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Der Fiskus erwacht endlich

Verlässlichen Berichten zufolge klagen Agrargemeinschaftsmitglieder in Mieming über Steuervorschreibungen zu begünstigten Grundkäufen von Agrargemeinschaftsgründen. Mitgliedern, davon zumindest einem Mitglied ohne aktive Hofstelle, wären für Grundkäufe zum begünstigten Agrargemeinschaftstarif Steuervorschreibungen ins Haus geflattert.
Die Steuerbehörde soll als zu versteuernden Wert die Differenz angenommen haben, die zwischen Agrargemeinschaftspreis und Einheimischenpreis pro Quadratmeter besteht.
Offensichtlich hat die Finanzbehörde diesen Vorteil als verdeckte Gewinnausschüttung identifiziert.

Zurecht:
Es ist ein Vermögenszuwachs, der versteuert werden muß. So wie jeder Sparbüchl-Besitzer Steuer auf seine ohnehin erbärmlichen Zinsen zahlt. Und jedem unselbständigen Normalbürger erscheint dies auch als selbstverständlich, muss doch ein begünstgten Sachbezug aus seinem Unternehmen über das Lohnkonto versteuert werden.

Der spektakulärste Fall von verdeckter Gewinnausschüttung in jüngerer Zeit war der Grundverkauf von 1.181 m² zu € 2,90/m² durch die Agrargemeinschaft See-Tabland Zein an ein Agrargemeinschaftsmitglied mit Genehmigungsdatum der Agrarbehörde vom 24.10.2008. Dies hat unmittelbar zur amtwegig veranlassten Gemeindegutsfeststellung der Mieminger Agrargemeinschaften geführt.
Es ist nicht bekannt, ob dieser Fall der Anlass für die Aktivität des Finanzamtes war. Der Fall ist jedoch kein Einzelereignis, sondern nur einer von hunderten Fällen, die vermutlich in der Mehrzahl verjährt sind. Alle wurden von der Agrarbehörde genehmigt.
Hinweise der Agrarbehörde an die Agrargemeinschaften auf die Beachtung einer "normalen" steuerliche Behandlung von Vermögenszuwächsen sind nicht bekannt.

Ein Beispiel sei genannt:
Anfang der 90er Jahre erwarben Familienmitglieder einer prominenten Stammsitzliegenschaft in kurzer Zeit sehr günstige Gründe von ihrer Agrargemeinschaft. Dem Kaufpreis von ca. € 51.000.- stand ein damaliger Verkehrswert von € 1.047.000.- gegenüber. Heute ist der Verkehrswert bei € 3.500.000.- einzuschätzen. Es ist nicht bekannt, dass die Finanzbehörde bezüglich des Vermögenszuwachses eine Steuervorschreibung erlassen hätte. Es wird wohl alles seine Richtigkeit gehabt haben. Jeder Vertrag ist dem Finanzamt angezeigt worden. Die Käufer werden die Grundverkehrssteuer sicher bezahlt haben.

Es ist davon auszugehen, dass der Fiskus sich damals nicht um eine Vermögenszuwachssteuer gekümmert hat. Denn, es ist eine Realität, dass in Grundverkaufsverträgen der Agrargemeinschaften in Mieming nicht durchwegs die Zahlungen an die Nutzungsberechtigten angeführt wurden. Die Zahlung an die jeweiligen Nutzungsberechtigten betrug durchschnittlich 80% des Verkehrswertes. Ein Hinweis auf die Versteuerung dieses Betrages ist nirgends ersichtlich. Von den Agrargemeinschaften musste nur erst seit Ende der 90er Jahre, die Obermieminger wissen ein Lied davon zu singen, ihr etwa 20%er Anteil am Verkehrswert mit der Körperschaftssteuer von 25% versteuert werden.

Der Fiskus greift zu, aber was macht unsere Gemeinde als Hauptgeschädigte, der doch die zu versteuernden Beträge als Substanzwert entzogen worden sind?
Die Gemeinde macht nichts! Obwohl ihr die übrigen 75% zustünden.
Dank der agrarischen Mehrheitsfraktionen im Gemeinderat.
Sie stellt keine Ansprüche, sie greift nicht auf Erträge des Rechnungskreises II zu, sie hat keinen Ertrag - Substanzertrag – budgetiert.
Das Kapitel Agrargemeinschaften existiert nur in den meist abgewürgten Diskussionen, nicht im Gemeindebudget. Die Gemeinde ist säumig.
Wird der Bürgermeister diese Verantwortung auf sich nehmen, wird die Gemeindeaufsicht auch hier zuschauen?
Die Agrarbehörde und der Landesagrarsenat sind in Steuerfragen nicht einmal nicht zuständig.
Gottseidank. Was in weiterer Folge die mögliche Klärung eines Schadens, der der Gemeinde zugefügt wurde, eigentlich nur erleichtern könnte.
Hier entwickeln sich spannende Rechtsfragen.
Bei meiner Ehr'.