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Schöpf zur aktuellen Bauernzeitung und die "gebotene" Moral

Bürger in aller Welt lehren ihre Kinder, dass das, was einem nicht gehört, wieder zurückgegeben werden muß. Das ist in allen Kulturkreisen so, das gebieten Anstand und Moral.
Es gibt eine Ausnahme.
Die Funktionäre des Schwarzmander-Bauernbundes und die Regierung im "chrischtlachen Land Tirol" meinen, dass es von der staatliche Autorität geboten werden muß, rechtswidrig übertragenes Eigentum zurückzugeben.


Gemeindeverbandspräsident Mag. Ernst Schöpf kommentiert die unglaubliche und unverständliche Meinungsmache in der Bauernzeitung in einem Mail an den Bauernbunddirektor.


----- Original Message -----
From: Mag. Ernst Schöpf
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Sent: Sunday, October 14, 2012 7:36 PM
Subject: TBZ-Beitrag v. 11.10.2012

Lieber Bauernbunddirektor,

wenn ich die Seite 12 der Bauernzeitung vom 11.10.2012 lese, dann soll in konsequenter Fortsetzung der bisherigen Blattlinie zum Thema Gemeindegutsagrargemeinschaften offenbar einmal mehr der Eindruck erweckt werden, dass in diesem Land etwas, was einem nicht gehört, nicht zurück gegeben werden kann. Ein bedauerlicherweise unbekannt bleibende Informationsquelle aus dem Landhaus lässt also folgendes wissen: „Der Verfassungsgerichtshof zieht bereits in VfSlg 18.446 die Konsequenz, dass das formal untergegangene Eigentum der Gemeinde am Gemeindegut durch eine entsprechende Anpassung ihrer Anteilsrechte (als dessen Surrogat) in der Agrargemeinschaft zum Ausdruck kommen muss, nicht aber, dass es verfassungsrechtlich geboten ist, das formale Eigentum auf die Gemeinde rückzuübertragen. Der Verfassungsgerichtshof statuiert also gerade keinen „verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Rückübereignung."

Selbst diese unbekannte Informationsquelle sagt nicht, dass dies verfassungsgesetzlich etwa verboten wäre (was nur dann, sollte so etwas absurderweise nur irgendwie vertreten werden können, hinderlich wirken würde). Das wäre die eigentliche Frage, die sich hier stellt, sie ist aber klar zu beantworten: es gibt keinen Hinderungsgrund für den Tiroler Landtag, die Rückübertragung des Gemeindegutes von den Agrargemeinschaften (die es seinerzeit durch die Gestion in Tirol „offenkundig verfassungswidrig“, wie dies der VfGH sagt, übertragen erhalten haben) wiederum an die Tiroler Gemeinden zu verfügen.

Nun betreiben die Politik und mit ihr so manche Informationsquelle aber Wortakrobatik mit dem Ziel der Volksverdummung und Abgeordnetenverblendung. Es wird laut Bauernzeitung eine Frage beantwortet, die sich gar nicht stellt, nämlich jene, ob die Rückübertragung aufgrund eines verfassungsrechtlichen (oder durch die Rechtsprechung des VfGH entwickelten Vorgabe) geboten erscheint.

Diese Moral und diesen Ehrenkodex, nämlich was moralisch und sittlich hier an Maßnahmen zum Tiroler Gemeindegut geboten erscheint, haben weite Teile der Tiroler Bevölkerung verinnerlicht: Es lautet ganz einfach: das was einem nicht gehört, weil eh nur „offenkundig verfassungswidrig“ erworben, wird wieder zurück gegeben. Das ist die Moral, über nichts anderes ist hier noch zu reden. Keine Verfassung und selbstverständlich kein VfGH wird den Tiroler Landesgesetzgeber jemals daran hindern. Diese Selbstverständlichkeit lässt man nun eine Informationsquelle beantworten. Dazu braucht man keine Rechtsgelehrten, sondern einzig einen letzten Funken an Anstand.

Im Übrigen weist Univ. Prof. Dr. Stolzlechner in seinem Gutachten im Auftrag des Tiroler Gemeindeverbandes auch auf diesen sehr naheliegenden Umstand hin. Es kann keine Rede davon sein, dass ein Vorhaben des Landtages zur Rückübertragung des Eigentums an die Tiroler Gemeinden an verfassungsrechtliche Grenzen stoßen könnte. Apropos: Das Gutachten wurde vor vier Monaten vorgestellt, bis heute habe ich von „offizieller Seite“ noch keinen Ton dazu vernommen. Ich weiß allerdings, dass sich der Rechnungshof eine weiteres Mal mit dem Behördenvollzug beschäftigt hat (die Landesregierung wird sich dazu auch äußern müssen) und weil wir einige Gemeinden bei der Abarbeitung von Rechnungsabschlüssen von GGA´s begleiten weiß ich auch, dass hier Dinge zu Tage treten, die das Förderwesen betreffen und zudem für die Finanz interessant werden könnten. Dass am 17.10.2012 die Schwarzbuch-Agrargemeinschaften Fortsetzung von Alexandra Keller erscheint, wirst du sicher schon wissen. Auch Markus Koschuh ist mit seinem Kabarett (einem wahren Volksbildungsprogramm) wieder on Tour. Es bleibt also spannend.

Beste Grüße,
Ernst Schöpf
Sölden, 14.10.2012

>>Stolzlechner Gutachten>>
>>Tiroler Gemeindezeitung Gestörte Idylle>>