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Eine Frage der Ehre - Arnold vs. van Staa – der Original-Briefwechsel

Im Grunde ist es die im Schwarzmander-Milieu übliche Vernaderung von politischen Gegnern. Meist aus Positionen heraus, wo sich Betroffene kaum wehren können. In diesem Fall war es Alois Margreiter, Breitenbacher Bürgermeister, Bauernbund-Abgeordneter im Landtag und Steixner-Schwager, somit ein Vollmitglied im Schwarzmander-Sumpf, der Alt-Landesamtsdirektor Dr. Hermann Arnold im Landtag attackierte, ohne dass der Landtagspräsident eingeschritten wäre.

>>ECHO 10-2014 Eine Frage der Ehre>>

Für Hermann Arnold war es eine Frage der Ehre, die mit falschen Daten garnierte Attacke schärfstens zurückzuweisen. Wissend, dass es sich bei Margreiter nur um einen nachrangigen  „Auftrags-Schimpfer“ der Schwarzmander handelt, hat sich Hermann Arnold direkt an den Landtagspräsidenten gewandt.

ECHO: „ … sehe ich mich veranlasst, personenbezogene Fälle, die tatsächlich enorme Vorteile aus Grunderwerben in Mieming erzielt haben, öffentlich bekannt zu machen. Unter anderem zählst du und die Wallnöferverwandtschaft dazu. [...] Tatsache ist, dass jene, die zu Unrecht erworbenes Gemeindegut zu einem lächerlichen Preis von der Agrargemeinschaft erhalten haben, die wahren Nutznießer sind und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden sollten.“

Hier die gesamte Korrespondenz:

1. Mail Arnold an van Staa:

Sehr geehrter Herr Präsident !
Nachdem ich gehört habe, dass der ÖVP Abgeordnete Margreiter- wenn ich recht informiert bin ein Schwager von Steixner- , mich im Zusammenhang mit der Agrardebatte im Landtag zitiert und damit natürlich des unkorrekten Verhaltens beschuldigt, sehe ich mich veranlasst personenbezogene Fälle, die tatsächlich enorme Vorteile aus Grunderwerben in Mieming erzielt haben, öffentlich bekannt zu machen. Unter anderem zählst du und die Wallnöferverwandtschaft dazu. Ich werde die einzelnen Fälle konkret aufzeigen und ersuche dich diese Fakten dem Landtag kundzutun.
Offenbar interessiert dies den Landtag sehr- so entnehme ich es der letzten Sitzung.-.Tatsache ist, dass jene, die zu Unrecht erworbenes Gemeindegut zu einem lächerlichen Preis von der Agrargemeinscbaft erhalten haben die wahren Nutznießer sind und der Öffentlichkeit bekanntgemacht werden sollten.Hingegen haben jene, die zu einem Verkehrswert gekauft haben nichts zu verbergen.
Da ich den unter Immunität stehenden Abgeordneten nicht belangen kann, wähle ich diesen Weg der Richtigstellung der Fakten, wobei ich als bekannt voraussetze und mich natürlich dazu bekenne, dass ich ein Grundstück zum damaligen Verkehrswert ordnungsgemäß erworben habe und heute noch besitze. Für durch mein Erspartes erworbenes Gut muss ich mich nicht entschuldigen.,
Ich finde es eine Unverschämtheit Personen, die nicht im Landtag sitzen und sich daher dort nicht artikulieren können und wegen Immunität den Abgeordneten auch nicht zur Verantwortung ziehen können, in dieser Form in den Dreck zu ziehen. Das habe ich als jemand, der durch Jahrzehnte für diese Partei den Karren mitgezogen hat, weder verdient, noch lasse ich es mir gefallen.
Dass ich heute nicht auf der ÖVP Seite stehe, hängt schlicht und einfach damit zusammen, dass ich Recht und Gerechtigkeit als Staatsbürger schätze und es nicht zur Kenntnis nehme, wenn eine
Volkspartei sich damit begnügt einer Gruppe , die offensichtlich im Unrecht ist, zum Erfolg dadurch zu verhelfen, dass höchstrichterliche Entscheidungen umgangen und ausgehebelt werden.
Genau das passiert mit diesem Gesetz gegen das zu wehren ich als meine Pflicht erachte.
Dass man sich dabei der Grünen als Handlanger bedient entschuldigt nicht, bestätigt aber dass der „Zug zum Trog“ stärker ist als jener zur Rechtstaatlichkeit.
Dass auch der Präsiden das Tiroler Landtages zu jenen gehört, die solche Vorgänge gutheißen, ist bekannt und dass er einer der namhaften Nutznießer dieser faktischen Situation ist und alles tut und getan hat, um die wahre Wiedergutmachung zu verhindern, ist auch nicht unbekannt.
Noch habe ich die Worte eines bekannten Tiroler Politikers im Ohr, der wiederholt gesagt hat , dass Redlichkeit und Ehrlichkeit Grundsätze der Politik sein müssen und wer dies haben wolle müsse auch ÖVP wählen.
Sobald ich die Unterlagen über den genauen Wortlaut der Landtagsäußerung habe, werde ich markante Fälle in breiter Form öffentlich aufzeigen.
Ich hoffe dass meine Verärgerung über solche Hinterfotzigkeiten verständlich ist und meine bekannt klaren Worte -auch zu solchem Vorgehen- der Öffentlichkeit nicht verborgen bleiben dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arnold


ECHO: Landtagspräsident Herwig van Staa nahm den Fehdehandschuh am 30. Mai 2014 auf und antwortete Arnold Spannendes. „[...] Was die Wallnöferverwandtschaften betrifft, bleibt es Dir unbenommen, alle einzelnen Fälle aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang darf ich allerdings darauf hinweisen, dass ich als Leiter des Agrarinstitutes damals meinen Schwiegervater, Landeshauptmann Wallnöfer, auf einen Handlungsbedarf seitens des Landes nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes 1982 hingewiesen habe. Einige Tage später hat er mir mitgeteilt, dass seine Agrarrechtsberater in der Landesregierung ihn überzeugt hätten, dass ich mit meiner Ansicht völlig daneben läge [...].“

2. Antwort van Staa an Arnold:


>>Antwort van Staa an Arnold.pdf>>
  als pdf. besser leserlich

ECHO:
Dass Arnold in seinem zweiten Schreiben an van Staa diese Feststellung nicht unkommentiert lassen konnte, ist klar, lässt sich daraus doch ablesen, dass van Staa Lunte gerochen und das Unrecht – mehr als 25 Jahre vor dem großen Showdown im Jahr 2008 – erkannt hatte. „Nachdem du – wie du selbst bekennst – von der Zweifelhaftigkeit der Eigentumsübertragung überzeugt warst, bin ich überrascht, dass du diese Meinung, als du Landeshauptmann warst, plötzlich geändert und dich für den Istzustand stark gemacht hast“,

3. Antwort Arnold an van Staa

Mutters,3. Juli 2014

Sehr geehrter Herr Präsident !
Danke für deine Antwort auf mein Schreiben. Daraus entnehme ich erstmals, dass du das Erkenntnis von 1982 gekannt und die Auffassung vertreten hast, dass hier Handlungsbedarf sei. Ob der damalige Landeshauptmann das auch gewusst hat, ist mir nicht bekannt. Ich habe kein Wort über die Causa Agrargemeinschaften mit ihm gesprochen, insbesondere nicht über den entschädigungslosen Eigentumsentzug den die Agrarbehörde flächendeckend vorgenommen hat. Erinnerlich ist mir, dass er einmal den Umstand, dass eine Agrargemeinschaft(es war eine von Mieming) an Mitglieder Grundstücke bevorzugt abgibt und die Weichenden zum Verkehrswert kaufen müssten, angesprochen hat.. Das, so seine Äußerung, sei Unrecht. Im Übrigen war das Thema Agrargemeinschaften damals weder aktuell noch Streitgegenstand.
Nachdem du – wie du selbst bekennst- von der Zweifelhaftigkeit der Eigentumsübertragung überzeugt warst, bin ich überrascht, dass du diese Meinung als du Landeshauptmann warst, plötzlich geändert und dich für den Istzustand, stark gemacht hast. Dass die Eigentumsrückübertragung möglich ist, vertritt nicht nur der Verfassungsdienst des BKA, sondern auch ein anerkannter Teil der Verfassungskundigen.
Was kurz vor der letzten Landtagswahl mit dem Antrag auf Rückübertragung unter deiner Präsidentschaft geschehen ist, weißt du wohl noch. Jedenfalls war diese Aktion nicht demokratisch, wenn man davon ausgeht, dass sich Tirol als älteste Demokratie auf dem Festland geriert.
Zu deinem persönlichen Grundkauf ist nichts mehr zu sagen, die Urkundensammlung beim Grundbuch ist sowohl in deinem Fall, als auch in anderen von mir zitierten Fällen aufschlussreich und für jedermann nachvollziehbar. Dass der Verkehrswert von der Gemeinde im Einvernehmen mit der Agrargemeinschaft so festgelegt wurde, macht ihn nicht zum Verkehrswert und lässt höchstens den Schluss zu, dass bekannt gewesen sein musste, dass hier Gemeindegut vorliegt. Dir musste es jedenfalls bekannt gewesen sein, wo du doch das Erkenntnis von 1982 laut deiner eigenen Darstellung genau gekannt hast.
Dass du hier nun von „Vernaderung, Verleumdung, Unterstellung und Verdächtigung „ bzw. „unwahren Behauptungen“ schreibst, ist beim vorliegenden Sachverhalt nicht erklärbar und unbegründet.
Was mich, der ich meine durch viele Jahre Positives auch für die Bauern getan zu haben - in der Agrarcausa aber am meisten bewegt ,ist der Umstand, dass man in der ÖVP und der von ihr -dominierten Bauernzeitung alle, die sich zum Recht öffentlich bekannt haben, als Bauernfeind apostrophiert hat und damit die ÖVP als eine Partei zum Ausdruck bringt, die vom Recht nichts hält. Das dann folgende jahrelange „Rechtsprechen“ der von der Bauernpolitik der Landesregierung gelenkten Agrarbehörde und den damit den Gemeinden vorenthaltenen Ansprüchen, ist nichts anderes als Rechtsverweigerung. Höchstgerichtliche Erkenntnisse mit dem Wortlaut „Willkür“ sprechen eine deutliche Sprache.
Besonders unmenschlich finde ich deine Behandlung des Falles Guggenberger. Abgesehen davon, dass dieser – man mag ihn mögen oder nicht – zweifellos qualifizierte Beamte , rechtlich richtig gehandelt und entschieden hat - war dir bekannt, dass Guggenberger eine gesundheitlich angeschlagene Frau hat und in dieser Phase praktisch in die Pension gedrängt wurde. So etwas wäre deinem Schwiegervater nie passiert, hat er doch letztlich immer das Schicksal jedes einzelnen Menschen vor sich gesehen. Dass ein Landeshauptmann so etwas verhindern kann - und muss – brauche ich nicht erklären.
Schließlich habe ich selbst erfahren, dass Dankbarkeit keine politische Kategorie ist, wenn ich mich daran erinnere, dass dein Sohn nur durch meine Hilfe zu dem Hof –den ich ihn gerne gönne- in Wildermieming gekommen ist und den er, so hoffe ich, der Intention entsprechend mit Freude mitbewirtschaftet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr.Arnold


Die gesamte Korrespondenz als pdf mit einer leicht gekürzten Liste der Grundverkehrsfälle:
>>Landesamtsdirektor i.R. HR Dr. Hermann Arnold versus Landtagspräsident DDr. Herwig van Staa>>

ECHO: Ein ganz anderer „Vorgang“ auf dem Mieminger Gemeindegut, für den es laut van Staa „mehrere Vergleichsfälle“ gibt, ereignete sich 1993. Luise van Staa bekam am 8. April jenes Jahres 920 Quadratmeter Bauland von ihrem Bruder Benedikt Wallnöfer geschenkt. Am gleichen Tag hatte Benedikt Wallnöfer das Gemeinde-Grundstück von der Agrargemeinschaft (auf Grund) seiner Mitgliedschaft entsprechend billig (Anm. € 2,90/m² oder € 2.670.- gesamt, Verkehrswert heute rund € 276.000.-) gekauft. Abweichend zum sonstigen Usus in der ehrenwerten Gemeinschaft wurde mit ihm kein Vor- und Wiederverkaufsrecht vereinbart, verschenkte er das Grundstück, mit dem Luise van Staas Erbverzicht beglichen wurde, doch gleich weiter.

Die Aussage des Landtagspräsidenten am Ende seines Schreibens
"Die Unterstellung, mein Schwager hätte einen Griff in das Gemeindegut der Agrargemeinschaft Barwies gemacht, ist ungeheuerlich. Ich kenne niemanden, einschließlich Deiner Person, die damals angenommen haben, dass es sich um Gemeindegut handelt."  steht in offenem Widerspruch zum eingangs behaupteten Wissensstand und den Verhaltensweisen nach 1982.
>>Kaufvertrag AG Barwies - Benedikt Wallnöfer 08 04 1993>>
>>Schenkungsvertrag B. Wallnöfer - Luise van Staa 08 04 1993>>

Agrargemeinschaftsmitglieder haben sich das Erbe für die Weichenden günstig aus dem im unrechtmäßigen Agrargemeinschaftsbesitz befindlichen Gemeindegut besorgt. Nicht alle haben dieses Erbe so lukriert wie eine Schwester des ehemaligen Agrarobmannes Dr. Thaler, die innerhalb weniger Jahre Grundstücke um rund 1,4 Millionen €  verkauft hat.

Die "Vergleichsfälle" existieren in überreichlichem Maße und lassen Herwig van Staa als eher kleines Licht in diesem Sektor des rechts- und verfassungswidrigen Vermögenserwerbs über den Weg der Agrargemeinschaften erscheinen.

Die wahren Nutzniesser  nur in Mieming wurden bereits im Herbst 2007 in einer Sachverhaltsdarstellung gegenüber der Staatsanwaltschaft Innsbruck aufgezeigt:
Daraus ein Ausschnitt:

4. Die Beispiele:
4.1. Familie Thaler
Die Familie Thaler hat bei einem Kapitaleinsatz von ca. ATS 1 Mio. im Zuge der Übergabe von Maria Thaler an Dr. Otto Thaler innerhalb von etwa drei (!!!) Jahren, 1990 bis 1992, durch Käufe aus dem Eigentum der Agrargemeinschaft und durch Verzicht auf Nutzungsrechte mindestens ATS 36 Mio. aus dem Gemeindegut in das Privatvermögen der Familienmitglieder umgeschichtet. Zu Lasten der Allgemeinheit, zu Lasten eines Gemeindegutes, das den Gemeinden widerrechtlich genommen wurde. Die Erfassung ist nicht vollständig.
Hochgerechnet auf heute sind dies € 5.561.000.- oder ATS 76.528.000.- .
Der Kapitaleinsatz wurde in drei Jahren mit einem Vermögenszuwachs von 3.458 % (dreitausendvierhundertfünfzigacht %) belohnt.
30.506 m² hat die Agrargemeinschaft an Gemeindeguteigentum mit Nutzungsrecht Thaler verkauft. 17.933 m² gingen an die Familie Thaler und 12.573 m² an diverse Häuslbauer und auch Kapitalanleger. Die Agrargemeinschaft hat für das Eigentum aus diesen Verkäufen 14,75% des Verkehrswertes 1990/1992 erhalten. Eine Vertreterprovision. Die Verkäufe wurden von der Vollversammlung der Agrargemeinschaft im Wesentlichen einstimmig beschlossen.
 
>>StA-Sachverhaltsdarstellung Obermieming vom 20 11 2007>>

Das Verfahren wurde "mangels rechtswidriger Tatbestände" eingestellt. Der von StAin Dr. Unterberger damals formulierte Mangel an rechtswidrigen Tatbeständen wurde durch die seither geradezu sprudelnden höchstgerichtlichen Erkenntnissen völlig widerlegt. Der vorgeschobene Mangel wurde ihr vermutlich vom Oberstaatsanwalt Dr. Eckart Rainer vorgegeben.
>> ECHO: Erbärmliche Ansätze>>

Für den Hintergrund noch das Detail, wie falsch die Rechtslage vom kurzzeitigen Agrarbehördenleiter Dr. Nöbl 26 Jahre nach dem Erkenntnis von 1982 eingeschätzt wurde. Linientreu nach dem Motto "Wir machen weiter wie bisher". StAin Dr. Unterberger hat dies natürlich geschluckt.
>>Ergänzung Stellungnahme>>


Bürgermeister Dr. Franz Dengg hat schon damals versucht, auf Gemeindeebene Druck auf GR U. Stern auszuüben. Mit einem eher befremdlichen Antrag, den auch ein wahren Nutzniesser unterschrieben hat.
>>Antrag Dengg 2009>>

Ein Hinweis ist noch notwendig: Es  war ein Grundanliegen der Stichtagsregelung in der TFLG-Novelle, das Beutegut aus den "Vergleichsfällen" für die wahren Nutzniesser auf Dauer zu sichern.

ECHO:
... und 1992 weitere 190 um 55 Euro pro Quadratmeter. Beim ersten Kauf – das war es, woran sich die Agrarmitglieder am meisten erfreuen durften – musste, so van Staa, zudem das Nutzungsrecht um 100 Schilling pro Quadratmeter abgelöst werden.
Der in diesem Zusammenhang gerichtlich anhängige Fall mit der Nachbarin wurde mit der AG Obermieming "einvernehmlich" gelöst. Der AG-Obmann Dr.Thaler hatte sich einen Landesorden verdient.

ECHO: „Die VfGH-Entscheidung ist mit äußerst knapper Mehrheit passiert“, glaubt van Staa über die VfGH-Abstimmung im Jahr 2008 zu wissen. Obwohl er im nächsten Atemzug betont, dass der Rechtsstaat unverzichtbar sei, nährt er mit seiner Feststellung die langlebige Haltung der Nutznießer, die krampfhaft an der Zwei-Klassen-Gesellschaft festhalten und der Allgemeinheit die Rechte am Gemeindegut absprechen will.
Abstimmungsergebnisse im Verfassungsgerichtshof sind geheim,
das Erkenntnis 2008 bildet bezüglich des Gemeindeguts und der Nutzungsrechte keinen Bruch in der juristischen Bewertung der Verfassungsrichter, sondern fiel lediglich deutlicher und klarer aus.
Weil die gierige Unbelehrbarkeit in Tirol so mächtig blieb.


Die Anmerkung des Landtagspräsidenten ist im Umfeld der Rechtsverweigerung und gezielten Geschichtsfälschung der Tiroler Landesregierung seit 1945 und besonders seit 1982 eine politisch motivierte Vernaderung mehr.
Verunglimpfen die rechtshistorischen Umdeutungen Oberhofers und seiner bezahlten Schreiberlinge gezielt die k.k. Behörden und Gerichte als unfähig, so wird hier
ungenannten Mitgliedern des Höchstgerichtes ein schwerer Vertrauensbruch unterstellt.
Das ist eine bewußte Diskreditierung
des Rechtsstaates und der Höchstgerichte
im Stile Oberhofers und der Agrar West.
Man darf Hybris vermuten.

Die aus dem Gemeindegut gezogenen "Silberlinge" lassen die Grundsätze des Rechtsstaates offenkundig in den Hintergrund treten.

Bei meiner Ehr'.