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TT-Umfrage 06 01 2013

Die am 6. Jänner veröffentlichte Umfrage muss in einigen der bekannt gemachten Details genauer beleuchtet werden. Einige Umfrageergebnisse, vermutlich auch die zugehörige Fragestellung, gehen an der Rechtslage vorbei. Oder, deren Interpretation muss zurecht gerückt werden

Die Umfrage belegt, dass sich 65% der Tiroler mit diesem Thema beschäftigen und auch Stellung beziehen, wenn auch mit unterschiedlichen Sichten. Das ist immerhin mehr als die Wahlbeteiligung bei den Landtags-Wahlen 2008.
35% - die "größte Gruppe", das sind eigentlich die "Nichtwähler" - wollten sich dazu nicht äussern, sei es aus Uninformiertheit, aus Desinteresse oder weil sie sich noch keine Meinung gebildet haben.
Vor sechs bis sieben Jahren war dieses Unrecht den Tiroler Bürgern, bis auf einige wenige "Spezialisten", de facto unbekannt.
Dieser "Aufklärungs"-Grad ist allein der Arbeit der Oppositionsparteien im Landtag, insbesondere dem Bürgerforum mit Fritz Dinkhauser, zu verdanken.

33%, also mehr als die Hälfte jener, die Stellung beziehen, sind mit der Arbeit der Landesregierung unzufrieden, weil sie den Gemeinden nicht zu ihrem Recht verhilft.
13%, also ein Fünftel, sieht die Agrargemeinschaften benachteiligt, und für
20%, also etliches weniger als ein Drittel, hat "LH Günther Platter und sein Team einen guten Job gemacht und einen Interessensausgleich herbeigeführt".

Hier werden einige eigenartige Fragestellungen sichtbar:
Die Tiroler Landeregierung hat nicht die Wahl, die eine oder andere Seite zu bevorzugen oder einen Interessensausgleich herbeizuführen.
Höchstgerichtliche Erkenntnisse sind allgemein gültig und nicht verhandelbar. Alle grundsätzlichen Fragen sind eindeutig entschieden.
Die Landesregierung hat sie entweder auf dem Behördenwege umzusetzen oder in Form von Regierungsanträgen über den Landesgesetzgeber, den Landtag, zu realisieren.
Alle Regulierungen, beginnend 1939 in Osttirol und fortgesetzt ab 1946 in Tirol sind zu hinterfragen.

Mit der Zustimmung von 20% "LH Günther Platter und sein Team einen guten Job gemacht und einen Interessensausgleich herbeigeführt" offenbart sich zusätzlich ein grobes Informationsmanko oder die gezielte Fehlinformation der gesamten Bevölkerung.
Obwohl die Rechtslage eindeutig ist, haben die Gemeinden bis dato noch nichts zurück bekommen. Das liegt ausschließlich an der Arbeit von Platter und seinem Team. "Nichts" kann weder als guter Job noch als Interessensausgleich bezeichnet werden.

Die Alternativen Rückübertragung oder Einzelfallentscheidungen durch Höchstgerichte zeigen weitere Informationslücken und eine eigentümliche Fragestellung:

Erstens bewirken Einzelfallentscheidungen keine Eigentumsübertragung, sondern stellen nur endgültig atypisches Gemeindegut im bücherlichen Eigentum einer Agrargemeinschaft fest. Eine Rückübertragung kann nur per Gesetz, beschlossen im Landtag, stattfinden. Das eine - Landesgesetz - kann mit dem anderen - VfGH-Erkenntnis - nicht verglichen werden. Auch nicht in einer Umfrage.

Zweitens wird durch Einzelfallentscheidungen für die Gemeinden nichts erreicht, wie durch die Fälle Jerzens und Langkampfen in erschütternder Weise dargestellt wird.

Drittens wird und wurde in den laufenden Verfahren, trotz Beteuerung des Gegenteils, massiv versucht, den Weg zu den Höchstgerichten z.B. durch Gemeinderatsbeschlüsse von "Mir fir ins"-Mehrheiten zu verhindern.
Bürgermeister Gerald Hauser schildert sein Beispiel sehr präzise. Dieser Fall ist aber nur einer von vielen Dutzenden. Die Bevölkerung weiß nichts davon.

Viertens
, wie der Beitrag zur Agrar West zeigt, werden selbst die höchstgerichtlichen Entscheidungen von den Agrariern nicht akzeptiert.
Die versammelten Rechtsverweigerer in der Agrar West haben mit dem Rechtsstaat und den Höchstgerichten weiterhin nichts am Hut. Sie rechtfertigen ihr beharrliche Nichteinhaltung der Gesetze mit dem unablässigen Ruf nach Experten. Steixner spielte mit Sandgruber diesen Irrweg mit.
So kann ein Rechtsstaat nicht funktionieren.
Die Gesetze und die höchstgerichtlichen Erkenntnisse sind einzuhalten. Die Höchstgerichte haben zum Tiroler Gemeindegut bereits alles gesagt.
Es ist absoluter Unfug, irgendeine "internationale Expertenkommission" über die Verfassung und die Gesetze eines Rechtsstaates stellen zu wollen. Das ist nur eine verzweifelte Vorstellung von Bauernfängern und einigen Verwirrten, die ihnen leider folgen.

Die Tiroler Landesregierung betreibt unter dem Druck der Schwarzmander-Bauernmacht ein "Management by Gutachten und Umfragen" anstatt ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
 
In der Veröffentlichung findet sich dann schon ein Prozentsatz, der als guter Job bejubelt werden kann. Man merkt die Absicht und ist verstimmt.

Die Bevölkerung wird weiter unerträglich verarscht.
Bei meiner Ehr'.