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Basisdemokratisches Beben bei den Grünen

Der Entwurf zur TFLG-Novelle stößt bei den Grünen nicht auf ungeteilte Freude und Gegenliebe. „Grünes Urgestein“ bebt und es tun sich Risse auf.


Dem Vernehmen nach sind es u.a. folgende Punkte, die für Irritationen sorgen:

Frau Felipe ist kaum und Frau Dr. Baur eher nur bruchstückhaft über die Gesetzesmaterie informiert. Was grundsätzlich nicht so schlimm wäre, wenn sie qualifizierte Beratung beizögen. Kein Politiker kann überall Detailwissen haben.
Aber bereits zwei Tage nach Einlangen der umfangreichen und komplexen Stellungnahmen haben sie „den Sack zugemacht“ und die Regulierungsvorlage unterschrieben. Blanko, wie es scheint. Die beiden Damen wussten zu diesem Zeitpunkt, dass die Gesetzesvorlage mit allen Auswirkungen auf die Gemeinden für sie nicht einschätzbar ist. Denn selbst ein versierter Fachmann hätte die gewichtigen Stellungnahmen nicht in dieser kurzen Zeit durcharbeiten und beurteilen können.
Dazu kommt noch, dass Klubobmann Mair zu diesem Zeitpunkt über Video-Newsletter verkündete, dass über einzelne Punkte noch verhandelt werde.
Woraus schlüssig abzuleiten ist, dass die Gesetzesvorlage tatsächlich blanko unterschrieben wurde und dass es den beiden grünen Regierungsdamen egal ist, was das für die Betroffenen im Detail bedeutet.
Das ist im höchsten Maße verantwortungslos und fahrlässig gegenüber den Gemeinden. Und im Übrigen eine grobe Missachtung aller stellungnehmenden Institutionen.

Die Regierungsvorlage entspricht in mehreren Punkten nicht dem Koalitionsübereinkommen.
Hier wurden die „Verhandler“ über den Tisch gezogen, u.a.:
  • Stichtagsregelung steht nicht im Koalitionsabkommen und ist gegen Verfassungsgerichtshof
  • Abgeltung unternehmerischer Leistungen im Koalitionseinkommen nicht vorgesehen
  • Neueinräumung von erloschenen Nutzungsrechten widerspricht VfSlg 9336/1982
  • Eine Verordnungsermächtigung für die Landesregierung ist im Koalitionsabkommen nicht vorgesehen
Weiters:
Die VfGH-Erkenntnisse bezüglich der ausschliesslichen Naturalbezüge werden i
n den erläuternden Bemerkungen (!!!) ausgehebelt. Eine üble Trickserei.
Eher dümmliche Ansagen liegen bezüglich der Körperschaftssteuer für Agrargemeinschaften vor:
  • Mair: Ob der Bund die Körperschaftssteuer kriegt, oder ob dieses Geld bei den Gemeinden bliebe, ist doch ziemlich das Gleiche.
  • Weratschnig: Es ist eben so, dass man Steuer zahlen muss - als Antwort darauf, dass eine extra für Gemeinden geschaffene Steuerbefreiung nicht ausgenützt werden kann
Insgesamt fällt auf, mit welcher Überheblichkeit und mit welchen Wissenslücken die Damen der Grünen in der Landesregierung und die Herren im Landtag an die Sache heran gegangen sind und welcher Maßstab von Gerechtigkeit hier gelten soll.

Dies spürt offensichtlich die irritierte Basis der Grünen und möchte dem mit den bei ihnen vorgesehenen basisdemokratischen Mitteln begegnen.
Ein ehrenwerter Versuch.

Die Voraussetzungen, endlich Recht und Gerechtigkeit schaffen zu müssen, wären geradezu einzigartig:
  • Es geht um ein Milliardenvermögen
  • Es ist alles höchstgerichtlich judiziert, was hier Recht zu sein hat
  • Nicht ein Einzelner, sondern die große Mehrheit der Bevölkerung wurde betrogen
Es ist unverständlich, dass unter solchen Voraussetzungen die naheliegendste Lösung von Recht und Gerechtigkeit nicht möglich sein sollte.
Welche Leute sind hier am Werk? Gewählte Mandatare, gebildete Menschen wollen da der Bevölkerung Unsinn und ein glattes Lügengebäude von Recht und Gerechtigkeit einreden.
Das ist der wesentliche Inhalt der Regierungsvorlage der Schwarzmander-Gründamen-Regierung.
Es ist schlimm.
Bei meiner Ehr‘.