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Gemeinderat: Opposition erreicht Gesetzesprüfungsverfahren

Die Opposition im Mieminger Gemeinderat erreicht Gesetzesprüfungsverfahren zum TFLG § 40 (6) beim VfGH und wahrt damit die Gemeinderechte.

Einer Anregung von Gemeinderat Ulrich Stern folgend, haben DI Roland Storf, Dr. Josef Rauch und Regina Westreicher die Klubobleute der Oppositionsparteien im Tiroler Landtag ersucht, ein Gesetzesprüfungsverfahren des § 40 (6) TFLG beim VfGH zu beantragen.
Die LISTE FRITZ mit Bernhard Ernst, die GRÜNEN mit Georg Willi und die FPÖ mit Gerald Hauser sind dem Ersuchen der Mieminger Oppositions-Gemeinderäte, die Empfehlung des Rechtsvertreters der Gemeinde umzusetzen, gefolgt.

Wie bereits berichtet, haben die LAS-Erkenntnisse in den Agrargemeinschaftsverfahren Barwies, See-Tabland-Zein und nun auch Fronhausen-Gschwendt der Gemeinde offenkundig verfassungswidrig die Hälfte der Substanzerträge genommen.
Rechtskräftig und gültig auch für alle weiteren Teilwald-Agrargemeinschaften in Tirol.
Gegen die Empfehlung des Rechtsvertreters der Gemeinde haben dies Bürgermeister Dr. Dengg und die schlecht beratenen Gemeinderäte der Mehrheitsfraktionen akzeptiert und der Gemeinde damit gezielt jede Chance genommen, den weiteren Rechtsgang zu beeinflussen und am Rechtsweg ihre Interessen zum Gemeindegut weiter zu vertreten.
Am Umweg über die Opposition im Gemeinderat und die Oppositionsparteien im Landtag wurde die Chance nun wieder hergestellt, die Substanzrechte entsprechend der VfGH-Judikatur zu erlangen.
Für die Substanzrechte der Gemeinde ist damit noch nichts erreicht.
Nur die Möglichkeit, sie voll und ganz zu erlangen, wurde wieder hergestellt. Klar ist jedoch, dass der Spruch des VfGH allen Seiten Rechtssicherheit geben wird.
Nicht nur in Mieming, sondern in allen Teilwald-Gemeinden Tirols.

Den Klubobleuten der Landtagsopposition und ihren Madataren ist an dieser Stelle herzlich für den politischen Willen zu danken. Die profunde Ausführung des Antrages an den VfGH sei hier ebenso hervorgehoben. Rechtssicherheit ist ein hohes Gut und mißbräuchlich eingesetzte demokratische Abstimmungen dürfen sich nicht gegen die durch die Verfassung garantierten Grundrechte richten.

Für Bürgermeister Dr. Dengg und die beratungsresistenten Gemeinderäte der Mehrheitsfraktionen war es offensichtlich richtig und recht, in den laufenden Agrargemeinschaftsverfahren der Gemeinde die Möglichkeit zu nehmen, am vorgegebenen Rechtsweg ihre Rechte und Interessen zum Gemeindegut zu vertreten. Die Gemeinde und ihr Rechtsvertreter mußten blockiert werden. Freie Bahn für Oberhofer und seine örtlichen Statthalter ist die Devise. Ein Schaden für die Gemeinde spielt keine Rolle.
Allein durch die Untätigkeit entgegen den Empfehlungen des Rechtsvertreters der Gemeinde wird der Tatbestand der Untreue nach § 153 StGb erfüllt, wenn dadurch der Gemeinde ein Vermögensschaden zugefügt werden könnte. Der Versuch zählt bereits als Untreue, der Schaden muß noch gar nicht eingetreten sein.

Bürgermeister Dr. Dengg und die auch von ihm schlecht beratenen Gemeinderäte wollen das nicht verstehen. Und, es ist ihnen der daraus konsequenterweise erfolgende Schritt zur Staatsanwaltschaft offensichtlich "wurscht". Auch wenn ihn die Gemeindeaufsicht in der BH Imst bereits gesetzt hat, was vermutlich nur aus Selbstschutzgründen geschehen sein mag. Der agrarische Pelz wird gewaschen, aber man möchte sich doch nicht nass machen.
Oberhofers weitere Rechtsschritte zum VfGH, VwGH und EUGH wurden allgemein angekündigt. Das Jüngste Gericht muß noch warten.

Die örtlichen Interessenslagen sind klar erkennbar, Dr.Dengg hat seine Schuldigkeit getan. Aber auch landespolitische Verhaltensvorgaben des Schwarzmander-Bauernbund-Regimes für Agrarbehörde, Landesagrarsenat und Gemeindeaufsicht sind nicht auszuschließen. Das sichtlich mögliche kriminelle Zusammenwirken von Institutionen des Landes Tirol zum Schaden der Tiroler Gemeinden, wäre nach § 278a StGb zu untersuchen.
Bei ein paar renitenten, schlussendlich aber harmlosen Tierschützern in Niederösterreich, wo es um nichts ging, war dies in der österreichischen Justiz möglich. Die Besinnung auf die großen Fälle ist wünschenswert.
Bei meiner Ehr'.

Siehe auch:
>>Gemeinde wird scheibenweise abmontiert>>
>>Dürfen Gemeinderäte in den eigenen Sack hinein beschliessen?>>