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Die wahre Macht und die Abnicker – Detail Jahresrechnungen

Gemeineratsitzung 2012 07 10
Die "nützlichen Werkzeuge" der Agrargemeinschafts-Mächtigen durften auch bei den Jahresrechnungen ihre Pflicht erfüllen.

Beschlüsse zu den Jahresrechnungen der Agrargemeinschaften Fel-
dernalpe, Obermieming und See-Tabland-Zein:
"Der Gemeinderat erteilt jeweils mit 10 Ja- und 4 Neinstimmen sowohl zu den vorliegenden Abrechnungen der Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 als auch zu den Voranschlägen für das Wirtschaftsjahr 2012 für die Agrargemeinschaften Feldernalpe, Obermieming und See-Tabland-Zein ihre Zustimmung."

Man hat ein "dejá vu – Erlebnis":

Gemeinsam ist diesen Jahresrechnungen
  • die Gesetzwidrigkeit der fehlenden Kostenumlage an die Nutzungsberechtigten,
  • die Abdeckung der Verluste aus Rücklagen und
  • somit Abbau der Rücklagen, die dem Substanzvermögen der Gemeinde zuzurechnen sind.
Alle substanzrelevanten Positionen wurden zum Schaden der Gemeinde beschnitten. Trotzdem erfolgten die Beschlüsse der Mehrheitsfraktionen.
Mit jedem Jahresabschluss, mit jedem Abnicken wurde vom Gemeindevermögen eine Scheibe abmontiert. Kleinweise und schamlos.

a.1.: Agrargemeinschaft Feldern Alpe:


 
Aus dem Protokoll:
Der Bürgermeister verteilt Kopien der Jahresrechnungen 2010 und 2011 sowie des Voranschlags 2012, welche sowohl beim Land als auch in der Gemeinde abgegeben wurden. Diese wurden bereits (mehrmalig) geprüft. Die Summen sind angeführt. Die Unterlagen wurden im Wesentlichen im Sinne des Gesetzes ausgefüllt. Es sind beide Rechnungskreise sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben angeführt. Die Gemeindevertreter haben die Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen geprüft. Der Ausschuss ist der Meinung, dass die vorliegenden Unterlagen korrekt sind.

Jahresrechnung 2010:

Rechnungskreis II:

Nr. 12 Verwaltung Personalaufwand: € 750,--
Die Gemeindevertreter sind der Meinung, dass es sich hier um einen angemessenen Betrag handelt.
Nr. 14 Wegbauten, Bringungsanlagen, Erschließung: € 212,50
Dieser Beitrag muss an die Gaistalweggemeinschaft entrichtet werden. Hier geht es um 50 %.
Nr. 19 Steuern, Umlagen, öffentliche Abgaben: € 692,04
Da man Einnahmen hat, müsse man hierfür auch die Körperschaftssteuer und die Abgaben entrichten.
Nr. 24 Verschiedenes: € 141,16
Hier handelt es sich um Porto- und Sitzungskosten, welche aufgeteilt wurden.

GR Dr. Rauch möchte wissen, was die Nr. 24 Verschiedenes im Rechnungskreis I beinhaltet. Es ginge hier immerhin um einen Betrag von € 18.717,57. Es könne sein, dass gewisse Beträge im Rechnungskreis I verbucht werden, damit der Gemeinde diesbezüglich keine Auskunft erteilt werden muss. Weiters ersucht er um genauere Informationen zur Nr. 34 Miete, Pacht, Dienstbarkeiten und Baurecht (Rechnungskreis I: € 7.053,11, Rechnungskreis II: € 3.378,92)

GR DI Roland Storf merkt an, dass der Abgang im Rechnungskreis I in der Höhe von € 9.221,16 durch die Mitglieder getragen werden muss. Er führt an, dass ursprünglich angekündigt wurde, das Thema „Agrargemeinschaften“ in einer Sondersitzung abzuhalten. In Rahmen dieser sollten die Dinge erklärt werden und Fragen beantwortet werden. Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, dass der Überprüfungsausschuss in die Belege hätte Einsicht nehmen können. Außerdem gäbe es z. B. beim Personalaufwand, welcher 50:50 aufgeteilt wurde, keinen Hinweis darauf, dass die Aufteilung richtig ist. Jetzt wurde eine andere Vorgangsweise gewählt, den Gemeinderat zu überfahren. Er stellt fest, dass die AG Feldernalpe am Ende des Jahres kein Geld mehr auf dem Sparbuch haben wird. Die Gemeinde hätte zwar Anspruch auf ca. € 50.000,-- - € 60.000,-- (d. h. € 27.000,-- - € 28.000,--/Jahr), es wird jedoch kein Geld mehr vorhanden sein. Dann werde er daran erinnern, dass man dieses Geld „verschenkt“ habe. Er ist der Meinung, dass dies gesetzeswidrig ist und überhaupt nichts mit einer Überprüfung einer Jahresrechnung zu tun hat. Weiters habe diese Jahresrechnung auch rechnerische Fehler. Er ist der Meinung, dass man diese Unterlagen einmal einem Wirtschaftstreuhänder vorlegen müsste, der diese sicherlich „zerpflücken“ würde. Weiters möchte er auf die Befangenheit einzelner Gemeinderäte in dieser Angelegenheit hinweisen.

GR Ulrich Stern stellt fest, dass entgegen der gesetzlichen Regelungen Kosten nicht auf die Mitglieder umgelegt werden. Es finde nirgends eine Umlage in der Abrechnung statt. Er erklärt weiters, dass der Abgang mit den Rücklagen gedeckt wird und wem die Rücklagen gehören, sei auch nicht geklärt. Lt. GR Ulrich Stern ist noch grundsätzlich anzumerken, dass die Schreiben des Rechtsvertreters der Agrargemeinschaften, die den Unterlagen beiliegen, aussagen, dass die Prüfung durch den Gemeindevertreter, wie diese durchgeführt wird, nicht akzeptiert wird, weil dies seiner Meinung nach nicht gedeckt ist durch das ohnehin bestreitenswerte Merkblatt des Landes. Er ist der Meinung, dass das Merkblatt des Landes, auf welchen die Gemeindevertreterregelung angeführt ist, eine rechtswidrige Aushebelung der Gemeindeordnung ist, weil der Überprüfungsausschuss dadurch komplett „ins Eck“ gestellt wird. Er führt weiters an, dass der Rechtsvertreter der Agrargemeinschaft behauptet, dass die Jagdpacht, die zwar im Rechnungskreis II angeführt ist, aufgrund von Ansprüchen/Ersitzung nicht entnommen werden kann. Dies ginge die Gemeinde sehr wohl etwas an. Für ihn stellt sich die Frage, was von den Agrargemeinschaften zurückfließen wird. Seiner Ansicht nach, wird dies sehr spärlich sein. Für ihn ist die Jahresrechnung der erste Teil des Rückflusses und der Praxistest der scheibenweise Abmontage der Gemeinde. Er erklärt, dass wenn der Bürgermeister nicht wisse, ob die Mitglieder den Abgang abdecken, dann frage er sich wozu eine Jahresrechnung überhaupt gut sei, wenn so etwas nicht abgebildet wird. Wenn dies nicht angeführt wird, dann werde dieser auch nicht bezahlt. Dies sei Faktum. Seiner Meinung nach wird der Abgang aus der Substanz gedeckt.

GR Westreicher möchte festhalten, dass unter Verschiedenes keine Details genannt wurden, da dies die Gemeinde nichts „angehe“. Sie möchte wissen, ob die Aufteilung auf das Gutdünken des Ausschusses beruht. GR Westreicher unterstellt den Gemeindevertretern weiters eine gewisse Agrarierlastigkeit. Außerdem könne sie die Befangenheit immer noch nicht absprechen. Von ihrer Liste sei niemand dabei, dass man die Vorgänge beobachten könne.

GR Schatz Wolfgang erklärt auf die Aussage von GR Westreicher, dass die Unterlagen zwischenzeitlich bereits zum 4. Mal überprüft wurden. In stundenlanger Arbeit habe man gemeinsam (4er Team) mit dem Agrariern eine Prüfung durchgeführt. Die Aufteilung ist „nicht aus der Nase gezogen“, sondern seien dies Dinge, die sich der Ausschuss überlegt hat und als gerecht und in Ordnung empfunden habe. Es gäbe keine Vorgaben, wie eine Aufteilung stattzufinden hat.

Der Bürgermeister nimmt wie folgt Stellung:

 
Fragen und Anmerkung von GR DI Storf Roland:
Der Bürgermeister erklärt, dass der Abgang schon von den Mitgliedern getragen werden wird. Er erläutert weiters, dass es rein um die Zahlen des Rechnungskreises aus dem Jahre 2010 geht und nicht um die Rücklagen. Dies seien die Summen die geprüft wurden und die die Gemeindevertreter als in Ordnung empfunden haben. Wenn tatsächlich der Rechnungskreis I aus dem Rechnungskreis II finanziert werden würde, dann dürfte als Saldo im Rechnungskreis I kein Abgang aufgezeichnet sein. Er führt aus, dass man sich glücklich schätzen kann, wenn man die gesamte Verwaltung um € 750,-- bewerkstelligt erhält. Man solle heute die Beträge aus dem Rechnungskreis II bzw. die Einnahmen aus dem Rechnungskreis I und II begutachten. Fragen hierzu werde man, soweit man diese beantworte könne, in Ruhe beantworten. Er berichtet außerdem, dass man alles „zerpflücken“ könne, nur müsse man sich dann auch im Klaren sein, dass der Rechtsberater bzw. Steuerberater z. B. € 20.000,-- kostet.

 
Fragen und Anmerkung von GR Dr. Rauch Josef:
Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde nur die Zahlen im Rechnungskreis II betreffen. Er erklärt weiters, dass der Vw- bzw. VfGH schon entscheiden wird, was mit den Rücklagen passiert. Er erläutert, dass von den Einnahmen aus der Skipiste 30 % das Finanzamt für Entschädigungen abrechnet. 70 % sind körperschaftssteuerpflichtig, welche im Rechnungskreis II verbucht wurden, da es sich um eine Einnahme der Gemeinde handelt. Die restlichen 30 % sind Aufwand der Agrargemeinschaft, weil das Finanzamt auch die 30 % anerkennt, da sie deshalb auch weniger Weide haben. Hier handelt es sich um die Vorgabe des Finanzamtes und diese Regelung habe man auch eingehalten. Die € 7.053,11 sind Einnahmen aus der Hütte durch die Verpachtung. Die Gemeindevertreter sind der Meinung, dass es sich hier nicht um Substanznutzung handele, da die Hütte nicht von der Gemeinde errichtet wurde. Die Gemeinde wird nicht Leistungen lukrieren, zu denen man auch nichts beigetragen hat.

 
Fragen und Anmerkung von GR Stern Ulrich:
Der Bürgermeister erklärt, dass man heute über die Summen abstimme. Wenn man der Jahresrechnung nicht zustimme, könne man auch keine Gelder entnehmen. Die Jagdpacht wurde im Rechnungskreis II verbucht und somit genau entsprechend des Gesetzes eingetragen.
Andere Gemeinden wären froh, wenn sie schon so weit wären, wie die Gemeinde Mieming derzeit. Man solle doch zufrieden sein, dass eine Jahresrechnung vorliegt, die grundsätzlich den Bestimmungen des Flurverfassungslandesgesetzes entspricht. Die Jagdpacht und die Skipiste wurden im Rechnungskreis II verbucht. Dass man jedoch andererseits nicht nur Einnahmen haben kann, sei auch klar.

 
Jahresrechnung 2011:
Hinsichtlich der Jahresrechnung 2011 informiert der Bürgermeister, dass die Jahresrechnung 2011 grundsätzlich an die Jahresrechnung 2010 angelehnt ist.

Auf die Frage des Bürgermeisters, ob es Fragen zur vorliegenden Jahresrechnung gibt, antwortet GR Ulrich Stern, dass sich für die vorliegende Jahresrechnung 2011 die gleichen Fragen wie für die Jahresrechnung 2010 ergeben.

Voranschlag 2012:
GR DI Roland Storf weist auf die Aufwendung für Gebäude in der Höhe von € 50.000,-- und für Verschiedenes in der Höhe von € 20.000,-- jeweils im Rechnungskreis I hin. Da es sich um relativ hohe Beträge handelt, weist er wiederum darauf hin, dass diese Gelder der Gemeinde fehlen werden. Wenn ein öffentliches Interesse vorliegt, dann könne man über notwendige Investitionen diskutieren. Außerdem sollte dann ein Antrag auf Subvention gestellt werden.

Der Bürgermeister informiert, dass die Feldern Alpe heuer fast nicht mehr öffnen hätte dürfen, da einige Umbauarbeiten anstehen, welche nächstes Jahr angegangen werden müssen. Diese Maßnahme wird man der Agrargemeinschaft Feldern Alpe nicht verwehren können, da man keine Alm den „Bach herunter gehen lassen könne“.

GV Van Staa Benedikt möchte festhalten, dass es sich „nur“ um einen Voranschlag handelt. Er ist mit dem Personalaufwand für die Verwaltung im Voranschlag 2012 prinzipiell einverstanden, diesbezüglich sollten jedoch weitere Diskussionen geführt werden

a.2.: Agrargemeinschaft Obermieming:

 
Aus dem Protokoll:
Jahresrechnung 2010:

GR Dr. Rauch Josef möchte genauere Informationen zu Punkt Nr. 19: Steuern, Umlagen, öffentliche Abgaben: € 10.798,02 Rechnungskreis II
€ 3.141,56 Rechnungskreis I,
zu Punkt Nr. 24 Verschiedenes im Rechnungskreis I, zu Punkt Nr. 25 „Georgskirche“, Nr. 26 „Dorfplatz“ und Nr. 27 „Weide“ (Rechnungskreis II € 6.367,76).

GR DI Storf ist der Meinung, dass es sich bei den Kosten im Rechnungskreis I zu Punkt Nr. 24 „Verschiedenes“ großteils um Anwaltskosten handelt, da in den Unterlagen für 2012 auf diese Position hingewiesen wird. Er erklärt weiters, dass der Bürgermeister bezüglich der abgeschlossenen Verträge mit den Nutzungsberechtigten in Sachen „Golf“ ein Gutachten anfordern müsste. Wenn der Gemeinde unrecht passiert, dann müsse man sich für die Gemeinde stark machen. Er sieht dies als Aufgabe des Bürgermeisters.

GR Ulrich Stern möchte grundsätzlich festhalten, dass die Agrargemeinschaft Obermieming eine Waldagrargemeinschaft ist. Er nimmt an, dass im Personalaufwand wahrscheinlich die Kosten für den Waldaufseher enthalten sind, welche von Gesetzes wegen sowieso bereits zur Hälfte von der Gemeinde finanziert werden und der Gemeinde von der Agrargemeinschaft nochmals zu einem großen Teil aufgerechnet werden. Dies könne seiner Meinung nach wirklich nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen. Weiters sei für ihn die Aufteilung der Einnahmen und der Pacht ebenfalls fragwürdig. Das größte Fragezeichen ergibt sich für ihn zu jenem Punkt, in welchen die Golfpacht enthalten ist. Es gäbe handfeste Hinweise darauf, dass die Golfbetreibergesellschaft mit einzelnen Nutzungsberechtigten Bestandverträge abgeschlossen hat. Für Golfplatzpachten würden österreichweit Pachten in einer Größenordnung von € 0,25 - € 0,35/m² je nach Lage verrechnet werden. Wenn man diesen Betrag auf den 70 ha Golfplatz in Mieming umlegt, ergäbe sich ein anderer Pachtbetrag. Ein annähernd gleicher Betrag sei jedoch nirgends vermerkt. Das heißt jedoch für ihn, dass ein Teil der Golfplatzpacht, welche von Gesetz wegen der Gemeinde zur Gänze als Substanzertrag zusteht, nicht einmal in der Buchhaltung aufscheint. Dies könne nicht sein. Die Agrargemeinschaft könne nicht sagen, was die Nutzungsberechtigen kassieren, ginge sie nichts an.

GR Hannes Spielmann erklärt, dass die Kosten für den Waldaufseher in der Position Nr. 19 enthalten sind.

Vbgm. Scharmer Klaus informiert zur Frage von GR Dr. Rauch zu Punkt Nr. 25 „Georgskirche“, dass die Agrargemeinschaft Obermieming die Kosten für die Versicherung und die Mesnerin trägt.

Der Bürgermeister nimmt wie folgt Stellung:
 
Fragen und Anmerkung von GR Dr. Josef Rauch:
Der Bürgermeister führt aus, dass die Gemeinde die Einnahmen von Golf, Jagd und Pacht hat. Weiters müsse man von den € 10.798,02 einen Betrag von € 3.774,45 abziehen. Somit bleiben ca. € 7.000,-- für die Gemeinde als Steuer übrig. Unter Nr. 40 Verschiedenes sind als Einnahme bei der Gemeinde € 3.774,75 als Durchlaufposten für die Grundsteuer abgebildet, welche oben wieder beim Golfplatz beinhaltet ist (wird von der Golfgesellschaft an die Agrargemeinschaft bzw. die Gemeinde wieder refundiert).
Er berichtet weiters, dass im Rechnungskreis II zu Punkt Nr. 24 keine Kosten aufgeführt werden. Zu Nr. 27 „Weide“ erklärt der Bürgermeister, dass es sich hier um die Ersatzweide für den Golfplatz handelt, da durch den Golfplatz ca. 60 ha verloren gehen. Da die Gemeinde auf der einen Seite auch die Pachteinnahmen hat, müsse die Gemeinde natürlich auch etwas für die Weide beitragen.

 
Fragen und Anmerkung von GR Ulrich Stern:
Hinsichtlich der angeblich zusätzlichen Belastung der Gemeinde durch den Waldaufseher informiert der Bürgermeister, dass die diesbezüglichen Kosten im Rechnungskreis I enthalten sind. In Sachen Golf informiert er weiters, dass die Agrargemeinschaft nachgewiesene Einnahmen von € 24.000,-- hat. Sonst fließen keine Gelder in dieser Sache zur Agrargemeinschaft. Diese sind im Rechnungskreis II angeführt. Wenn man ein wenig Rechtsverständnis habe, dann müsse man davon ausgehen, dass zivilrechtliche Verträge einzuhalten sind. Wenn einzelne Verträge mit den Nutzungsberechtigten offensichtlich vor den „Streitigkeiten“ abgeschlossen wurden, dann sich diese einzuhalten. Ob Gelder zu den Nutzungsberechtigten fließen, sei ihm nicht bekannt.

Anmerkung:
Sein Name ist Hase und er weiß von nichts.
Fest steht jedenfalls, dass die Mieminger Plateau Golf GmbH mit der Agrargemeinschaft Obermieming als Grundeigentümer und 32 Teilwald-Nutzungsberechtigten Verträge für 30 Jahre abgeschlossen hat. Ein Beweis liegt vor. Es ist daher anzunehmen, dass Pachtzahlungen direkt an die 32 Teilwald-Nutzungsberechtigten fließen. Da Pachteinnahmen Substanzeinnahmen sind, wäre die Angelegenheit dringend von der Agrarbehörde zu prüfen.
Da die Agrargemeinschaft die Sachlage verschweigt, müßte die Gemeinde die Agrarbehörde zur Klärung anrufen. Die nicht maßgebliche Rechtsmeinung des Bürgermeisters gibt hier keine Rechtssicherheit und vertritt vor allem nicht die Interessen der Gemeinde. Nur mit den Schultern zu zucken ist für die Vertretung der Gemeinde zu wenig.
Von seiten der Agrargemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts wäre zu erwarten gewesen, dass sie nach rechtsfreundlicher Beratung durch den Listenfreund des Bürgermeisters in Kenntnis der Rechtslage die Karten auf den Tisch legt und versucht, Rechtssicherheit zu schaffen.

Jahresrechnung 2011:
Zur Jahresrechnung 2011 gibt es keine Wortmeldungen.

Voranschlag 2012:
Der Bürgermeister erklärt, dass die Personalaufwendungen zwischenzeitlich notiert werden. Es wird sich erst herausstellen, ob diese höher oder niedriger ausfallen als angenommen.

GR Dr. Rauch Josef möchte zu Nr. 12 Verwaltung Personalaufwand nachfolgende Beträge festhalten:
Rechnungskreis I: € 7.000,--; Rechnungskreis II: € 5.000,--

a.3.: Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein:

 
Aus dem Protokoll:
Jahresrechnung 2010:
GR DI Storf sieht in der Nr. 12 Verwaltung Personalaufwand ein „krasses“ Beispiel:
Rechnungskreis I: € 517,20
Rechnungskreis II: € 1.500,--
Wenn er sich die vorgenannten Summen unter Berücksichtigung der Anzahl der Geschäftsfälle betrachte, stelle er ein Verhältnis von 42:27 fest (also 3:1). Hinten jedoch werde ein Verhältnis von 2:3 angeführt. Ganz systematisch werde seiner Meinung nach der Rechnungskreis II benachteiligt. Weiters möchte er festhalten, dass ¾ der Gesamtkosten für die Verwaltung der Gemeinde aufgerechnet werden.

GR Ulrich Stern erwähnt, dass Nutzungsrechte angekauft wurden, die auf 10 Jahre verteilt jedes Jahr zu Lasten des Rechnungskreises II enthalten sind. € 25,00/m² wurden festgesetzt, fernab des örtlichen Gebrauches und der Schätzung der Bezirksforstinspektion, welche die Nutzungsrechte für diesen Wald mit ca. € 1,50 - € 2,00 festsetzen. In anderen Bereich und Agrargemeinschaften wurde dies auch entsprechend gehandhabt. Hier werde nur eine verdeckte Ausschüttung vollzogen und dies zu Lasten des Rechnungskreises II.

Der Bürgermeister nimmt wie folgt Stellung:
 
Fragen und Anmerkung von GR DI Storf Roland:
Der Bürgermeister erklärt, dass ein Betrag von € 1.500,-- für die Verwaltung einer Agrargemeinschaft für ein ganzes Jahr ein angemessener Betrag sei. Er führt weiters hinsichtlich der Aufrechnung der Verwaltungskosten auf die Gemeinde an, dass sich die Kosten, wenn diese Aufgaben die Gemeinde erledigen müsste, sich auf ein vielfaches belaufen würden.
Der Bürgermeister erklärt abschließend, dass die Gemeinderäte genau wüssten, dass diese Verträge vor einigen Jahren (7 – 10 Jahren) abgeschlossen wurden. Damals sei man von ganz anderen Voraussetzungen ausgegangen. Zu dieser Zeit hat die Gemeinde noch Nutzungsrechte um ATS 1.000,-- gekauft. Dieser Preis war zum damaligen Zeitpunkt üblich. Er verweist auf den Zeitungsartikel „Gemeinde Haiming kauft sich in Wälder ein“. Die Nutzungsrechte löste die Gemeinde Haiming im vorliegenden Fall um € 30,--/m² (37,5 fache des Schätzwertes) ab, welches jedoch nur € 0,80 wert ist. In solchen Fällen könne man sich beschweren.

Jahresrechnung 2011:
Zur Jahresrechnung 2011 gibt es keine Wortmeldungen.

Voranschlag 2012:
Zum Voranschlag gibt es keine Wortmeldungen.

 
Beschluss – Tagesordnungspunkt 9)a.1.-a.3.:
Der Gemeinderat erteilt jeweils mit 10 Ja- und 4 Neinstimmen (im Falle der Agrargemeinschaft Feldernalpe und Obermieming stimmt Vbgm. Scharmer Klaus und im Falle der Agrargemeinschaft See-Tabland-Zein GR Raich Thomas wegen Befangenheit nicht mit) sowohl zu den vorliegenden Abrechnungen der Wirtschaftsjahre 2010 und 2011 als auch zu den Voranschlägen für das Wirtschaftsjahr 2012 für die Agrargemeinschaften Feldernalpe, Obermieming und See-Tabland-Zein ihre Zustimmung.

Anmerkung:
Insgesamt zieht sich der Bürgermeister auf das Argument zurück, dass die Frage der Entnahme aus den Rücklagen nicht geklärt und daher die Vorgangsweise rechtens sei. Der Rechnungskreis I ginge die Gemeinde nichts an, auch wenn Pachteinnahmen nicht nachvollziehbar auf beide Rechnungskreise aufgeteilt werden.

Mit jedem Jahresabschluss, mit jedem Abnicken wurde vom Gemeindevermögen eine Scheibe abmontiert. Kleinweise und schamlos.
Bei meiner Ehr'.