammlung genommen werden muß, nicht ausschlaggebend.
  • Für das LG gilt einfach der Vertrauensgrundsatz, dass Eintragungen im Grundbuch richtig sind, egal wie es zu dieser Eintragung gekommen sein mag.
  • Die Gemeindeabteilung war, am Ergebnis gemessen, nicht in der Lage, eine geeignete Vorgangsweise für die Gemeinde Mieming vorzuschlagen.
  • Der Gemeinde wurde über 60 Jahre ein Jagdpachtanteil vorenthalten, der nichts mit der seinerzeitigen Regulierung zu tun hat. Es sei daran erinnert, dass Bürgermeister Dr. Dengg anfänglich behauptet hat, etwaige Forderungen der Gemeinde wären bereits nach drei Jahren verjährt. >>Jagdpacht>>
  • Die Gemeinde hat bis heute noch keinen Cent davon gesehen. Das wird länger dauern, denn auch nach der absehbaren Grundbuchsentscheidung muss die Gemeinde diese Verbindlichkeit erst einfordern, was nach Maßgabe des bisherigen Verhaltens der Agrargemeinschaft Obermieming wieder längere Rechtswege in Anspruch nehmen dürfte. Wiederum zum Schaden der Gemeinde, aber vermutlich mit Einverständnis des Bürgermeisters.
  • Die Rekursentscheidung des Landesgerichtes auf Basis der objektiv falschen Änderung des Grundbuchs wurde von Anwalt Dr. Oberhofer einerseits für Werbezwecke verwendet >>Rundschau Inserat>> und andrerseits in seinem Eröffnungsplädoyer im Langkampfen-Prozess im Landesgericht unter lobender Erwähnung des Namens von Dr. Stefan Offer dazu benutzt, die VfGH-Judikatur in Frage zu stellen.
  • Bezirkshauptmannschaft, Gemeinderat, Gemeindeabteilung, Bezirksgericht Silz, nun mehrfach das Landesgericht Innsbruck und die Agrarbehörde wurden mit dem Thema beschäftigt.
  • Die Gemeinde schaut nach wie vor durch die Finger und Gemeinderat Ulrich Stern wurde dazu verurteilt, zu widerrufen, im Ergebnis an einer falschen Stelle die fehlerhafte Weiterverarbeitung einer objektiv unrichtigen Änderung des Grundbuches behauptet zu haben.
Die Prozesskosten betrugen über € 7.000.- und sind deshalb so "niedrig", weil der ursprünglich vom Kläger in der Höhe rechtswidrig bemessene Streitwert auf die Hälfte reduziert wurde.

Das Ziel der gesamten Veranstaltung könnte vermutlich der Versuch
gewesen sein, einen Agrarkritiker mundtot zu machen oder ihm zumindest zu schaden.
Der Schaden ist gelungen.