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Alles ist Gemeindegut

Alle Mieminger Agrargemeinschaften sind Gemeindegutsagrargemeinschaften. Die LAS-Erkenntnisse zu allen angefochtenen Bescheiden der Agrarbehörde sind rechtskräftig. Wie man hört, werden die Agrargemeinschaften noch die Beschwerde an den VfGH bzw. VwGH erheben, nach menschlichem Ermessen wird sich aber nichts mehr ändern.

Hier für alle Bürger mit Detailinteresse die LAS-Erkenntnisse mit den zugehörigen Bescheiden der Agrarbehörde zu den
Teilwald-Agrargemeinschaften
und den Alp-Agrargemeinschaften

Gegen die Empfehlung des Rechtsvertreters der Gemeinde haben die agrarischen Mehrheitsfraktionen im Gemeinderat beschlossen, offene Rechtsfragen nicht mehr weiter zu verfolgen. Oder anders formuliert, auf Wunsch der Mehrheitsfraktionen gewährt oder schafft der Gemeinderat den Agrargemeinschaften den verfahrenstaktischen Vorteil, sich selbst vor den Höchstgerichten nicht mehr vertreten zu wollen. Der Bürgermeister, die Liste des Bürgermeisters und die Liste des Ortsbauernobmannes sehen es als "Gemeindevertreter" für sinnvoll und gerechtfertigt an, die Rechte und die Ansprüche der Gemeinde nicht weiter zu vertreten. Worüber sich sein Listenfreund als Vertreter der Agrargemeinschaften Obermieming, Untermieming und See-Tabland-Zein freuen darf. Manus manum lavat. Die Gemeindeaufsichtsbehörde meint jedoch in dieser Hinsicht, dass keiner der Eigeninteressensvertreter befangen sein kann.
Durch diese Vorgangsweise wird auf Grund mangelhafter Gesetzeslage leider nicht eindeutig festgestellbares Gemeindevermögen grob fahrlässig gefährdet.
Die Empfehlungen des Rechtsvertreters der Gemeinde zu

Den Agrarbehörden-Bescheiden und den LAS-Erkenntnissen gemeinsam ist die klare Zurückweisung jeglicher pseudohistorischer Argumentation. Das, was die Urgroßväter der jetzigen Agrargemeinschaftsfunktionäre bei der Grundbuchanlegung vor zwei ortskundigen Zeugen unterschrieben haben, was nach zweimaliger, mehrmonatiger Einspruchsfrist in einem zweistufigen Verfahren Rechtsgültigkeit erlangt hat, gilt auch heute noch. Die seit etwa 1870 bestehende kontinuierliche Judikatur sagt glasklar, die "Nutzungsrechte nach alter Übung" dürfen nicht zum Schaden der Gemeinden, der "res publica", erweitert werden. Nur die Judikatur zählt.

Es sei noch darauf hingewiesen, mit welchen Argumenten bei den ersten Diskussionen im Gemeinderat in den Jahren 2007 und 2008 versucht wurde, das Thema Agrargemeinschaften vom Tisch zu wischen: "Irgendwann einmal wird man das akzeptieren müssen", "Gemeindegut, das war einmal", "Nur Hass und Neid", "Du bist ein Kommunist!" und ähnliches mehr. Schließlich waren es die eigenen Aktivitäten der Mieminger Agrargemeinschaften, die nach entsprechender öffentlicher Darstellung dazu geführt haben, dass von Amts wegen die Neuregulierungen aufgenommen wurden.

Was einem nicht gehört, gibt man zurück. Gemeindegut wurde bei allen Agrargemeinschaften festgestellt. Bisher war Guter Glauben noch denkmöglich, das Gemeindegut wurde ja den Agrargemeinschaften von der Behörde zugeeignet. Ab jetzt ist es klar die eigene Verantwortung der Mitglieder, die Substanzwerte und Substanzerträge, welche rechts- und verfassungswidrig genommen wurden, der Gemeinde zurückzugeben.
Ab jetzt läuft der Praxistest. Nimmt man die jüngst beschlossenen Jahresrechnungen als Maßstab, dann gibt es keinen Anlaß für Optimismus.
Bei meiner Ehr'.