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Hauptteilung Höfen - Anzeige bei der Staatsanwaltschaft

Hauptteilungen sind Gaunerteilungen und deshalb bleibt auch der von den Schwarzmandern "gerühmte"  Dorffrieden in Höfen brüchig.
"BM Knapp anonym angezeigt" titelt die TT in der Außerfern-Ausgabe vom 19.05.2012. Die Einigungen des Höfener Gemeinderats mit ihrer Agrar auf eine Hauptteilung ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig.

"Für Vinzenz Knapp ist der Aufruhr nicht nachvollziehbar. „Wir haben uns da ja nicht im stillen Kämmerlein irgendetwas ausgedacht. Der Vertrag wurde in allen Punkten durch die SOKO Agrar des Landes Tirol begleitet. Der Bescheid sei außerdem ja noch gar nicht da. Wenn es nicht gehe, ziehe man eben zurück."

Kurz gefasst: Die Gaunerei wurde im rechtlichen Bereich von der Agrarbehörde durchgeführt. Auftragsarbeit. Organisiert hat der Schwarzmander-Bauernbund. Wenn's nicht geht, dann habe man
halt Pech gehabt. So das offensichtliche Rechtsverständnis eines Bürgermeisters und der Behörde. Beide sind auf unsere Verfassung vereidigt. Diese ist den Beteiligten "wurscht", "für den eigenen Vorteil wird man es wohl noch probieren dürfen".

So ist es nicht: Allein der Versuch, das anvertraute Vermögen eines Dritten, hier das der Gemeinde, zu schädigen, bedeutet Untreue nach StGB §153.  Bgm. Knapp hat nicht das Recht, etwas zu "probieren", er hat sich verfassungskonform zu verhalten.
Es geht um die vom VfGH in VfSlg. 18.446/2008 für notwendig erachteten verfassungskonformen Auslegung von staatlichen Rechtsakten. Die Verfassung ist von allen Gebietskörperschaften, daher auch von Gemeinden und auch von BgM. Knapp, und zwar nicht nur im Bereich der Vollziehung hoheitsrechtlicher Aufgaben, sondern auch bei privatrechtlichen Dispositionen zu beachten (vgl. zB Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10, Rz 567, mwN).

Bgm. Knapp und sein mehrheitlich agrarischer Gemeinderat dürfen nicht probieren.

>>TT 19 05 2012 Höfen>>
>>Hauptteilung Höfen - vom Gemeindegut über Beutegut zum veruntreutem Eigentum>>
>>Hauptteilungen sind Gaunerteilungen>>
>>Schöpf warnt Gemeinden vor Hauptteilungen>>
>>Untreue am Gemeindevermögen - Gutachten Prof.Scheil>>

Es wird interessant sein zu hören, ob es die Gemeindeaufsicht auch in diesem Fall zulässt, dass Gemeinderäte in ihren eigenen Hosensack hinein beschliessen. Somit Untreue nicht als Tatbestand nach dem StGB sieht, sondern als basisdemokratischen Vorgang im Rahmen der Gemeindeautonomie anerkennt.
Es wird interessant sein zu sehen, ob die Staatsanwaltschaft diesen Vorgängen von Amts wegen beitritt und diese auch im Sinne des § 278a untersucht. Notwendig wär's.
Bei meiner Ehr'.