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HR Dr. Hermann Arnold - wieder ein Leserbrief - diesmal veröffentlicht

Der nicht veröffentlichte Leserbrief von Landesamtsdirektor i.R. Hofrat Dr. Hermann Arnold hat über die homepage von Mieming-Transparent ausserordentlich starke Verbreitung gefunden. Zu recht und dem Gewicht der Stimme entsprechend.

Verstärkt wurde das Bild durch einen etwa gleichzeitig erschienen Jammer-Leserbrief des Alt-Agrargemeinschaftsobmannes der AG Kreith, die zur Gemeinde Mutters zählt, wo HR Dr. Arnold lange Jahre auch Bürgermeister war.
Ein Schreiben, das sichtlich nicht vom Unterzeichner verfasst wurde und mit unwahren Behauptungen gespickt ist.
>>TT 11 04 2014 Leserbrief Kreith>>

Was für HR Dr. Arnold verständlicherweise ein Anlass war, darauf direkt zu antworten.
Die Antwort ist überraschenderweise tatsächlich gebracht worden.
>>TT 18 04 2014 Leserbrief Arnold>>

Das Gemeindegut der Gemeinde Kreith zur Grundbuchanlegung mit den drei größten Einlagezahlen:
>>EZ 17>>
>>EZ 14>>
>>EZ 12<<

In der Diskussion über Kreith ist auch wieder das Hirngespinst der Realgemeinde oder Bauerngemeinde aufgetaucht. Die in den Grundbuchkopien
genannten  Eigentumstitel beruhen präzise auf den "Instructionen  für die k.k. Waldzuweisungs-Commissionen" aus dem Jahr 1853. Diese hatten das kaiserliche Waldzuweisungspatent 1847 umzusetzen.
>>Hirngespinste Bauerngemeinde und Realgemeinde>>

Hundert Jahre gab es keinen Zweifel über das Gemeindeeigentum in Kreith, erst unter der Wallnöfer-Verantwortung wurde der Gemeinde alles genommen.
Übrig blieb eine "bettelarme Gemeinde". Der Alt-Bürgermeister DR. Arnold weiss das besser als alle anderen.

Hier der zweite Leserbrief im Original:

Von: Dr. Hermann Arnold [mailto:This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.]
Gesendet: Dienstag, 15. April 2014 08:28
An: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.'
Betreff: Zur Richtigstellung
 
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Zu dem- vermutlich aus der Feder der bei der Agrarbehörde beschäftigten Nichte des ehemaligen Obmannes Franz Larcher – in der TT vom 11. April stammenden Leserbrief „“Fazit nach 60 Jahren Arbeit in und für die Agrargemeinschaft“ erlaube ich mir einige Tatsachenberichtigungen.

Dr. Arnold
 

Historischer Eigentümer der Agrargemeinschaft  Kreith
 
Der in der TT vom 11. April erschienene Leserbrief des ehemaligen Obmannes des Agrargemeinschaft Kreith
bedarf einiger Richtigstellungen, und zwar:
Erstens war (heute leider nicht mehr) die Gemeinde Kreith und nicht die Agrargemeinschaft Kreith historische Eigentümerin des heutigen  bücherlichen  Agrargemeinschaftseigentums, in dem die Gemeinde sämtliche Grund-und Waldflächen laut Grundbuchseintragung wie folgt erworben hat:
„Auf Grund der Allerhöchsten Entschließung vom 6. Februar 1847 und des Vergleichsprotokolles vom 26.Juni 1848 ,verfacht 17. Dezember 1849, fol.1458-1471 wird das Eigentumsrecht für die Gemeinde Kreith einverleibt“.
Zweitens ist der Gemeinde Kreith durch Regulierung im Jahre 1950 das oben genannte Eigentum gesetz- und rechtlos-offensichtlich verfassungswidrig- entzogen worden, so dass die heute von den Gemeinden verlangte Rückübertragung  auch hier nichts anderes ist als die Beseitigung des Unrechts..
Drittens sind die behaupteten Aufwendungen der Agrargemeinschaft für Waldwirtschaftspläne, Wege etc.  überwiegend durch öffentliche Gelder und durch den über den Haus- und Gutsbedarf  hinaus gegebenen Waldertrag, der laut Verfassungsgerichtshof den Gemeinden zusteht, finanziert worden. Dass auch der Haus- und Gutsbedarf nicht kostenlos ist, ergibt sich eindeutig aus der Tiroler Gemeindeordnung, so dass eine gewisse Arbeitsleistung auch dafür selbstverständlich ist..
Wenn der Schreiber verlangt: “Was grundbücherlich abgesichert ist, muss einfach Bestand haben“ müsste  das wohl auch für das Eigentum der Gemeinden  bei Regulierung gegolten haben.
Tatsache ist, dass man der bettelarmen Gemeinde Kreith durch Regulierung auch noch die letzte Einnahme, die  aus dem Eigentum am  Wald möglich gewesen wäre, ohne Entschädigung abgenommen hat.
Entbehrlich ist schließlich  der Jammer  über die Osteuropäer, die in den Wäldern arbeiten, sie tun es zum Unterschied von der überwiegenden Anzahl der heimischen Bauern, die es eben nicht tun.
Fleißige Arbeiter –auch aus Osteuropa – verdienen Anerkennung.
 
Dr. Hermann Arnold
LAD.a.D.

Es ist unverständlich, dass versucht wird, eine durch die klare Judikatur gegebene Sachlage in einem völlig unbegründeten "Ausgleichsdenken" mit Hilfe völlig unsachlicher Leserbriefe in Frage zu stellen.
Dem kundigen Zeitungsleser kommt hiebei die Methode von Cato, dem verstorbenen Herausgeber der Kronenzeitung, mit den selbstverfassten Leserbriefen zu den eigenen Texten in den Sinn.

Bei meiner Ehr'.