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Jerzens ist ein klares Symptom

Die Tiroler Schwarzmander-Landesverwaltung will offensichtlich nicht das gesprochene Recht durchsetzen. Dies erhellt sich aus der jüngeren Entwicklung in Jerzens. Bürgermeister und Agrargemeinschaftsmitglied Raich unterzeichnete eine Vereinbarung zwischen Agrargemeinschaft und Gemeinde im Alleingang.

Er nimmt das "auf seine Kappe". Unter den Augen eines Steixner'schen Sachwalters.

Die Chronologie der höchstgerichtlichen Rechtssprechung zu Jerzens:
>> VwGH-Erkenntnis Jerzens 2011 >>

Wie schon im seinerzeitigen Bericht festgehalten wurde,
"war es kein Kampf gegen die Agrargemeinschaft, es war ein Kampf um Gerechtigkeit und gegen die Agrarverwaltung und Agrarjustiz im Land Tirol. Die Bürger sollten das wissen."
 
"Der VwGH hat in Jerzens alles was zu entscheiden war, für die Gemeinde entschieden. Das Vertrauen der Gemeinde in die Rechtssprechung der Höchstgerichte wurde voll gerechtfertigt. VfGH und VwGH judizieren im Gleichklang."
Bürgermeister Raich kümmert sich nicht darum, er nimmt es auf "seine Kappe".

Er übersieht, dass der VwGH strafrechtsrelevantes Verhalten darin erkennt:
"Eine Beschlussfassung durch ein Organ der Agrargemeinschaft, die einer eindeutigen gesetzlichen Anordnung klar widerspricht, stellt aber nicht nur eine Vernachlässigung der Aufgaben der Organe der Agrargemeinschaft dar, sondern den Versuch, zu Lasten eines anderen (hier der Gemeinde) das Gesetz zu unterlaufen."
>>VwGH-Erkenntnis Mieders >> Seite 25.

Mit dieser Formulierung findet sich das Handeln Raichs im Strafgesetzbuch wieder.
"Untreue § 153. (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte  Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Raichs grundsätzliches Verhalten zum Verhältnis zwischen Gemeinde und Agrargemeinschaft ist noch durch folgendes Flugblatt bestens beschrieben:
>>Flugblatt Jerzens August 2012>>

Dem Verhalten der Behörde kann zumindest die Fahrlässigkeit unterstellt werden, rechtsstaatliche Verhältnisse in Jerzens in Tirol/Österreich nicht durchzusetzen. Die höchstgerichtliche Judikatur ist völlig eindeutig, die Umsetzung durch die weisungsgebundene Behörde ist hingegen absolut unzureichend.
Die politische Beeinflussung durch den zuständigen Landesrat ist zu hinterfragen. Auch er darf strafrechtsrelevantes Verhalten – siehe oben – nicht zulassen.
Der Staatsanwaltschaft in Innsbruck ist die Frage zu stellen, darf eine Behörde in Österreich so offenkundig versagen wollen? Die Frage könnte ja zuständigkeitshalber an die Korruptionsstaatsanwaltschaft weitergegeben werden.
Bei meiner Ehr'.

Siehe auch:
>>Zwei "unbefangene" Bürgermeister>>
>>Die Gemeinden werden betrogen>>
>>Psychologische Kriegsführung>>
>>Analyse Nindler TT 2012 08 27: Almabtrieb mit schalem Nachgeschmack>>