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SPÖ Abgeordnete unterzeichnen Oppositionsantrag

Der Landtagsklub der SPÖ unterzeichnet unter den Augen der Täter des Agrarunrechts den Dringlichkeitsantrag betreffend Gemeindegut-Rückübertragungs-Gesetz. Das ist ein mutiger und ausserordentlicher Schritt, der in seiner Folgewirkung nicht hoch genug einzuschätzen ist.
Hier der Text der SPÖ-Presseaussendung:




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9. Februar 2013
Bock: Für die SP-Tirol steht die Lösung fest - Rückübertragung des Gemeindeguts an die Gemeinden!
„Der SPÖ-Landtagsklub wird dem Antrag auf Rückübertragung des Gemeindeguts an
die Gemeinden, die Dringlichkeit erteilen. Damit stellt die Tiroler Sozialdemokratie ein für alle Mal klar, dass dem Agrar-Unrecht so rasch wie möglich ein Ende zu setzen ist.", so Klubobmann Hans-Peter Bock.
Der SPÖ-Landtagsklub hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den
Antrag zur Rückübertragung zu unterzeichnen. Damit dokumentieren die Abgeordneten, dass die Rückübertragung für die SP-Tirol nicht nur Wahlgeplänkel ist, sondern eine tatsächliche Forderung auch nach der Wahl.

Die verfassungswidrigen Gemeindegutsregulierungen wurden von langer Hand
geplant. Es handelte sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine konzertierte Aktion der damaligen Regierungsspitze (Tätigkeitsbericht 1959). Es geht um mehr als 2.000km².

„Man kann die Gemeinden mit diesem Problem nicht im Regen stehen lassen.
Das Land Tirol und der Tiroler Landtag sind vielmehr verpflichtet, die Suppe
auszulöffeln, die sie den Gemeinden eingebrockt haben."
, so der rote Klubobmann.

In der Vergangenheit wurde mit zwei TFLG Novellen versucht, die Angelegenheit unter Einbindung der Agrargemeinschaften zu lösen; und zwar durch Übertragung der Gemeindegutsverwaltung an die Agrarorgane. Fünf Jahre nach dem VfGH Erkenntnis
von 2008 zu Mieders ist festzustellen, dass dieser Versuch gescheitert ist.

„Der SPÖ-Landtagsklub ist überzeugt, dass eine verfassungskonforme
Rückübertragung des Gemeindeguts per Gesetz möglich ist.
Wir sind uns auch
darüber im Klaren, dass ein solches Gesetz in Österreich einmalig wäre und Gesetzesanfechtungen wahrscheinlich sind. Das ist allerdings nichts Besonderes, sondern immer dann der Fall, wenn eine neue Materie zur Regelung ansteht.", meint Klubobmann Bock abschließend.

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