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Ankündigungsdemokratie nach Schwarzmander-Gründamen-Art – die Fortsetzung des Schmierentheaters

„Die Landeregierung hat gestern das Agrargesetz beschlossen“, „Die schwarz-grüne Regierung zieht einen Schlussstrich“ und „Nur drei Tage nach Ende der Begutachtungsfrist hat die Landesregierung das Gesetz zur Lösung der Agrargemeinschaftsfrage beschlossen. 61 Änderungen wurden vorgenommen, doch an den wesentlichen Punkten hat sich nichts geändert.“  War der TT am 04.04.2014 zu entnehmen.
Jeder Demokrat muss ob dieser Sätze erschaudern.


Von den Leitmedien des Landes, der ORF durfte da nicht fehlen, wurden die Aussagen Platters, Felipes und Geislers transportiert, die Landesregierung hätte ein Gesetz beschlossen.
Das ist grundsätzlich grober Unfug.
Hier sollte der Bildungsauftrag der Medien einsetzen. Die Landesregierung kann die Vorlage eines Gesetzesentwurfs an den Landtag beschließen, sonst gar nichts.
Darüber hinaus hat die Landesregierung nur ein Phantom, eine Fata Morgana, eine Überschrift beschlossen.
Denn der angeblich beschlossene fertige Entwurf mit 61 Ergänzungen hat bis heute nicht den Weg zum Landtag, zum Landesgesetzgeber und den dort vertretenen Parteien gefunden. Ja, wo is er denn?
Es ist offensichtlich noch nicht fertiggestellt.
Das ist ein demokratiepolitisches „no go“.

Es ging offensichtlich nur um ein Schwarzmander-Gründamen-Signal an die Medien, bevor sich Platter auf eine Südamerika-Reise zwecks Eröffnung eines Kinderdorfs begeben hat.
Mit dem Hinweis auf die Phantom-Vorlage und der damit insinuierten Lösungskompetenz wurde auch ein Schlussstrich verkündet, der zwei Tage später nochmals verstärkt wurde.

Gschicht’l-Erzähler Hechenberger durfte auch zu Wort kommen.
Nachdem mittlerweile der auch von ihm zu verantwortende Almförderungsbetrug überwiegend vom Steuerzahler zu schlucken sein wird, war er nicht um neue Forderungen verlegen:  „Vor allem die Landwirtschaftskammer forderte …, sondern auch die Abgeltung der Wertsteigerungen in der Holzbewirtschaftung.“
Dass diese Forderung mit der Stellungnahme erst nach Ablauf der Begutachtungsfrist am 02.04.2014 um 21:12 Uhr an die Landesregierung abgesandt wurde, scheint ihn nicht zu irritieren. Es gibt eben Gleiche und Gleichere oder „quod licet Jovis, non licet bovis“.

So geschehen in der angeblich ältesten Festlanddemokratie.
Dem Bürger wird weiterhin übelstes Schmierentheater vorgegaukelt.
Bei meiner Ehr‘.