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"Was man landläufig Diebstahl nennt" – Organe des Landes Tirol waren die Täter

Im allgemein verständlichen "Klartext" benennt SPÖ-Klubobmann Hans-Peter Bock das von der Agrarbehörde bei der Regulierung des Gemeindegutes in Berwang verübte Vermögenssdelikt. Offenkundig geworden durch das am 07.07.2011 ergangene Erkenntnis des Landesagrarsenates.

Siehe dazu
>>Krone zu Berwang 01 08 2011>>
und im Original das

Das LAS-Erkenntnis birgt neben den Regulierungsfragen zu Berwang knallharte Aussagen.
"Vorweg gilt zu bedenken, dass die Regulierungsbehörde mit ihrem Bescheid vom 04.09.1985 in ihrer rechtlichen Beurteilung und Behandlung des Gemeindegutes bzw. des ehemaligen Ortschafts- und Fraktionsgutes offensichtlich die bereits zum Entscheidungszeitpunkt vorgelegene verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ( ... ) negierte."
Siehe dazu das Detail auf Seite 19 letzter Absatz

Da in unserem Rechtsstaate nicht sein kann, was nicht sein darf, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch zum Schaden der Gemeinde Berwang vor.
Festgestellt von der 2. Instanz der agrarischen Sondergerichtsbarkeit.
In diesem Zusammenhang ist der öffentlich gewordene Kommentar der Schwarzmander-Mehrheitsfraktion im Landtag auf das VfGH-Erkenntnis 1982 als der dahinter stehende politische Wille zu erwähnen: "Wir machen weiter wie bisher".
Siehe dazu >>Wir machen weiter wie bisher>>

Nach Meinung des Landesagrarsenates sind der verantwortliche Behördenleiter und auch der zuständige politisch verantwortliche Landesrat zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung im Jahr 1985 offensichtlich straffällig geworden.
Der Amtsmißbrauch ist strafrechtlich verjährt, nicht jedoch der Anspruch der Gemeinden auf die Wiedergutmachung des durch die Amtsträger verursachten Schadens.
Die Gemeinde Berwang wird sich am Wege der Amtshaftung beim Land Tirol schadlos halten müssen. Organe des Landes Tirol waren die Täter und das Land Tirol wird die Wiedergutmachung leisten müssen.
Alle Agrarbehörden-Entscheidungen zum Schaden der Gemeinden sind in diesem Zusammenhang in Betracht zu ziehen.
Das Mindeste, was das amtshaftende Land Tirol als Wiedergutmachung zu tun hätte, wäre die Restitution des Gemeindegutes per Gesetz, damit den Gemeinden wenigstens die mehrinstanzliche Prozessflut erspart bliebe.
Die handelnden Personen waren der ehemalige Behördenleiter Dr.Sponring und als Landesrat Dr. Partl. Die in anderem Zusammenhang von einem Universitätsprofessor erkannte retrograde Amnesie kann auch heute Alois Partl nicht von seiner politischen Verantwortung entbinden.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hätte hier seinerzeit amtswegigen Handlungsbedarf gehabt.
Die nunmehr gerichtlich festgestellte anzweifelbare Amtsführung des ehemaligen Behördenleiters Dr.Sponring wird auch im folgenden link anschaulich dargestellt:
>>Inquisitor>>
Partls Vergesslichkeit in diesem Zusammenhang wurde auch schon beschrieben:

Ein besonderer Leckerbissen im LAS-Erkenntnis ist, nach Musau 
(LAS v.  2011 05 26, S 24), ein weiterer Nachweis der wissenschaftlichen Schlamperei im Text des a.o. Univ.Prof. Dr.Gerald Kohl, dem stv. Vorstand des Instituts für Rechts- und Verfassungsgeschichte  an der Universität Wien.
Das ist ein gerichtlich festgestelltes Qualifikationsmerkmal für das gesamte Buch (Kohl, Die Forstservitutenablösung im Rahmen der Tiroler Forstregulierung von 1847, in Kohl/Oberhofer/Pernthaler, Die Agrargemeinschaften in Tirol)
Agrargemeinschaften haben dafür aus Substanzgeldern bezahlt. Allein in Mieming hat die Plattform Agrar bisher ausgewiesene € 22.500.- eingesammelt.
Viel Geld für einen "wissenschaftlichen" Humbug.
Das gesamte agrarhistorische Brimborium des Plattform-Oberhofer, mittlerweile mehrfach höchstgerichtlich als irrelevanter Unsinn abgeschmettert, rückt damit in die Nähe eines Betrugsversuches. Auch die Universität Innsbruck darf sich Gedanken machen.
>>Kohl Schlamperei Brand Detail>>
Die gleiche Linie wie Kohl verfolgte Oberhofer in Stanz. Sie wurde mit gleicher Begründung als falsch zurückgewiesen. Der LAS sagt klar, seine rechtshistorischen Exkurse sind wegen der Ausserachtlassung von wesentlichen Details verfälschend und unzureichend.
>>Oberhofers Schlamperei in Stanz>>

Systemtypisch ist die abgedruckte Aussage des Klubobmannes der ÖVP, Geisler, zum Hauptthema des Artikels in der TT. Er lenkt vom LAS-Erkenntnis Berwang ab und spricht von der hohen Erledigungsquote der Abteilung Agrargemeinschaften und wirft Dinkhauser Skandalisierung vor.
Motto: "Wurscht was wirklich ist, jedenfalls ist der Fritz schuld".
Es ist die übliche erbärmliche Vernaderungshaltung, fern der Realität und weit weg vom LAS-Erkenntnis. Kein Wort fällt zur klaren Schuld der Organe des Landes Tirol, kein Wort zur daraus resultierenden Amtshaftung. Wie eben ein Vernebelungspolitiker der Schwarzmander agiert.
Die Tatsachen zur Erledigungsquote sind hinreichend erklärt durch die Anfragebeantwortung von LR Steixner.

Das sind Vernebelungsversuche, die nicht nur gegenüber der Presse gemacht werden, sondern auch im Landtag selbstverständliche und alltägliche Polit-Taktik der Schwarzmander-Mehrheitsfraktion sind.
Der Unterschied zwischen den Formulierungen "Was man landläufig Diebstahl nennt" und dem "atypischen Rechtsübergang" ist beträchtlich.
Es ist jedoch der gleiche Sachverhalt angesprochen und die erste Formulierung beschreibt das Vermögensdelikt tatsächlich.
Das aktive Schuldeinbekenntnis des Landes Tirol wäre nach diesem LAS-Erkenntnis fällig.

Siehe dazu >>Der Landtagspräsident beliebt zu scherzen>>

Allen jenen, die den angeblichen Vorwurf des "Diebstahls" an die Bauern absichtlich verbreiten, sei nochmals anhand des obigen Beispiels gesagt, die Täter waren die Organe des Landes Tirol. Nicht die Bauern. Einige wenige Nutzungsberechtigte in
einigen Gemeinden Tirols waren und sind die Nutznießer.