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TT: „rund 250 aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften“

Es ist offensichtlich schwierig, in der Agrargemeinschaftsfrage eine korrekte Faktenlage wiederzugeben. Die von der Schwarzmander-Gründamen-Regierung und der Agrarbehörde ständig behauptete Zahl der aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften ist objektiv falsch. Auch wenn sie im Einleitungssatz eines TT-Artikels steht.
 
„Innsbruck – Es war eine Koalitionsbedingung der ÖVP: Die Grünen mussten im Konflikt zwischen Kommunen und den rund 250 aus Gemeindegut entstandenen Agrargemeinschaften von ihrer Forderung nach einer Rückübertragung des Gemeindeguts abrücken.“
Tatsache ist jedoch, dass den Gemeinden  2.266 km² Gemeindegut rechtswidrig und verfassungswidrig genommen und an 439 Agrargemeinschaften übertragen wurde. Ob sie nun als atypisch einzustufen sind oder nach den krausen Feststellungmethoden der Agrarbehörden gar kein Gemeindegut gewesen wären, ist völlig sekundär. Zum Zeitpunkt der Grundbuchanlegung war diese Fläche im Eigentum der Gemeinden und Fraktionen und daraus wurden 439 Agrargemeinschaften gebildet.
Das ist Faktum, Teil einer umfassenden Bestandsaufnahme und wurde der Öffentlichkeit und den Medien durch den Gemeindeverband vorgestellt.
Weitere 1.307 km² verblieben zwar im bücherlichen Eigentum der Gemeinden, wurden aber ihrer Verfügungsgewalt durch Zu-Regulierung an weitere 90 Nutzungsgemeinschaften im Wesentlichen entzogen.
Die Requirierung des Gemeindegutes war laut VfGH ein Verstoß gegen das Eigentumsrecht, also ein diebstahlsgleicher Akt. Verübt wurde er von der Tiroler Landesverwaltung unter der Verantwortung des Eduard Wallnöfer.
Das Beutegut beträgt 2.266 km² und ist nun im Eigentum von 439 Agrargemeinschaften.
Nichts davon wird zurückgegeben.
Selbst der Umfang der Gaunerei wird ständig kleingeredet, wie auch in diesem Anlassfall.
Für die Erträge daraus sollen Stichtagsregelungen kommen, die den Agrargemeinschaftsmitgliedern die vergangenen Einnahmen aus dem Beutegut sichern.
Z.B. Einnahmen für ca. 100 ha Grundverkäufe allein in Mieming. Das wird man wohl behalten dürfen, oder?
Falls einer Gemeinde etwas nicht recht sein sollte, dann kann sie ja klagen. So die zynische Position der Gründamen in der Schwarzmander-Regierung.
Die Wahrheit wird sich auf Dauer nicht verbergen lassen.
Bei meiner Ehr‘.