Aktuelles

Gemeindebudget 2011

In der Gemeinderatssitzung vom 02.02.2011 wurde der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2011 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Drei augenfällige Sachverhalte beschreiben dieses Budget:

  • Bedeutende Gebührenerhöhungen wurden in allen Bereichen vorgenommen. So bedauerlich dies ist, so muß man doch als Mandatar zur Kenntnis nehmen, dass in den meisten Fällen die Gemeinde auf Grund von Landesvorgaben gezwungen ist, diese Schritte zu setzen.
  • Die Sanierung und der Umbau des alten St.Josefs-Heimes zum Haus der Jugend mit Spatzennest und Kinderkrippe wird kostspieliger, als es bei den Beschlüssen im vergangenen Jahr angekündigt wurde. DI Storf hat schon damals auf die unzureichenden Kostenschätzungen hingewiesen. Man ist mittlerweile bei geplanten und bereits umgesetzten Gesamtsanierungskosten von über 800.000.- €.  Das Ende ist wegen des bestehenden Denkmalschutzes wohl noch nicht abzusehen.
  • Im Budget fehlen jegliche Agraransätze. Dies obwohl der VfGH sagt: Ist Gemeindegut festgestellt, dann steht schon „von Gesetz wegen daran der Substanzwert den Gemeinden zu“. Von Gesetz wegen sind daher Einnahmen und Ausgaben aus dem Substanzwert der sechs bisher festgestellten Gemeindegutsagrargemeinschaften in den Voranschlag aufzunehmen. Die fragliche Einbringlichkeit kann die Gemeinde davon nicht entbinden. Die LISTE STERN hat aus diesem Grund den Jahresvoranschlag abgelehnt.

Mit dem fehlenden Ansatz geht auch die fehlende Aufforderung an die Agrargemeinschaften einher, die Substanzgelder der Gemeinde in geeignetem Zeitraum bereitzustellen. Nicht nur das, der Bürgermeister hat durch vorsätzliches Verheimlichen die Rechnungsunterlagen dem Überprüfungsausschuß und dem Gemeinderat vorenthalten. Siehe auch der Beitrag "Lügengebäude". Die Feststellung der Höhe der derzeit sichtbaren Ansprüche der Gemeinde wurde verhindert, folglich keine Ansprüche gestellt. Man kann die derzeit sichtbaren  Ansprüche auf Grund von vorliegenden Daten aus 2009 auf etwa 1.800.000.- € beziffern. Wo aber nichts verlangt wird, kann auch nichts gezahlt werden. Es ist die Haltung des Bürgermeisters, die den Agrargemeinschaften eine hervorragende Ausrede in die Hand gibt. Zum  Schaden der Gemeinde.

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