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Sellrain – Agrarbehörde genehmigt Auszahlung

 
Zu Unrecht erworbenes Eigentum gibt man zurück, man verteilt es nicht. Das gebieten unser Recht und wenn vorhanden, die Moral und der gelebte Anstand. Von der höchstgerichtlichen Judikatur zum Gemeindegut gar nicht zu reden. Das alles ist unserer Schwarzmander-Landesverwaltung "wurscht". Die Gemeinden werden scheibenweise abmontiert.

Die Agrarbehörde ist seit Jahren säumig den klaren Auftrag des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen, wonach die Regulierungspläne - und damit die Nutzungsanteile - entsprechend dem TFLG und der TGO von Amts wegen dahingehend abzuändern sind, dass sich die Anteile der Nutzungsberechtigten am Haus- und Gutsbedarf zu orientieren haben und alles andere der Gemeinde gehört.
Und dann wird von der gleichen, säumigen Agrarbehörde unter Hinweis auf den von ihr nicht aktualisierten, gleichheits- und damit verfassungswidrigen Regulierungsplan der Einspruch der Gemeinde Sellrain verworfen und eine Barausschüttung an die AG Mitglieder genehmigt, von denen außerdem viele gar keine Landwirtschaft mehr betreiben.
 
Haarsträubend ist die Begründung, in der den VfGH Erkenntnissen und den jüngsten OAS Erkenntnissen ein verfassungswidriger Inhalt unterstellt wird. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass sich weder im TFLG noch in der TGO der Begriff "Rechtholz" findet. Das ist eine Fiktion der Agrarbehörde. Wie oben ausgeführt, handelt es es sich beim Haus- und Gutsbedarf um eine reine Bedarfsdeckung in natura; und zwar für den Fall, dass die Grundstücke der eigenen Landwirtschaft zu wenig Holzertrag abwerfen.
 
Wenn alle Behörden so arbeiten würden, wäre das die Bankrotterklärung für den Rechtsstaat.
Der Gemeinde Sellrain bleibt - wie vielen anderen betroffenen Gemeinden - gar nichts anderes übrig als den Rechtsweg zu den Höchstgerichten zu beschreiten, wenn die Tiroler Agrarbehörden nach wie gleichheitswidrige Verhältnisse tolerieren.
 
Den Gemeinden dann noch Prozesswut vorzuwerfen und Ihnen als Aufsichtsbehörde – die sonst beim Gemeindegut nicht gerade durch besonderen Eifer glänzt – die Rechtsanwaltskosten vorzuhalten, ist eine besondere Chupze, die auch nur in Tirol vorkommen kann.


Übrigens, in Sellrain wurde mit vorläufigen Bescheid der Agrarbezirksbehörde Innsbruck vom 01.06.1942 der Gemeinde das Eigentum an der "Sattel-Alpe" genommen. Der Vorgang war zeitlich parallel zu den Haller'schen Urkunden in Osttirol. Osttirol war nur ein Anfang. Die "Fette braune Suppe" köchelt überall.
Bei meiner Ehr'.